1.4 Technische Definition: Elektronisches Wahlsystem

An einer elektronischen Entscheidung beteiligen sich im allgemeinen eine Anzahl berechtigter Teilnehmer, die ihre Stimme abgeben möchten und eine Menge von Administrationen (Wahlleitungen), die Verwaltungsaufgaben erfüllen. Beim Akt der Entscheidung können im allgemeinen beliebige Subjekte (z.B. Personalvoten) oder Objekte (z.B. Sachvoten,Territorialentscheide) zur Auswahl stehen.

Ein E-Wahlsystem (Electronic Voting System) besteht aus einer Menge miteinander verknüpfter und sich gegenseitig steuernder Informations- u. Kommunikationsprozesse. Diese kommunizieren miteinander über öffentliche und/oder anonyme Kanäle und koordinieren fünf Hauptaufgaben bei der Durchführung von Entscheidungsakten: