SYMPOSIUM „MINDERHEITEN IM ALPEN-ADRIA-RAUM“

Bled, 21.-22. Oktober 1993

Erschienen in (http://members.chello.at/heinz.pohl/SchriftenVerzeichnis.htm Nr. 128):

Manjšine v prostoru Alpe-Jadran / Minderheiten im Alpen Adria-Raum / Manjine na području Alpe-Jadrana / Le minoranze nellʼarea di Alpe-Adria / Kisebbségek az Alpok-Adria térségben. Zbornik referatov / Konferenzbericht / Zbornik referata / Atti di convegno / Felszólalások gyűjteménye. Ljubljana, Delovna skupina za manjšine Alpe-Jadran (Vlada Republike Slovenije, Inštitut za narodnostna vprašašanja) / Arbeitsgruppe Minderheiten der ARGE Alpen Adria (Regierung der Republik Slowenien, Institut für Nationalitätenfragen) 1994, 210-229.

 

[geringfügig überarbeitet, Ergänzungen vorgesehen]

 

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Heinz-Dieter POHL, Universität Klagenfurt

 

 

ZUR SITUATION DER KÄRNTNER SLOWENEN

AUS SPRACHWISSENSCHAFTLI­CHER SICHT

 

 

1. Allgemeines

 

Für die Sprachwissenschaft sind Länder wie Kärnten ein interessanter For­schungs­gegenstand. Die bis heute bestehende Gemischtsprachigkeit im Süden des Landes (im unteren Gail-, Rosen- und Jauntal) hat auf der Ebene der Mundart und Umgangssprache zu zahlreichen Sprachkontaktphänomenen geführt, die an der Klagenfurter Universität derzeit sowohl von der Slawistik (so v.a. Neweklowsky 1990) als auch allgemeinen Sprachwissenschaft (z.B. Pohl 1992) systema­tisch erforscht werden. Die im Mittelalter erfolgte ethnische Durchmischung des Landes hat zu einem bunten Bild in der Namenlandschaft geführt (bei Orts-, Flur- und Fa­milien­namen). Gerade die Namenforschung, die im Lande selbst auf eine große Tradi­tion zurückblicken kann, ist in der Lage, ein lebendiges Bild von der Besiedlungs­geschichte Kärntens zu zeichnen (so Ogris 1976, 178):

Das kulturelle Profil einer Landschaft, ihre Eigenart, wird durch das boden­ständige Namengut, ob nun deutsch oder slowenisch, mitbestimmt. Diese Quelle für die Siedlungsgeschichte und das eigene Selbstverständnis zu erhalten und zu schützen sollte Aufgabe nicht nur der Historiker, sondern auch der Geographen und Linguis­ten sein.

Die hier angedeuteten Untersuchungsgegenstände zeigen deutlich, dass beide Spra­chen, Deutsch und Slowenisch, für Kärnten konstitutiv sind. Die Sprachwissenschaft kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten: es ist der Öffentlichkeit bewusst zu ma­chen, dass beide Sprachen untrennbar zum Land gehören, dass sich beide Sprachen in ihrer spezifisch kärntnerischen Ausprägung einander angenähert haben und dass es somit über die Sprachgrenzen hinweg mehr Gemeinsames als Trennendes gibt - die nationali­stische Politik auf beiden Seiten hat freilich mehr das Trennende gesucht (und auch gefunden!) und damit wesentlich zum katastrophalen Rückgang des Gebrauchs der slowenischen Sprache in Kärnten beigetragen.

