1.4
Technische Definition: Elektronisches Wahlsystem
An einer elektronischen Entscheidung beteiligen sich im
allgemeinen eine Anzahl berechtigter Teilnehmer, die ihre Stimme abgeben
möchten und eine Menge von Administrationen (Wahlleitungen), die Verwaltungsaufgaben
erfüllen. Beim Akt der Entscheidung können im allgemeinen beliebige
Subjekte (z.B. Personalvoten) oder Objekte (z.B. Sachvoten,Territorialentscheide)
zur Auswahl stehen.
Ein E-Wahlsystem (Electronic Voting System) besteht aus
einer Menge miteinander verknüpfter und sich gegenseitig steuernder
Informations- u. Kommunikationsprozesse. Diese kommunizieren miteinander
über öffentliche und/oder anonyme Kanäle und koordinieren
fünf Hauptaufgaben bei der Durchführung von Entscheidungsakten:
-
Registrierung: Die für die Entscheidung berechtigten
Wähler werden in Teilnehmerlisten erfaßt und publiziert. Optional
dürfen die Teilnehmer während einer Einspruchsphase die Korrektheit
der Teilnehmerliste reklamieren und die Durchführung von Korrekturen
fordern. Vor Wahlbeginn publizieren die Administratoren die endgültige
Version der Teilnehmerliste.
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Berechtigungsprüfung: Die administrativen Server
prüfen die Wahlberechtigung des Teilnehmers und protokollieren dessen
Identität.
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Abgabe: Der Wähler gibt seine elektronische Stimme
ab. Um die Nichtrückverfolgbarkeit der Stimmabgabe sicherzustellen
und somit das Wahlgeheimnis zu erreichen, können anonyme Kanäle
eingesetzt werden.
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Sammlung: Die empfangenen E-Wahlscheine werden gesammelt.
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Auswertung: Nach dem Ende der Wahlzeit akzeptieren
die administrativen Einheiten keine eingereichten E-Wahlscheine mehr. Die
Auswertungs-Server beginnen mit der Stimmenzählung. Schlußendlich
wird die Auswertungsliste veröffentlicht.