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1040 Wien,
Paulanergasse 6 Tel. +43-1-505 50 60-40 e-mail: pf@chello.at Kanzlei e-mail: wieden-paulaner@zurfrohenbotschaft.at Pfarrvikar: Tel. +43-1-505 50 60-41 franz.wilfinger@zurfrohenbotschaft.at |
Der Diakon hat
teil am Sakrament der Weihe. Dieses ist dreigeteilt: Diakon-, Priester-,
Bischofsweihe. |
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Durchgang
oder Dauer?
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Jeder Priester
und Bischof war einmal Diakon. Dieses Amt ist in diesem Fall ein Durchgangsstadium
zu den höheren Weihen. In drei Bereichen sollen die Diakone tätig sein: in der Liturgie, in der Verkündigung und der Liebestätigkeit (Caritas). zurück zum Diakon - persönlich |
Amt des
Diakons
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Über das eigentliche Amt des Diakons (seine Tätigkeit) berichtet das Neue Testament nur wenig. Fest steht, daß es ein eigenständiges Amt war, das sich neben dem Bischofsamt schon sehr früh in den urchristlichen Gemeinden entwickelt hat. Seit dieser Zeit ist das Amt des Diakons (bis heute) eng mit dem Bischofamt verbunden; der Diakon ist dem Bischof zugeordnet. Die Schrift "Didascalia Apostolorum" (Lehrschrift der Apostel; 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts) gibt uns einen Einblick in die enge Verbindung des Diakons mit dem Bischof: Darin wird der Platz, den der Bischof in der Gemeinde einnimmt, mit Gott Vater verglichen, der Diakon hat den Platz des Messias, die Presbyter nehmen den Platz der Apostel ein. "Seid also eines Sinnes, ihr Bischöfe und Diakone, denn ihr bildet nur einen einzigen Leib, der Vater und der Sohn, ihr seid ja gebildet nach dem Vorbild der Gottheit. Der Diakon soll alles seinem Bischof berichten, wie der Messias seinem Vater. Der Diakon soll alles anordnen, was in seinem Bereich anfällt, und der Bischof urteilt über den Rest. Indessen soll der Diakon Ohr, Mund, Herz und Seele des Bischofs sein (Didascalia Apostolorum). |
Streit als
Anlass |
Anlass zur Bestellung
der ersten Diakone war ein Streit in der Jerusalemer Urgemeinde: Die griechisch
sprechenden Christen begehrten gegen die hebräisch sprechenden auf, weil
ihre Witwen bei der täglichen Versorgung übersehen wurden. Um diesen Mißstand
zu beheben, wurden sieben Männer "von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit'
ausgewählt denen der ..Dienst an den Tischen" anvertraut wurde (Apg
6,1- 7). Darauf blieb ihre Tätigkeit aber nicht beschränkt, denn
im weiteren Verlauf der Apostelgeschichte wird berichtet, daß sie voll
Weisheit und Geist sprachen (Apg 6,10), daß sie
Christus (Apg 8,5) und ausgehend von der Schrift
(gemeint ist das Alte Testament) das Evangelium Jesu verkündeten (Apg
8,35) und auch tauften (Apg 8,38).
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Entwicklung
3. - 7. Jhdt ![]() |
Nach einer fundierten
Überlieferung, die schon von Irenäus (gest. um 202) bezeugt wurde und
die in die Weiheliturgie eingegangen ist, hat der Diakonat mit der Einsetzung
dieser "Sieben" begonnen. Die Literatur der Kirchenväter bestätigt von
Anfang die hierarchische Struktur der Kirche, die den Diakonat einschloß.
Für den hl. Ignatius von Antiochien erscheint eine Teilkirche ohne Bischof,
Presbyter (Priester) und Diakone undenkbar. Er unterstreicht, daß der
Dienst des Diakons nichts anderes ist als "der Dienst Jesu Christi, der
vor aller Zeit beim Vater war und am Ende der Zeiten erschienen ist .
