MOBILHEIMPLATZ - LÄRMREGELUNG
Die Anrainer in der Nähe des Neufelder Mobilheim-Platzes haben immer wieder mit der Undiszipliniertheit der dortigen Pächter zu kämpfen.
Nicht nur, dass an Sonntagen Hecken geschnitten werden und mit Kreissägen gearbeitet wird, es wird auch Schnittgut von Bäumen und Sträuchern über den Begrenzungszaun auf den Badeweg der 'Siedlung I "entsorgt".
Da einige der Mobilheim-Siedler unseren Pächtern weis machen wollen, dass für sie keinerlei Einschränkungen die Lärmzeiten betreffend gelten, hier zu Ihrer Information die sehr wohl gültige
MOBILHEIM - CAMPINGPLATZ - ORDNUNG
die von der Stadtgemeinde Neufeld herausgegeben wurde:
MOBILHEIM CAMPINGPLATZ ORDNUNG
1. Aufstellung von Mobilheimen:
Die Aufstellung von Mobilheimen, jede Zu- und Umbautätigkeit an diesen Objekten, wie auch die Aufstellung von Gerätehütten bedürfen der Bewilligung der Verwaltung (Neufelder Seebetriebe GesmbH.). Vor Beginn der Aufstell- bzw. Bautätigkeit ist ein aussagefähiger Plan, der den gesetzlichen Bestimmungen des Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetzes zu entsprechen hat, mit exakten Maßen einzureichen. Erst nach Kenntnisnahme desselben durch die Verwaltung darf mit den Bautätigkeiten begonnen werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Parzellenpächter verantwortlich. Nach Fertigstellung des Objektes ist eine Endabnahme durch die Verwaltung durchzuführen - Vordrucke hiefür sind bei der Verwaltung erhältlich.
2. Abgrenzung der Parzellen: .
Die straßenseitige Abgrenzung der Parzelle mit Sträuchern ist erlaubt, jedoch darf die Hecke nicht höher als 200 cm sein. Jede andere Art von Abgrenzungen der Parzelle darf nur 100 an hoch sein.
Die durch die Parzellierung gesetzten Begrenzungen dürfen nicht eigenmächtig versetzt werden. Grenzfestlegungen trifft ausschließlich die Verwaltung.
Eine Grundstücksabtretung an einen Parzellennachbar ist verboten, außer es wird von der Verwaltung hiezu eine schriftliche Bewilligung erteilt. Ein Parzellentausch und eine Parzellenweitergabe ist ohne schriftliche Zustimmung der Verwaltung nicht gestattet.
3. Bautätigkeiten/Ruhezeiten:
Der Mobilheimplatz ist eine Erholungsstätte, es sind daher nachstehende Ruhezeiten unbedingt einzuhalten:
Mittagsruhe im April und Oktober 12.00 bis 13.00 Uhr von Mai bis September 12.00 bis 14.30 Uhr
Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr früh
Während der Nachtruhe darf die Anlage nicht befahren werden (ausgenommen Notfälle). Zuwiderhandlung wird mit dem Entzug der
Einfahrtsberechtigung geahndet.
Bautätigkeiten sind in den Monaten Juli und August untersagt, ebenso an Wochenenden im Juni.
Des weiteren ist jede Bautätigkeit, die mit Lärm verbunden ist, während der Zeiten der Mittags- und Nachtruhe untersagt.
Zum Rasenmähen dürfen nur Rasenmäher ohne Verbrennungsmotoren verwendet werden.
Das Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen sowie während der Mittagsruhe von 12.00 bis 14.30 Uhr nicht erlaubt.
4. Einfahrtsgenehmigung - Parkordnung - Geschwindigkeitsbeschränkung:
Die Einfahrtsgenehmigung und Saisonkarte müssen bei der Einfahrt in die Anlage unaufgefordert dem Personal der Neufelder Seebetriebe GesmbH. vorgezeigt werden.
Ebenso muss bei allen in der Anlage geparkten Fahrzeugen die Einfahrtsgenehmigung gut sichtbar angebracht werden.
Autos mit Zusatzparkberechtigungsschein (2. Parkpickerl) dürfen nur im unteren, eingezäunten Areal abgestellt werden. Ausnahmefälle in der Anlage nur mit Genehmigung der Verwaltung. Sollten PKW angetroffen werden, die widerrechtlich in der Anlage abgestellt sind, wird seitens der Verwaltung eine Besitzstörungsklage eingebracht.
Das Befahren der Anlage während der Wintermonate ist ausnahmslos verboten, vom 1. November bis 31.März herrscht auf der Anlage Wintersperre,
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Es erfolgt kein Winterdienst.
In der gesamten Anlage darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Radfahren ist innerhalb des Mobilheimplatzes gestattet, im gesamten öffentlichen Strandbadgelände jedoch ganzjährig verboten.