Der starke Rückgang des slowenischsprachigen Anteils an der Kärntner Bevölke­rung von fast einem Drittel in der Mitte des 19. Jh. auf wenige Prozent heute hat verschiedene Ursachen, die hier nicht näher beleuchtet werden können und über die Berufenere geschrieben haben. Doch linguistisch gesehen ist ein Punkt bemerkenswert: Nicht alle slowenischsprachigen Personen in Kärnten haben sich ethnisch als Slowenen verstanden, was bereits Ende des 19. Jh. zur Herausbildung zweier Lager geführt hat, nämlich eines nationalbewussten „slowenischen“ und eines deutsch-freundlichen bzw. politisch deutsch-orientierten („windischen“) Lagers. Diese Spaltung war für die Erhal­tung der Sprache alles andere als förderlich und begünstigte (nicht allein, aber doch zu einem guten Teil) die Assimilation nach der Volksabstimmung von 1920 bis in unsere Tage. Das Verhältnis zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung und auch innerhalb der Minderheit wurde durch die dem „Anschluss“ folgenden Ereignisse, insbesondere zwischen 1941 und 1945/46, nachhaltig gestört. Eben hier muss eine zukunftsorientierte Minderheitenpolitik ansetzen, die unter geänderten Rahmenbedingun­gen - Slowenien ist heute ein unabhängiger und demokratischer Staat - nicht nur die (ohnehin weitgehend gelöste) juristische Seite des Problems vor Augen hat, sondern auch Überlegungen anstellt, wie unabhängig von Rechtsfragen, aber dennoch im Rahmen des bestehenden Rechts die slowenische Sprache im Lande gefestigt werden kann. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht bietet sich hier am besten die Freiburger Sprachencharta an, über deren Bedeutung Hans Goebl geschrieben hat (vgl. Goebl 1988). Sie wird im einschlägigen österreichischen Schrifttum über die Kärntner Slowenen m.W. nicht erwähnt (zumindest trifft dies auf die Österreichische Rektorenkonferenz 1989 und Initiative Minderheitenjahr 1993 zu).

Vorerst ist festzuhalten, dass die „Sprachencharta“ Prinzipien des Naturrechts und des Öffentlichen Rechts anwendet. Naturrechtlich gesehen wird Sprache als Erbe und Besitz aufgefasst, als ein über der Machtwillkür von Behörden stehendes Gut, das Erben und Besitzer moralisch zur Verteidigung, Pflege und Respektierung verpflichtet. We­sentlich ist die Auffassung, dass Sprachen als gleichwertig zu betrachten sind. Mehr­sprachigkeit wird bejaht, überlieferte Eigennamen jeglicher Art sind zu respektieren. Im Öffentlichen Recht wird zwischen privatem und öffentlichem Gebrauch, zwischen autochthonen und nicht-autochthonen Bevölkerungsgruppen unterschieden. Der Freibur­ger Begriff der „Geschichtlichkeit“ von Sprachen ist dem altösterreichischen Begriff der „Landesüblichkeit“ sehr ähnlich. Für Kärnten bedeutsam ist v.a. der Artikel D 22 der Freiburger Sprachencharta, „Die geschichtlich zweisprachige Gemeinschaft“. Diese liegt dann vor, wenn zwei Sprachen, die heute Amtssprachen sind, zum kulturellen Erbe ein- und derselben rechtmäßig errichteten Gebietsgemeinschaft gehören. Die im 3. Teil meiner Ausführungen skizzierten „Wege zum Erhalten der slowenischen Sprache in Kärnten“ beruhen z.T. auf der Freiburger Sprachencharta bzw. lassen sich aus ihr ableiten, insbes. die Punkte 1-7. Ferner sei noch auf Artikel D 20c1 hingewiesen, der ausdrücklich einsprachige Zonen in sprachlicher Hinsicht als „unantastbar“ erklärt, also die Unantastbarkeit historisch gewachsener einsprachiger Gebiete feststellt, gegenüber Mischzonen, in denen sich die Rechte der Amtssprachen infolge natürlicher Bevölke­rungsverschiebungen verändern können (D 20d2). Solche Gedanken entspringen der in der Schweiz als staatstragende Tugend allgemein geforderten „freundeidgenössischen Zuwendung“, sie können „aber dennoch mit großem Nutzen und Gewinn auch außerhalb der Schweiz in die sprachpolitische Praxis eingebracht werden“ (so Goebl 1988, 26). Die Schweiz hat solche Probleme gar nicht erst entstehen lassen, an denen einst Österreich-Ungarn oder jüngst Jugoslawien zerbrochen sind. Daher ist es nicht möglich, Schweizer Vorbilder einfach nachzuahmen, aber Schweizer Verhältnisse in ethnisch-sprachlicher Hinsicht können durchaus intellektuelle Zielvorstellungen sein, die freilich realistischer sind als naiver Fortschrittsglaube oder Träumereien von der multikulturellen Gesellschaft (dies ist zwar keine Ablehnung des Begriffes „multikulturelle Gesellschaft“, sondern seiner Verwendung als Schlagwort, denn alle entwickelten Kulturen haben mehr oder weniger multikulturelle Wurzeln, wie auch alle Völker aus verschiedenen ethnischen Schich­ten entstanden bzw. zusammengewachsen sind, was deren Sprachen deutlich zeigen; „Reinrassigkeit“ ist von der Natur nicht vorgesehen, sondern Vielfalt, auch innerhalb einer Art – auf der Ebene der Sprache Dialekte und regionale Varianten). Ganz abgesehen davon, dass Österreich (und Kärnten) hinsichtlich der „Sprachencharta“ gar nicht schlecht abschneidet, man vgl. die beiden (zentralen) Artikel D 16 und 17:

„Wesen des Sprachenrechts“

16.  Das Sprachenrecht ist fester Bestandteil der Rechte von Person und menschlicher Gesellschaft. Das geschriebene Recht und die Handlungs­weise aller Behörden müssen mit ihm übereinstimmen.

„Gebrauch der Sprachen“

17.  Es ist zwischen privatem und öffentlichem Gebrauch der Sprachen zu unterschei­den:

a)   Der private Gebrauch aller Sprachen muss jedermann allzeit und überall ge­währ­leistet sein.

b)   Der öffentliche Gebrauch der Sprachen muss hingegen durch Bestimmun­gen geordnet werden, die von den Behörden zu erlassen, anzuwenden und durch­zusetzen sind. Diese Bestimmungen müssen auf dem Natur­recht und der kultu­rellen und praktischen Wirklichkeit gründen. Sie sollen bewirken, dass sich jede Sprache, die in einem Gemeinwesen Lebensrecht hat, als Mittel der Aussage und Mitteilung mit größtmögli­cher Wirksamkeit rein und dauernd behaupte, und dass auch das kulturel­le, geistige und gemüthafte Erbe, das diese Sprache für die Mitglieder dieser Gemeinschaft bedeutet, geschützt werde und erhalten bleibe.“

Das österreichische Volksgruppengesetz vom 7.7.1976 entspricht weitgehend diesen Vorgaben.

Angehörige von Minderheiten bezeichnen den Staat, der ihr Hauptsiedlungs- und   -wohngebiet ist, recht oft als „Mutterland“ oder „Mutterstaat“ (slow. matična država) und seine Einwohner als „Muttervolk“ (slow. matični narod). Solche Bezeichnungen sind keine korrekten Übersetzungen aus dem Slowenischen: matičen wird in den gängigen Wörterbüchern mit „Mutter-, Stamm-“ wiedergegeben und ist nicht von mati „Mutter“ (wovon im Slowenischen meist der Begriff „Muttersprache“ (Näheres hier), materinščina, materin(ski) jezik, abgeleitet wird, nur selten auch matični jezik), sondern von matica „Bienenköni­gin, Weisel“ deriviert, daher matični narod etwa „Stamm-, Hauptvolk“, matična država etwa „Stamm-, Hauptstaat“. „Mutterland“ usw. erweckt im Deutschen nämlich ganz andere Vorstellungen, laut Duden – Deutsches Universalwörterbuch versteht man unter „Mutterland“ ein Land oder einen Staat im Verhältnis zu seinen Kolonien oder ein Land, in dem etwas seinen Ursprung hat. Da aber die Slowenen in Kärnten genauso autochthon sind wie in Krain und der Südsteiermark (und einigen weiteren Gebieten) und nicht etwa aus den Gebieten des heutigen Slowenien eingewandert sind, erscheinen solche Bezeichnungen unpassend und wenig geeignet, bei der Mehrheits­bevölkerung das Verständnis für die Probleme der Minderheit zu fördern. Außerdem sind die Vorfahren der heutigen Slowenen, die alpenslawischen Karantanen, im 8. Jh. in Kärnten historisch nachweisbar und nicht etwa südlich der Karawanken. Wie man den saloppen Ausdruck „Mutterland/-volk/-staat“ durch einen Fachausdruck ersetzen soll, weiß ich nicht, jedoch sollte in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion von klaren und eindeutigen Termini ausgegangen werden.