..... Denn sie sind nicht für den Dienst bei Tisch zuständig, sondern
Diener der Kirche Gottes". Im Altertum war der Diakon, über seinen Dienst
in Verkündigung und Liturgie hinaus, Leiter der kirchlichen Caritas und
Verwalter des kirchlichen Vermögens. Das gilt vor allem für den Archidiakon,
der vom 4. bis 7. Jahrhundert "als Bevollmächtigter des Bischofs in Armenfürsorge
und Haus- und Hofverwaltung" galt. Im Mittelalter tritt dieses weltgewandte
Amt des Diakons gänzlich zurück; es ist fast nur mehr von der geistlichen
Funktion die Rede.
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Diakonissen
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In der alten
Kirche gab es auch weibliche Helferinnen im kirchlichen und außerkirchlichen
Dienst. Die Bezeichnung "Diakonisse" taucht erstmals beim Konzil von Nicäa
(325) auf. Ihre Aufgabe bestand außer Gebet und Fürbitte in der Mithilfe
bei der Frauenkatechese und Frauentaufe (die Taufe wurde durch Untertauchen
vollzogen), in der Pflege von weiblichen Kranken, Armen und Gefangenen.
Die Weihe der Diakonissen war aber (im Unterschied zu den Diakonen) kein
Sakrament, sie übertrug kein geistliches Amt.
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5. - 16.
Jhdt
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Bis zum 5. Jahrhundert war der Diakonat in der abendländischen Kirche eine blühende Einrichtung; danach erfuhr er aus verschiedenen Gründen einen langsamen Niedergang, bis er schließlich nur mehr Durchgangsstufe für die Kandidaten zur Priesterweihe war. Das Konzil von Trient (1545-1563) verfügte die Wiedereinfühmng des Ständigen Diakonats, doch fand diese Vorschrift keine konkrete Verwirklichung. Dies geschah erst durch das II. Vatikanischen Konzil. |
Bereits während
der Vorbereitungszeit zum II. Vatikanischen Konzil gab es überraschend
viele Voten für eine Wiederherstellung der Weihestufe des Ständigen Diakonats.
Auch in Österreich gab es eine lebhafte Diskussion. Der damalige Wiener
Pastoralamtsleiter, Prälat Karl Rudolf, machte die Wiener Seelsorgertagung
und die Zeitschrift "Der Seelsorger" zum Diskussionsforum über die Frage
des Diakonats. Karl Rahner und Herbert Vorgrimler gaben unmittelbar vor
Konzilsbeginn das bedeutende Sammelwerk "Diaconia in Christo" heraus,
das dem Konzil als Grundlage für seine Beratungen diente. Auch der damalige
Wiener Erzbischof, Kardinal Franz König, hat bei den Konzilsverhandlungen
über den Ständigen Diakonat eine bedeutende Rolle gespielt. Er wünschte
sich schon damals mindestes 100 Diakone für die Erzdiözese Wien (diese
Zahl wurde inzwischen weit überschritten). Das Konzil sagt in seiner Dogmatischen
Konstitution über die Kirche, daß der Bischof in der Kirche ein Dienstamt
übernimmt, das "in verschiedenen Ordnungen ausgeübt wird ..... und das
schon seit alters her Bischöfe, Priester und Diakone umfaßt" (Lumen
gentium 28).