Fahrzeuge sind grundsätzlich so zu parken, dass die Zufahrtswege freigehalten werden und Einsatzfahrzeuge, wie Rettung oder Feuerwehr, ungehindert die Zufahrtsstraßen passieren können, ebenso darf der Parzellennachbar nicht behindert werden. Im Falle des Zuwiderhandelns drohen rechtliche Schritte des Betreibers.
5. Änderung der Zustelladressen:
Jede Änderung (Adresse, Telefonnr., Mitbenutzer) von Pächtern ist der Verwaltung umgehend schriftlich bekannt zu geben. Angeraten wird auch die Bekanntgabe einer Telefonnummer, um eine Erreichbarkeit in dringenden Fällen zu gewährleisten.
6. Benützung der Allgemeinanlagen:
Bei Benützung der WC- und Duschanlagen ist auf Sauberkeit zu achten. Gebrechen und Beschädigungen an den Allgemeinanlagen sind unverzüglich zu melden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden ersucht, ihren Kindern das Spielen an WC- und Duschanlagen, an Wasserhähnen und insbesonders an sämtlichen Toren zu untersagen. Im Hinblick auf die Jugendschutzbestimmungen müssen Kinder und Jugendliche ab 22.00 Uhr auf der Parzelle sein.
Dem diensthabenden Personal der Verwaltung ist bei allen Anweisungen, insbesondere die für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit ausschlaggebend sind, Folge zu leisten.
Hunde dürfen ganzjährig in die Anlage, wie auch in das Strandbad nicht mitgenommen werden. Katzen dürfen nur auf der Parzelle gehalten werden.
7. Schließanlage:
Türen und Tore müssen nach der Durchfahrt bzw. nach dem Durchgang unbedingt wieder versperrt werden.
Die Schließanlage am Mobilheimplatz ist ein gesperrtes System, eine Weitergabe von Torschlüsseln an unbefugte Personen ist verboten. Für verlorengegangene Torschlüsseln ist eine Gebühr (Schutzgebühr) von € 72,- zu entrichten.
8. Sicherheitsauflagen:
Jeder Bestandnehmer ist verpflichtet, die am Bestandobjekt befindlichen Gegenstände oder Bauten feuerversichern zu lassen und über Aufforderung hierüber Nachweis zu führen.
Das Abschießen von Feuerwerkskörpern innerhalb der Anlage ist verboten. . '
Die Gas- und Stromüberprüfung hat alle 5 Jahre zu erfolgen, entsprechende Atteste sind der Verwaltung vorzulegen.
9.MülltrennunglUmweltschutz:
Der Müll muss getrennt in die dafür von der Neufelder Seebetriebe GesmbH. bereitgestellten Behälter entsorgt werden. Die Entsorgungszeiten werden von der Verwaltung bekanntgegeben. Diese Zeiten sind für alle Mobilheiminhaber verbindlich. Sondermüll und Elektrogeräte sind bei hiefür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen abzugeben. Vergehen gegen einschlägige Gesetzesbestimmungen müssen zur Anzeige gebracht werden.
Das Autowaschen, auch nur das Abspritzen des Fahrzeuges ist innerhalb der Anlage verboten. Ebenso untersagt ist das Wäschewaschen mit Warmwasser in den Waschräumen, wie auch die Warmwasserentnahme zum Wäschewaschen.
10. Pflege und Bepflanzung der Parzellen:
Die Parzelle muss im Interesse aller Mobilheimplatzpächter stets in einem sauberen und gepflegten Zustand sein. Sollte eine Parzelle trotz erfolgter Aufforderung durch die Verwaltung nicht gepflegt
werden, ist die Verwaltung berechtigt, den Platz gegen Verrechnung eines entsprechenden Entgeltes zu Lasten des Pächters zu pflegen bzw. pflegen zu lassen.
Das eigenmächtige Entfernen von Bäumen innerhalb der gesamten Anlage, sowie das Zurückschneiden von Bäumen ist nicht gestattet. Baumschnitt wird ausschließlich von oder über Auftrag der Verwaltung durchgeführt. Wenn auf berechtigten Wunsch des Parzelleninhabers ein Baum entfernt wird, ist tunlichst zur Erhaltung des Baumbestandes vom Parzelleninhaber ein neuer Baum zu pflanzen.
11. Besucher-/Zusatzkarten:
Die Parzelleninhaber haben die Möglichkeit, verbilligte Besucherkarten zu erwerben und zwar in der Mobilheimplatzkassa oder im Vereinslokal des Vereines Erholungsgebiet Neufelderseen. Körperbehinderte Angehörige von Parzellenpächtern erhalten auf Wunsch kostenlos einen Mobilheimcampingausweis.