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Elternverein Stubenbastei

     
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
   
 
 
 
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SGA

 

 
 

Zum SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) gehören:
- der Schulleiter
- drei VertretterInnen der LerhrerInnen
- drei VertretterInnen der SchülerInnen
- drei VertretterInnen der Erziehungsberechtigten

Der SGA trifft wesentliche Entscheidungen für die Schulgemeinschaft - www.elternverband.at/EV_SGA.htm . Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzesgeregelt.

ElternvertreterInnen: Roland Bösel
Tamara Seeliger
Edit Sandhofer-Knoche

Dem SGA obliegen die Entscheidungen über:

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Wahl schulbezogener Veranstaltungen
  • Durchführung so wie Terminfestlegung des Elternsprechtages
  • Hausordnung
  • Bewilligung und Durchführung von Sammlungen
  • Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen i.. Erlassung schulautonomer Schulzeitregelungen sowie Festlegung der schulautonomen Tage

Dem SGA obliegen auch die Beratung über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von Budgetmitteln, wie sie der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
 
   







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