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ArbeitgeberInnen sind verpflichtet in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu verfassen,welche die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung näher bezeichnen müssen (§ 5 AschG). Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument muss übersichtlich und einheitlich gestaltet sein, weiters ist auf die formale und die ihnaltliche Vollständigkeit zu achten.
Im § 2 der dazugehörigen Verordnung ist der Mindestinhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments geregelt:
Besonderer Hinweis für KleinunternehmerInnen: Vergessen Sie bei der Einstellung Ihres/ Ihrer ersten Arbeitnehmers/in trotz vieler Fragen zu Gehalt und Anmeldung bei der zuständigen Kasse etc. nicht auf Ihre Fürsorgepflicht und erstellen Sie sofort die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente!
Weitere Informationen zur Arbeitsplatzevaluierung können Sie hier bestellen.