Diese Bemerkungen gelten m.E. für alle Volksgruppen des Alpen-Adria-Raumes. Auch für Südtirol ist Österreich nicht das „Mutterland“, auch Tirol nicht (die Wiege Tirols liegt nämlich im Süden, im Pustertal sprach man bereits deutsch, als man am Inn noch romanisch sprach!), die deutschen Sprachinseln in Norditalien, Krain und Ungarn, die Kroaten im Burgenland und in Westungarn sind die Nachkommen von Siedlern, die seinerzeit von den Landesherren ins Land geholt worden waren; sie waren keine Einwanderer, die sich in einem neuen Land auf Kosten der bereits ansässigen Bevölke­rung niedergelassen haben (wie die Europäer in Amerika, Australien, Sibirien usw.). Und welches „Mutterland“ sollen Furlaner, Ladiner und Rätoromanen haben?

 

2. Soziolinguistische Lage

 

Die Siedlungssituation der Kärntner Slowenen wird oft als Streulage inmitten einer deutschsprachigen Mehrheit bezeichnet, was zwar dem Status quo entspricht, aber der historischen Entwicklung nicht gerecht wird, handelt es sich doch beim slowenischen Sprachgebiet um ein durch Sprachwechsel (Assimilation) entstandenes Rückzugsgebiet. Insgesamt trifft für das Areal des deutsch-slowenischen Sprachkontakts der Begriff „gemischtsprachiges Gebiet“ am ehesten zu.

Nach den statistischen Angaben der Volkszählung 1991 bekannten sich 14.580 Personen, d.s. weniger als 3% der Gesamtbevölkerung Kärntens, ausdrücklich als slowenisch- oder „windisch“sprechend auf Grund der Frage nach der Umgangssprache. Die tatsächliche Zahl der slowenischsprachigen Kärntner liegt freilich weit höher und wird von manchen Autoren auf ca. 50.000 geschätzt (so Bogataj 1989, 287).

Das Slowenische in Kärnten wird traditionell vier Dialekten zugeordnet, die zu einer (nach Italien und Slowenien hineinreichenden) „Kärntner Gruppe“ (Koroška skupina) zusammengefasst werden:

   (1)        Gailtaler Dialekt/Ziljsko narečje

   (2)        Rosentaler Dialekt Rožansko narečje

   (3)        Jauntaler Dialekt/Podjunsko narečje

   (4)        Remschenig- oder Obir-Dialekt/Remšeniško narečje.

Trotz einer ganzen Reihe von minderheitenfreundlichen administrativen Maßnah­men auf Grund des Artikels 7 des „Staatsvertrages“ aus dem Jahre 1955, des Volks­gruppen­gesetzes 1976 und einiger Verordnungen der österreichischen Bundesregie­rung ist die slowenische Sprache im öffentlichen Leben Kärntens wenig präsent, wenn auch grund­sätzlich ihre Lage ungleich besser ist als die des Kroatischen im Burgenland. Die Ursachen dafür sind vielfältig, in erster Linie dürfte es daran liegen, dass zwar nahezu alle Slowenen von Kindheit an auch die deutsche Sprache beherrschen, umge­kehrt aber die deutschen Kärntner in den rein deutschen Gebieten und in den Ballungs­zentren kaum, in den gemischtsprachigen Gebieten nur z.T. über Slowenischkenntnise verfügen. Auch der kleine slowenische Sprachraum mit ca. 2,2 Mill. Menschen liefert nur gerin­gen Anreiz, die Sprache zu erlernen bzw. zu gebrauchen. Wenn sich auch in der jüngeren und mittleren Generation die Einstellung zur slowenischen Sprache wandelt und sie wieder als zweite Landessprache auf mehr Akzeptanz stößt, ist derzeit noch kein Ansteigen ihres Gebrauchs im öffentlichen Leben festzustellen. Slowenische Aufschrif­ten im gemischtsprachigen Gebiet beschränken sich zumeist auf Ljudska šola „Volks­schule“ oder Gasilski dom „Feuerwehrhaus“ bzw. private Aufschriften wie Gostilna „Gasthaus“ oder Trgovina „Kaufhaus, Geschäft“; topographische Bezeichnun­gen in slowenischer Sprache sind nur in einem geringen Umfang (in den Bezirken Völkermarkt und Klagenfurt-Land) auf Grund der Straßenverkehrsordnung auf Orts­tafeln und einigen Wegweisern angebracht worden (in 9 Gemeinden). Jedoch ist der Gebrauch des Slowe­nischen als Amtssprache zusätzlich zum Deutschen bei 13 Gemein­debehörden und Gendarmerieposten und den zuständigen Bezirksgerichten und 63 Regionalbehörden (wie Bezirkshauptmannschaften und Amt der Kärntner Landesregie­rung) zulässig. Es wird auch in Gemeinderatssitzungen z.T. slowenisch gesprochen, überwiegend z.B. in Zell/Sele.

