Frau Dir. Dangl bittet mich aus gegebenem Anlass, Sie wieder einmal darauf hinzuweisen, dass Schülerfreistellungen seitens unserer Direktorin maximal bis 1 Woche pro Schuljahr nach entsprechender vorheriger Begründung bewilligt werden können. Jede weaitere Freistellung bedarf der Zustimmung des Stadtschulrates.
Wir könnten Sie noch über viele Themen informieren, wollen Sie aber jetzt nicht mit zu viel Informationen überhäufen. Über die Homepage können Sie sich auf jeden Fall immer über den neuesten Stand informieren und auch der Jahresbericht gibt viele Auskünfte über das derzeitige Schulklima.
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