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Diakon - was ist das?
Welche Aufgaben hat er?

Der Diakon hat teil am Sakrament der Weihe. Dieses ist dreigeteilt: Diakon-, Priester-, Bischofsweihe.
Es gibt den unverheirtateten Diakon, der vor der Weihe den Zölibat versprechen muß.
Wird ein verheirateter Mann zum Diakon geweiht, bleibt er verheiratet. Es wird nur seine Frau um ihr Einverständnis gefragt.

Durchgang oder Dauer?

Jeder Priester und Bischof war einmal Diakon. Dieses Amt ist in diesem Fall ein Durchgangsstadium zu den höheren Weihen.
Seit 1970 gibt es in der Erzdiözese Wien wieder "ständige" Diakone. Nach dem zweiten Vatikanischen Konzil wurde beschlossen, dieses Amt wieder als eigenen Dienst zu aktivieren.

In drei Bereichen sollen die Diakone tätig sein: in der Liturgie, in der Verkündigung und der Liebestätigkeit (Caritas).

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Amt des Diakons

Über das eigentliche Amt des Diakons (seine Tätigkeit) berichtet das Neue Testament nur wenig. Fest steht, daß es ein eigenständiges Amt war, das sich neben dem Bischofsamt schon sehr früh in den urchristlichen Gemeinden entwickelt hat. Seit dieser Zeit ist das Amt des Diakons (bis heute) eng mit dem Bischofamt verbunden; der Diakon ist dem Bischof zugeordnet. Die Schrift "Didascalia Apostolorum" (Lehrschrift der Apostel; 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts) gibt uns einen Einblick in die enge Verbindung des Diakons mit dem Bischof: Darin wird der Platz, den der Bischof in der Gemeinde einnimmt, mit Gott Vater verglichen, der Diakon hat den Platz des Messias, die Presbyter nehmen den Platz der Apostel ein. "Seid also eines Sinnes, ihr Bischöfe und Diakone, denn ihr bildet nur einen einzigen Leib, der Vater und der Sohn, ihr seid ja gebildet nach dem Vorbild der Gottheit. Der Diakon soll alles seinem Bischof berichten, wie der Messias seinem Vater. Der Diakon soll alles anordnen, was in seinem Bereich anfällt, und der Bischof urteilt über den Rest. Indessen soll der Diakon Ohr, Mund, Herz und Seele des Bischofs sein (Didascalia Apostolorum).

Streit als Anlass
Statue des Stephanus in der Paulanerkirche, Foto Kopeszki

Anlass zur Bestellung der ersten Diakone war ein Streit in der Jerusalemer Urgemeinde: Die griechisch sprechenden Christen begehrten gegen die hebräisch sprechenden auf, weil ihre Witwen bei der täglichen Versorgung übersehen wurden. Um diesen Mißstand zu beheben, wurden sieben Männer "von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit' ausgewählt denen der ..Dienst an den Tischen" anvertraut wurde (Apg 6,1- 7). Darauf blieb ihre Tätigkeit aber nicht beschränkt, denn im weiteren Verlauf der Apostelgeschichte wird berichtet, daß sie voll Weisheit und Geist sprachen (Apg 6,10), daß sie Christus (Apg 8,5) und ausgehend von der Schrift (gemeint ist das Alte Testament) das Evangelium Jesu verkündeten (Apg 8,35) und auch tauften (Apg 8,38).
Entwicklung
3. - 7. Jhdt

Statue des Diakons Laurentius in der Paulanerkirche, Foto Kopeszki
Nach einer fundierten Überlieferung, die schon von Irenäus (gest. um 202) bezeugt wurde und die in die Weiheliturgie eingegangen ist, hat der Diakonat mit der Einsetzung dieser "Sieben" begonnen. Die Literatur der Kirchenväter bestätigt von Anfang die hierarchische Struktur der Kirche, die den Diakonat einschloß. Für den hl. Ignatius von Antiochien erscheint eine Teilkirche ohne Bischof, Presbyter (Priester) und Diakone undenkbar. Er unterstreicht, daß der Dienst des Diakons nichts anderes ist als "der Dienst Jesu Christi, der vor aller Zeit beim Vater war und am Ende der Zeiten erschienen ist . ..... Denn sie sind nicht für den Dienst bei Tisch zuständig, sondern Diener der Kirche Gottes". Im Altertum war der Diakon, über seinen Dienst in Verkündigung und Liturgie hinaus, Leiter der kirchlichen Caritas und Verwalter des kirchlichen Vermögens. Das gilt vor allem für den Archidiakon, der vom 4. bis 7. Jahrhundert "als Bevollmächtigter des Bischofs in Armenfürsorge und Haus- und Hofverwaltung" galt. Im Mittelalter tritt dieses weltgewandte Amt des Diakons gänzlich zurück; es ist fast nur mehr von der geistlichen Funktion die Rede.
Diakonissen
In der alten Kirche gab es auch weibliche Helferinnen im kirchlichen und außerkirchlichen Dienst. Die Bezeichnung "Diakonisse" taucht erstmals beim Konzil von Nicäa (325) auf. Ihre Aufgabe bestand außer Gebet und Fürbitte in der Mithilfe bei der Frauenkatechese und Frauentaufe (die Taufe wurde durch Untertauchen vollzogen), in der Pflege von weiblichen Kranken, Armen und Gefangenen. Die Weihe der Diakonissen war aber (im Unterschied zu den Diakonen) kein Sakrament, sie übertrug kein geistliches Amt.
5. - 16. Jhdt

