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Stalking - Information

 

Was ist "Stalking"?:

Anti-Stalking-Gesetz

Seit 1.7.2006 ist eine strafrechtliche Anzeigenerstattung wegen Stalking bei allen Polizeiinspektionen in Österreich möglich:

"Beharrliche Verfolgung"

§ 107a. (1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.


Zu beachten ist, dass die Strafverfolgung des Abs. 2 Zif. 2 nicht mehr an den Antrag des Opfers gebunden ist, sondern hier seit dem 01.01.2008 das Offizialsprinzip (Behörde/Polizei muss Anzeige erstatten) gilt.

Der Begriff Stalking basiert auf dem englischen Verb "to stalk", abgeleitet aus der Jägersprache, und bedeutet "pirschen, anschleichen oder das Einkreisen der Beute". Stalking definiert sich als das "beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person, das deren Sicherheit bedroht". Es handelt sich somit um ein psychologisches Konstrukt, das durch Handlungen gekennzeichnet ist, die eine Schädigung der betroffenen Person zur Folge haben und die dementsprechend als unerwünscht wahrgenommen werden; sie bewirken bei dem Opfer in der Regel Angst, Sorge oder Panik (Voß/Hoffmann 2002). Stalking ist mit Sicherheit ein weit verbreitetes Phänomen mit einer hohen Dunkelziffer. Eine Meta-Analyse von insgesamt 103 Studien ergab, dass 24% aller Frauen und 10% aller Männer (n=70.000) mindestens einmal in ihrem Leben Erfahrungen mit Verfolgung und Belästigung gemacht haben. Laut Darmstädter Stalking Studie (DSS) sind 86% der Opfer Frauen (Spitzberg 2002). Dagegen beträgt der Anteil der männlichen Stalker 83% (Voß/Hoffmann/Wondrak/2003). Die Dauer der Verfolgung/Belästigung beträgt im Durchschnitt etwa 26 Monate, wobei sich eine große Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren ergibt. Sowohl in der DSS als auch in anderen Studien zeigt sich, dass etwa die Hälfte aller Stalker Ex-Partner nach Trennung oder Scheidung sind. Stalking erscheint auf der Handlungsebene als ein Phänomen mit unterschiedlichsten Ausprägungen. Die Auswertung der DSS zeigt, dass die Geschädigten am häufigsten von unerwünschten und wiederholten Telefonanrufen berichten. Als weitere häufige Verhaltensweisen werden Herumtreiben in der Nähe, Kontaktaufnahme über Dritte, im Umfeld nach Betroffenen fragen, vor der Haustüre stehen, Schreiben von Briefen, SMS, Zusenden oder Hinterlassen von Geschenken, Nachlaufen, Auflauern, Verfolgen mit dem Auto etc. genannt.
Quelle: J. Bettermann. & M. Feenders (Hrsg.): Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention. Frankfurt/Main: Verlag für Polizeiwissenschaft 2004.