Abschließend kann man feststellen, dass die slowenische Sprache in Kärnten v.a. im privaten und familiären Bereich und in den slowenischen Genossenschaften (17), Sparkassen (27) und Vereinen (ca. 80) verwendet wird. Von einer echten Gleichbe­rechtigung (und mitunter sogar Bevorzugung) kann man nur im kirchlichen Bereich sprechen. Dementsprechend werden bei Befragungen nach der Verwendung der sloweni­schen Sprache außerhalb der Familie am meisten die mit der Religionsausübung ver­bundenen sprachlichen Ausdrucksformen genannt (54,4%), dann folgt der Nachbar (54,1%); Briefträger und Arbeitskollegen werden schon deutlich weniger genannt (29,2% bzw. 29,4%), am wenigsten spricht man slowenisch mit dem Chef (11,6%) und dem Gendarmen (10,3%).

Im gemischtsprachigen Gebiet (und seit 1989 auch in Klagenfurt) wird Unterricht sowohl in slowenischer als auch deutscher Sprache angeboten; die Schüler, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, erhalten Unterricht zu gleichen Teilen in beiden Sprachen. Die Anmeldungen sind in den letzten Jahren wieder leicht angestiegen und liegen in 62 Schulen bei etwa 22%, woraus folgt, dass nicht nur Kinder von Slowe­nen am slowenischen Unterricht teilnehmen. Seit dem Schuljahr 1976/77 besuchen an ca. 15 Hauptschulen rund 350 Schüler slowenischen Sprachunterricht (vgl. Gutleb/Unkart 1990, 167). Im Jahre 1957 wurde in Klagenfurt das Gymnasium für Slowenen gegrün­det, aus dem über 1000 Absolventen hervorgegangen sind. Der Hermagoras-Verlag (Klagenfurt) ist einer der ältesten Verlage Kärntens und hat schon mehr als 17 Millio­nen Bücher herausgegeben. Im Rundfunk (Landesstudio Kärnten in Klagenfurt) wird täglich in acht Programmstunden in slowenischer Sprache in ORF-Radio DVA-AGORA gesendet, zuzüglich zwölf Radiosendungen und einer Fernsehsendung wöchentlich; am Sonntag gibt es seit Mitte 1989 ein halbstündiges slowenisches Fernseh­programm („Dober dan, Koroška“, derzeit 13.30-14,00 Uhr).

 

3. Wege zum Erhalten der slowenischen Sprache in Kärnten

 