Bis zum 5. Jahrhundert war der Diakonat in der abendländischen Kirche eine blühende Einrichtung; danach erfuhr er aus verschiedenen Gründen einen langsamen Niedergang, bis er schließlich nur mehr Durchgangsstufe für die Kandidaten zur Priesterweihe war. Das Konzil von Trient (1545-1563) verfügte die Wiedereinfühmng des Ständigen Diakonats, doch fand diese Vorschrift keine konkrete Verwirklichung. Dies geschah erst durch das II. Vatikanischen Konzil.

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II. Vaticanum
Bereits während der Vorbereitungszeit zum II. Vatikanischen Konzil gab es überraschend viele Voten für eine Wiederherstellung der Weihestufe des Ständigen Diakonats. Auch in Österreich gab es eine lebhafte Diskussion. Der damalige Wiener Pastoralamtsleiter, Prälat Karl Rudolf, machte die Wiener Seelsorgertagung und die Zeitschrift "Der Seelsorger" zum Diskussionsforum über die Frage des Diakonats. Karl Rahner und Herbert Vorgrimler gaben unmittelbar vor Konzilsbeginn das bedeutende Sammelwerk "Diaconia in Christo" heraus, das dem Konzil als Grundlage für seine Beratungen diente. Auch der damalige Wiener Erzbischof, Kardinal Franz König, hat bei den Konzilsverhandlungen über den Ständigen Diakonat eine bedeutende Rolle gespielt. Er wünschte sich schon damals mindestes 100 Diakone für die Erzdiözese Wien (diese Zahl wurde inzwischen weit überschritten). Das Konzil sagt in seiner Dogmatischen Konstitution über die Kirche, daß der Bischof in der Kirche ein Dienstamt übernimmt, das "in verschiedenen Ordnungen ausgeübt wird ..... und das schon seit alters her Bischöfe, Priester und Diakone umfaßt" (Lumen gentium 28).
Wiedereinführung

Daher wurde (21. November 1964) beschlossen, "daß in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt ..... [und] auch verheiratete Männer reiferen Alters, ferner geeigneten jungen Männern erteilt [werden kann], für die jedoch - der feststehenden Tradition gemäß - das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muß (Lumen gentium 29).

Gründe dafür

Für diese Entscheidung gab es im wesentlichen 3 Gründe:
> der Wunsch, die Kirche durch die Funktionen des diakonischen Dienstes zu bereichern, die sonst in vielen Regionen kaum hätten ausgeübt werden können,
> die Absicht, durch die Gnade der Diakonenweihe diejenigen zu stärken, die bereits de facto diakonische Funktionen ausübten;
> das sorgende Bemühen, jene Regionen, die unter Priestermangel leiden, mit geistlichen Dienern auszustatten.

Diese Gründe lassen klar erkennen, daß keineswegs beabsichtigt ist, durch die Wiederherstellung des Ständigen Diakonats der Rolle und dem Reichtum das Amtspriestertums Abbruch zu tun, gerade auch wegen seiner Unersetzlichkeit, die immer auch angestrebt werden muß.

