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Elternverein Stubenbastei

     
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
 
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Jahreshauptversammlung 2004/05

 
  Dienstag, den 14. September um 18.30 Uhr       protokoll.pdf

Aufgaben:
Der Vorstand des Elternvereins:

  • ist Ansprechperson für alle Eltern
  • berichtet über die Arbeit im Elternverein und die Zusammenarbeit der Schulpartner
  • informiert über diverse Neuerungen, Aktivitäten, Änderungen usw.
  • klärt auf über Begriffe und Aufgaben des:
    • Schulgemeinschaftsausschuss
    • Elternvereinsausschuss
    • Statuten usw.

Mitglieder:
Durch die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erwerben Sie die:

  • Mitgliedschaft im Elternverein
  • Berechtigung, an der Hauptversammlung des Vereins mit beratender und beschließender Stimme, sowie an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

Inhalte:
Die Hauptversammlung findet alljährlich, bis spätestens 2 Monate nach Beginn des Schuljahres, statt.

Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

Anträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.

Aufgaben der Hauptversammlung

  • Die Entgegennahmen des Tätigkeitsberichtes der Obfrau/ des Obmanns und der Kassierin/des Kassiers über das abgelaufene Vereinsjahr.
  • Die Entgegennahme der Berichte der RechnungsprüferInnen.
  • Entlastung des Vorstandes
  • Die Wahl der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer für die Dauer eines Vereinsjahres.
  • Die Wahl des Elternausschusses für die Dauer eines Vereinsjahres.
  • Die Wahl der Elternvertreterinnen im Schulgemeinschaftsausschuss ...siehe SGA-Link www.elternverband.at/EV_SGA.htm
  • Die Wiederwahl von Vereinsfunktionären ist zulässig.
  • Die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages für das jeweilige Schuljahr.
  • Die Beschlussfassung über Anträge des Elternausschusses.
  • Die Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingebrachte Anträge gemäß § 9.4.
  • Die Beschlussfassung über die Änderung der Statuten.
  • Die Beschlussfassung über die Auflösung des Elternvereins.
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Punkte.
  • Die Leitung und Durchführung aller in der Hauptversammlung vorgesehenen Wahlen obliegt einem Wahlkomitee, das aus mindestens drei Vereinsmitgliedern zu bestehen hat und von der Hauptversammlung zu bestellen ist.
  • Als gewählt gelten diejenigen Mitglieder, die eine einfache Stimmenmehrheit erzielen.

Außerordentliche Hauptversammlung

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist binnen vier Wochen einzuberufen, wenn dies von der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Elternausschusses beschlossen oder von mindestens einem Zehntel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.

An die Elternvertreter der einzelnen Klassen:

  • Vor der Hauptversammlung sollte der EV (Elternvorstand) bereits über notwendige Informationen und Anliegen der Eltern und Elternvertreter verfügen, um diese in der Hauptversammlung ordnungsgemäß vorbringen zu können.
  • Bitte setzen Sie sich mit dem Elternvorstand in Verbindung, wenn Sie Fragen und Wünsche haben, die Ihre Klasse oder übergeordnet die Schule betreffen.

Edith Sandhofer-Knoche

 

 
   







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