Kehren wir zurück zum zentralen Problem, dem Erhalten der Sprache. Die sloweni­sche Minderheit in Kärnten unterscheidet sich von der Mehrheit (fast nur) durch die Sprache; die Volkskultur ist nahezu identisch, die alte Sprachgrenze zwischen dem ursprünglich relativ geschlossenen slowenischen Siedlungsgebiet und dem mehrheitlich bzw. rein deutschen Sprachgebiet hat kaum Spuren hinterlassen und hier wieder vor allem in der Sprache (Mundart) – kein Wunder, denn Sprachwechsel hinterlässt immer seine Spuren, denn entlang der alten deutsch-slowenischen Sprachgrenze verläuft heute (in Kärnten) eine Dialektgrenze, zwischen bäuerlich geprägter Mundart auf ursprünglich deut­schem Gebiet und städtisch gefärbter Mundart auf ursprünglich slowenischem bzw. heute gemischtsprachigem Gebiet (vgl. u.a. Pohl 1992, 158). Am ehesten ist die Situation der Kärntner Slowenen mit der der Südtiroler Ladiner und der Schweizer Rätoromanen vergleichbar. Was eine Sprachminderheit braucht, um überleben zu können, haben diese beiden Volksgruppen in 9 Punkten zusammengefasst (vgl. Craffonara 1986); diese sind auch auf die Lage der Kärntner Slowenen anwendbar. Die Punkte 1-7 stellte Bernard Cathomas (Lia Rumantscha in Chur) zusammen, die Punkte 8 und 9 fügte Lois Craffonara hinzu.

 

(1)   Die Sprache der Minderheit braucht ein klar abgegrenztes Sprachgebiet.

Dieses ist durch das Volksgruppengesetz 1976 beschrieben. Eine wesentliche Verbesserung könnte darin bestehen, in amtliche Ortsverzeichnisse und Karto­gra­phie die slowenischen Namensformen der Ortsnamen aufzunehmen, wie dies P. JOR­DAN vorgeschlagen hat (P. Jordan, Möglichkeiten einer stärkeren Berücksichtigung slowenischer Ortsnamen in den heutigen amtlichen topographischen Karten Österreichs. Wien 1988) und inzwischen verwirklicht ist (nach der „Ortstafellösung“ im Rahmen des neuen Volksgruppen­gesetzes, BGBl. 2011, Teil I, Nr. 46). Seine Vorschläge umfassen folgende drei Punkte:

a)    „Übernahme jener slowenischen Siedlungsnamen in die Karte, die in der Ver­ordnung der Bundesregierung vom 31.5.1977 zum Volksgruppengesetz des Jahres 1976 für Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur amtlich festge­legt worden sind“: Es wird vorgeschlagen, 91 zweisprachig benannte Ort­schaften in das Ortsverzeichnis und in die amtlichen topographischen Karten aufzunehmen: „Die Karte würde einen standardisierenden Einfluss auf die Schreibweise slowenischer Siedlungsnamen ausüben und sie vor dem Vergessen­werden schützen.“

       Kartographisch werfe die Platzierung von 91 Zweifachbenennungen zwar Pro­ble­me auf, diese seien aber relativ leicht zu lösen, wenn man die slowenischen Bezeich­nungen in etwas kleinerer Schrift in Klammern neben oder unter die deutschen Namen setze.

b)   „Zweisprachige Nennung der Namen jener Gemeinden und Politischen Bezirke auf der Rückseite der ÖK 50, in welchen das Slowenische laut Verordnung der Bundesregierung vom 31.5.1977 zweite Amtssprache ist“: Die slowenischen Namen wären auf der Rückseite der ÖK 50 in der Tabelle, die die Namen der Verwaltungseinheiten auf dem jeweiligen Kartenblatt aufweist, den deutschen Namen beizufügen. Die Namen dieser 13 Gemeinden und 3 politischen Bezirke wurden bisher amtlich noch nicht festgelegt.

c)    „Häufigere Verwendung slowenischer Klammernamen zu den sonstigen geogra­phischen Namen in Südkärnten“: Am Prinzip, slowenische Namen nach den Schreibregeln des Deutschen zu verfassen, sollte festgehalten werden (eine Meinung, der ich nur z.T. folgen kann). Die Aufnahme von Berg- und Flurna­men in slowenischer Sprache würde den Wildwuchs künstlicher Übersetzungen zum Stillstand bringen, m.E. bisherige Übersetzungen aber kaum rückgängig machen. Vorgeschlagen wird, den slowenischen Namen in Klammern dem deut­schen beizufügen, z.B. Kuhberg (Kravji vrh). Klammernamen zu allen deutsch geschriebenen slowenischen Namen, z.B. Ribnitza (Ribnica) würden das Karten­bild überlasten bzw. erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Das aufgrund der Volkszählung 1991 vom Statistischen Zentralamt herausgegebene Ortsver­zeichnis enthält bereits die 91 amtlich festgelegten slowenischen Bezeichnungen. Dem Vernehmen nach sollen auch einige slowenische Namen auf den künftigen Neubearbeitungen der ÖK 50 berücksichtigt werden (s.a. Punkt 2 Ende).