nicht nur Durchgang

Im Sinne des Konzils erließ Papst Paul Vl. in seinem Apostolischen Schreiben "Sacrum diaconatus ordinem" (18. Juni 1968) die näheren Bestimmungen über die praktische Durchführung der Konzilsbeschlüsse. Darin sind auch die allgemeinen Normen für die Wiederherstellung des Ständigen Diakonats in der lateinischen Kirche festgelegt. Das Dokument betont das "Eigenwesen dieses Weihestandes .... der nicht als bloße Stufe zum Priestertum zu betrachten ist, sondern, durch seinen untilgbaren Charakter und durch seine besondere Gnade ausgezeichnet, so reichen Gehalt hat, daß diejenigen, die dazu berufen werden, den Geheimnissen Christi und der Kirche beständig zu dienen vermögen"'. Damit wird klar gesagt: Der Diakonat hat innerhalb des dreifachen Amtes der Kirche ein eigenes theologisches Wesen, aufgrund dessen es auch eine wahre Berufung zu diesem Dienstamt gibt. Er ist seit jeher dem Bischofsamt zugeordnet, so wie das Amt des Presbyter, aber diesem nachgeordnet. Presbyter und Diakone haben auf je verschiedene Weise Anteil an der im Weihesakrament vermittelten Sendung der Apostel, so wie dies im vollen Umfang vom Bischof als Nachfolger der Apostel ausgeübt wird.

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Liturgie,
Verkündigung,
Liebestätigkeit

In der Dogmatischen Konstitution über die Kirche heißt es, daß die Diakone "dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium" dienen (Lumen gentium 29). Die sakramentale Vergegenwärtigung der Hinwendung Jesu Christi zum Menschen in seinen leiblichen, seelischen und geistlichen Nöten ist das besondere Amt und die Aufgabe der Diakone. Von daher haben sie auch ihren eindeutigen theologischen Ort in Liturgie und Verkündigung.

Über die pastoralen Aufaben des Ständigen Diakons schreibt Kardinal Franz König: ..Feierlich die Taufe spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, sie als Wegzehrung zu den Sterbenden zu bringen, nicht zuletzt der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und den Segen Gottes auf das Brautpaar herabrufen. Zu den nicht weniger dringenden Aufgaben unserer Zeit gehört es: Den Gläubigen die Heilige Schrift vorzutragen, das Volk zu lehren und es zu ermahnen. Besonders aber weist der Text des Konzils darauf hin, daß es dem Diakon obliege dem Gottesdienst und dem Gebete der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und Beerdigungsritus zu leiten" (Festschrift: 25 Jahre Ständiger Diakonat in der Erzdiözese Wien 1995).

Bereicherung

"Heute können wir sagen, daß ..... die Neueinführung des Ständigen Diakonates mit Recht zu den bemerkenswertesten Aufbrüchen der neuesten Kirchengeschichte gezählt werden darf (Erzbischof Christoph Schönborn, 1975). "Der Ständige Diakonat stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar" (Papst Johannes Paui II, 1993). "Den Diakonen stehen Aufgaben zu, die für die Kirche lebensnotwendig sind" (vgl. II. Vat. Konzil Lumen gentium 29b).

Die Österreichische Bischofskonferenz hat auf ihrer Herbsttagung 1966 die Wiedereinführung des Ständigen Diakonates in Österreich beschlossen. Der Papst gab dafür 1969 seine Zustimmung.

Wien
Am 26. Dezember 1970, dem Hochfest des heiligen Erzmärtyrers und Diakons Stephanus, weihte Kardinal König im Dom zu St. Stephan die ersten neun Ständigen Diakone der Erzdiözese Wien (alle verheiratet, zwischen 37 und 65 Jahre alt). Auch in einigen anderen Diözesen Österreichs wurden in jenem Jahr Diakone geweiht (insgesamt 17; heute gibt es in Österreich rund 350 Ständige Diakone).
Pfarrassistenten
Bedingt durch den großen Priestermangel haben (auch) in der Erzdiözese Wien viele Gemeinden keinen eigenen, im Ort wohnenden, Pfarrer mehr. Daher wurde das Amt eines Pfarrassistenten eingeführt. Der Bischof kann gemäß can. 517 § 2 CIC (Codex iuris canonici) einen Diakon (oder andere Personen mit entsprechenden Voraussetzungen und Ausbildung) an der Wahrnehmung der pfarrlichen Seelsorgeaufgaben in einer nicht mit einem Priester besetzten Pfarre beteiligen. Die Leitung einer Pfarre obliegt aber immer einen Priester (Moderator), auch wenn dieser nicht am Ort ist (Dekret vom 21. September 1998).
Ausbildung

Auskunft über Bedingungen und Ausbildung in der Erzdiözese Wien:
Institut für den Ständigen Diakonat in der Erzdiözese Wien
Tel.: 515 52 3379
mail: diakonat@edw.or.at
Ausbildungsleiter: Diakon Mag. Johannes Fichtenbauer, Tel.: 515 52 - 32 79


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