Der Ausschuss besteht in der Regel aus doppelt so vielen Mitgliedern, als in der Schule Klassen eingerichtet sind. Diese Mitglieder sind die gewählten KlassenelternvertreterInnen, bzw. deren StellvertreterInnen, sobald sie die Mitgliedschaft durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages erworben haben.
Die Elternausschussmitglieder können Anträge an den Ausschuss, den Vorstand oder den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) stellen, wobei dies spätestens 7 Tage vor einer Ausschuss- oder SGA-Sitzung erfolgen muss.
Der Elternausschuss wird mindestens zweimal jährlich von der Obfrau/dem Obmann oder deren/dessen StellvertreterIn einberufen. Die Einladung samt Tagesordnungspunkten erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich, per Telefax oder E-Mail.
Der Elternausschuss ist auch einzuberufen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen.
Der Elternausschuss stimmt über Anträge ab und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Der Ausschuss berät und unterstützt den Vorstand bei seiner Tätigkeit, wobei Ausschussmitglieder Berichte, Wünsche und Vorschläge an den Vorstand herantragen können.
Zur Unterstützung der Klassenelternvertreter in ihrer Arbeit als Ausschussmitglieder wurde nunmehr vom Vorstand eine Koordinationsstelle eingerichtet.
Diese neue Koordinationsstelle besteht aus einer Person, die einerseits Informationen so schnell wie möglich weiterleitet, andererseits bei konkreten Fragen oder Probleme jederzeit und rasch zur Verfügung steht. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Klassen immer am selben Informationsstand sind.
Koordinationsstelle:
Frau Renate Koller (2B) erreichbar unter
Tel: (0664) 641 00 70 oder
per E-Mail: renate_koller@gmx.at
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