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Wiedereinführung
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Daher wurde (21. November 1964) beschlossen, "daß in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt ..... [und] auch verheiratete Männer reiferen Alters, ferner geeigneten jungen Männern erteilt [werden kann], für die jedoch - der feststehenden Tradition gemäß - das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muß (Lumen gentium 29). |
Gründe
dafür
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Für diese Entscheidung
gab es im wesentlichen 3 Gründe: Diese Gründe lassen
klar erkennen, daß keineswegs beabsichtigt ist, durch die Wiederherstellung
des Ständigen Diakonats der Rolle und dem Reichtum das Amtspriestertums
Abbruch zu tun, gerade auch wegen seiner Unersetzlichkeit, die immer auch
angestrebt werden muß. |
nicht nur
Durchgang
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Im Sinne des Konzils erließ Papst Paul Vl. in seinem Apostolischen Schreiben "Sacrum diaconatus ordinem" (18. Juni 1968) die näheren Bestimmungen über die praktische Durchführung der Konzilsbeschlüsse. Darin sind auch die allgemeinen Normen für die Wiederherstellung des Ständigen Diakonats in der lateinischen Kirche festgelegt. Das Dokument betont das "Eigenwesen dieses Weihestandes .... der nicht als bloße Stufe zum Priestertum zu betrachten ist, sondern, durch seinen untilgbaren Charakter und durch seine besondere Gnade ausgezeichnet, so reichen Gehalt hat, daß diejenigen, die dazu berufen werden, den Geheimnissen Christi und der Kirche beständig zu dienen vermögen"'. Damit wird klar gesagt: Der Diakonat hat innerhalb des dreifachen Amtes der Kirche ein eigenes theologisches Wesen, aufgrund dessen es auch eine wahre Berufung zu diesem Dienstamt gibt. Er ist seit jeher dem Bischofsamt zugeordnet, so wie das Amt des Presbyter, aber diesem nachgeordnet. Presbyter und Diakone haben auf je verschiedene Weise Anteil an der im Weihesakrament vermittelten Sendung der Apostel, so wie dies im vollen Umfang vom Bischof als Nachfolger der Apostel ausgeübt wird. |
In der Dogmatischen Konstitution über die Kirche heißt es, daß die Diakone "dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium" dienen (Lumen gentium 29). Die sakramentale Vergegenwärtigung der Hinwendung Jesu Christi zum Menschen in seinen leiblichen, seelischen und geistlichen Nöten ist das besondere Amt und die Aufgabe der Diakone. Von daher haben sie auch ihren eindeutigen theologischen Ort in Liturgie und Verkündigung. Über die pastoralen Aufaben des Ständigen Diakons schreibt Kardinal Franz König: ..Feierlich die Taufe spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, sie als Wegzehrung zu den Sterbenden zu bringen, nicht zuletzt der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und den Segen Gottes auf das Brautpaar herabrufen. Zu den nicht weniger dringenden Aufgaben unserer Zeit gehört es: Den Gläubigen die Heilige Schrift vorzutragen, das Volk zu lehren und es zu ermahnen. Besonders aber weist der Text des Konzils darauf hin, daß es dem Diakon obliege dem Gottesdienst und dem Gebete der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und Beerdigungsritus zu leiten" (Festschrift: 25 Jahre Ständiger Diakonat in der Erzdiözese Wien 1995). |
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Bereicherung
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"Heute können wir sagen, daß ..... die Neueinführung des Ständigen Diakonates mit Recht zu den bemerkenswertesten Aufbrüchen der neuesten Kirchengeschichte gezählt werden darf (Erzbischof Christoph Schönborn, 1975). "Der Ständige Diakonat stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar" (Papst Johannes Paui II, 1993). "Den Diakonen stehen Aufgaben zu, die für die Kirche lebensnotwendig sind" (vgl. II. Vat. Konzil Lumen gentium 29b). Die Österreichische Bischofskonferenz hat auf ihrer Herbsttagung 1966 die Wiedereinführung des Ständigen Diakonates in Österreich beschlossen. Der Papst gab dafür 1969 seine Zustimmung. |
Wien
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Am 26. Dezember
1970, dem Hochfest des heiligen Erzmärtyrers und Diakons Stephanus, weihte
Kardinal König im Dom zu St. Stephan die ersten neun Ständigen Diakone
der Erzdiözese Wien (alle verheiratet, zwischen 37 und 65 Jahre alt).
Auch in einigen anderen Diözesen Österreichs wurden in jenem Jahr Diakone
geweiht (insgesamt 17; heute gibt es in Österreich rund 350 Ständige Diakone).
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Pfarrassistenten
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Bedingt durch
den großen Priestermangel haben (auch) in der Erzdiözese Wien viele Gemeinden
keinen eigenen, im Ort wohnenden, Pfarrer mehr. Daher wurde das Amt eines
Pfarrassistenten eingeführt. Der Bischof kann gemäß can. 517 § 2 CIC
(Codex iuris canonici) einen Diakon (oder andere Personen mit entsprechenden
Voraussetzungen und Ausbildung) an der Wahrnehmung der pfarrlichen Seelsorgeaufgaben
in einer nicht mit einem Priester besetzten Pfarre beteiligen. Die Leitung
einer Pfarre obliegt aber immer einen Priester (Moderator), auch wenn
dieser nicht am Ort ist (Dekret vom 21. September 1998).
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Ausbildung
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Auskunft über Bedingungen
und Ausbildung in der Erzdiözese Wien: |