Sie sind hier: Betreuung durch SFK
Zurück zu: Sicherheitstechn. Beratung
Allgemein: Datenschutz Impressum Kontakt AGBs

Suchen nach:

Betreuung durch Sicherheitsfachkraft

Betreuung durch die Sicherheitsfachkraft

ArbeitgeberInnen haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes mit stärkerer Einbindung der ArbeitnehmerInnen einen besonders wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten sollen.
SFKs haben die Aufgabe, die ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten und zu unterstützen (§ 76 ASchG).
Neben dieser Beratungsleistung fällt Präventivkräften außerdem die Aufgabe zu, Arbeitsstätten und Baustellen zu besichtigen, weiters die Ermittlung und Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie die Auswertung dieser Ermittlungen.
Auch die Überprüfung und Anpassung der nach den ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften erforderlichen Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der festgelegten Maßnahmen samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, die Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung zählen zum zentralen Aufgabengebiet einer Sicherheitsfachkraft.

Abbildung: Wo befinden wir uns? -

Gesetzliche Erfordernisse

Weitere Informationen zu den Aufgaben einer Präventivfachkraft können Sie hier bestellen.

Gehe zu: § 73 ASchG