Lärmzeiten:

 

Montag bis Samstag von 9 – 12 Uhr und von 15 – 19 Uhr.

Sonn- und Feiertage sind ausnahmslos Ruhetage !

 

 

Für den Fall, dass wegen schlechter Witterung der Rasen am Samstag nicht gemäht werden kann, ist am darauf folgenden Sonntag das Rasenmähen von

 9 Uhr bis 11 Uhr zulässig.

Analoges gilt für die gesetzlichen Feiertage.

 

 

 

Liebe Vereinsmitglieder

Ein Thema, das schon bis "zum Erbrechen" behandelt und zerschrieben wurde, ist das Einhalten  bzw. Nicht-Einhalten der Lärmzeiten.

Jeder Pächter eines Esterhazy-Pachtvertrages hat sich mit seiner Unterschrift verpflichtet, die Bedingungen seines Pachtvertrages einzuhalten. dazu gehören auch die Regeln, die, im Anhang des Vertrages aufgelistet, das Zusammenleben in einer Esterhazy-Siedlung kennzeichnen.

Für so manchen ist dieses Thema nach der Vertragsunterzeichnung erledigt und vergessen. Dann wird wird "d'rauf los gewerkelt", ohne auf Nachbarn und andere Anrainer Rücksicht zu nehmen. Regeln mögen ja gelten, aber nur für die Anderen !

Die Einhaltung der Lärmzeiten hat auch gar nichts mit der Mitgliedschaft beim Siedlerverein zu tun. Die Regelung der Arbeitszeiten gilt für alle Esterhazy-Pächter der Seesiedlung Hornstein gleich viel.

Es wird doch wohl möglich sein, sich die verschiedenen anfallenden Arbeiten so einzuteilen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Dass professionelle Arbeiter (Dachdecker, Installateure, etc.) nicht in die Einhaltung dieser Lärmzeiten fallen, ist doch selbstverständlich. Niemand kann es sich leisten, dem Handwerker eine dreistündige Mittagspause zu bezahlen !

Eine Ausnahme bildet das Abkommen von Hr. Mag. Fuchs (Gartengestaltung) mit der Esterhazy-Verwaltung. Beim Rasen Mähen werden die Lärmzeiten eingehalten, denn das sind immer wiederkehrende Tätigkeiten, die wöchentlich erledigt werden. Wird jedoch ein Baum umgeschnitten,  oder eine Hecke gestutzt - einmalige Arbeiten -, dann ist es für die Arbeiter von Hr. Mag. Fuchs nicht nötig, sich an die Esterhazy-Regelung zu halten.

Generell gilt auch, dass jede Lärmentwicklung so gering wie möglich gehalten werden soll. Nur laut sein, weil man es in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr sein darf, ist anderen gegenüber rücksichtslos.

Die Seesiedlung Hornstein ist  ERHOLUNGSGEBIET, wie ja auch gleich bei der Einfahrt auf einer schönen grünen Tafel zu lesen ist. Helfen wir doch alle zusammen, dass unsere Siedlung auch wirklich eine Oase der Erholung und Entspannung sein kann ! Ein großes  "Danke !" an alle, die dazu beitragen, und eine energische Erinnerung an jene, die immer noch versuchen, eine Regel zu umgehen, die einen Gutteil der Lebensqualität in unserer Siedlung ausmacht.