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Sicherheits- u. Gesundheitsschutzdokumente |
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Arbeitstätte und ArbeitnehmerInnenschutz |
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ArbeitgeberInnen sind verpflichtet in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu verfassen,welche die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung näher bezeichnen müssen (§ 5 AschG). Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss übersichtlich und einheitlich gestaltet sein, weiters ist auf die formale und die ihnaltliche Vollständigkeit zu achten. Im § 2 der dazugehörigen Verordnung ist der Mindestinhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments geregelt: |
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Wann und Wo? |
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Angaben zur Person, die die Evaluierung durchgeführt hat |
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Zeitpunkt der Evaluierung |
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Evaluierungsbereich |
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Festgestellte Gefahren |
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Maßnahmen zur Gefahrenverhütung |
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Angaben zu beauftragten Prsonen |
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Angaben zu Eignungs- und Folgeuntersuchungen |
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Verzeichnisse über gefährliche Arbeitsstoffe, Brandschutzordnung, etc. |
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Achtung! |
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Besonderer Hinweis für KleinunternehmerInnen: Vergessen Sie bei der Einstellung Ihres/ Ihrer ersten Arbeitnehmers/in trotz vieler Fragen zu Gehalt und Anmeldung bei der zuständigen Kasse etc. nicht auf Ihre Fürsorgepflicht und erstellen Sie sofort die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente!
Weitere Informationen zur Arbeitsplatzevaluierung können Sie hier bestellen. |
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Druckbare Version
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