Zum SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) gehören:
- der Schulleiter
- drei VertretterInnen der LerhrerInnen
- drei VertretterInnen der SchülerInnen
- drei VertretterInnen der Erziehungsberechtigten
Der SGA trifft wesentliche Entscheidungen für die Schulgemeinschaft - www.elternverband.at/EV_SGA.htm . Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzesgeregelt.
Dem SGA obliegen die Entscheidungen über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- Wahl schulbezogener Veranstaltungen
- Durchführung so wie Terminfestlegung des Elternsprechtages
- Hausordnung
- Bewilligung und Durchführung von Sammlungen
- Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen i.. Erlassung schulautonomer Schulzeitregelungen sowie Festlegung der schulautonomen Tage
Dem SGA obliegen auch die Beratung über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
- Wahl von Unterrichtsmitteln
- Verwendung von Budgetmitteln, wie sie der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
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