  (2) Die Minderheit braucht eine solide wirtschaftliche Grundlage, denn man kann die Sprache nicht erhalten, ohne die Bevölkerung zu erhalten.

Das Gebiet der slowenischen Minderheit in Kärnten ist überwiegend agrarisch mit einem fremdenverkehrswirtschaftlichen Standbein. Dies führt zu Abwande­rung slowenischsprachiger und Zuwanderung deutschsprachiger Personen: „Slowenen“ pendeln in die Industriegebiete aus, „Deutsche“ in die Fremden­verkehrsregion ein, letztere siedeln sich auch im slowenischsprachigen Gebiet an, sowohl mit Erst- als auch mit Zweitwohnsitz.

Zu den Problemen rund um die Namen trägt auch der Fremdenverkehr seinen Teil bei, wenn man den bundesdeutschen Gästen analog zu Eisbein und Käse­sahnetorte einen Geißberg statt Kosiak (Kozjak), ein Vellacher Hochtal statt V. Kotschna (Belska Kočna) serviert. Ganz zu schweigen von unnot­wendigen Umbenennungen wie „Dreiländereck(e)“, auch in rein deutschen Gebieten wie „Mölltaler Gletscher“ statt Wurtenkees, „Sportgast­ein“ statt Naßfeld usw. Auch Gemeindenamen wie „Reißeck“ (nach dem Berg statt früher Kolbnitz) sind unglück­liche und traditions­ferne Neuschöpfungen. Die vom Fremdenverkehr bevorzugten Verdeutschungen werden gerne von prononciert deutsch gesinnten Personen aufge­nommen, und was weiterhin geschieht, braucht nicht näher ausgeführt zu werden. Daher entzöge eine amtliche zweisprachige Kartographie den Boden für laienhafte Eingriffe und man­ches könnte repariert werden. Auch der Manipulation mit dem Namengut wäre durch Abfassung eines amtlichen zweisprachigen Ver­zeichnisses ein Riegel vor­geschoben. Kritisch sei angemerkt, dass die slowenische Seite die von Österreich amtlich festgeleg­ten Namen nicht konsequent gebraucht, es gibt mehrere Fälle, wo abweichende Na­mensformen sowohl in slowenischen Publikationen als auch im „Atlas Slovenije“ gebraucht werden, z.B. Tuce statt Tulce für Tutzach, Borovnica statt Frajbah für Zell-Freibach oder ...vas statt ...ves für -dorf. Die amtlichen österreichischen Namensformen werden auch zum großen Teil von slowenischen Namenforschern akzeptiert, was zeigt, dass die von Kärntner Experten vorgeschlage­nen Namensformen wissenschaftlich einwandfrei sind. [Auf Grund der „Ortstafellösung (2011)“ gelten die Namensformen Tuce, Sele-Borovnica und …vas]

  (3) Die Sprache muss in allen Domänen des Alltagslebens (Familie, Schule, Kirche, Verwaltung, usw.) präsent sein.

Dafür bedarf es des Verständnisses (eines größeren als bisher) der Mehrheits­bevöl­kerung; in der Kirche sollte zu gleichen Teilen deutsch und slowenisch verwendet werden (das vielfach beklagte Übergewicht slowenischsprachiger Messen usw. ist nicht zielführend; bei Hoch­zeiten, Taufen, Begräbnissen sollte den Wünschen der Familien entsprochen wer­den). In Schule und Verwaltung sind schon jetzt gesetzli­che Bestimmungen in Kraft, die diesem Punkt gerecht werden. Es ist aber auch festzustellen, dass gerade damit viele Minderheiten in Europa ihre Probleme haben.

Wünschenswert wären mehr zweisprachige Aufschriften, wie dies schon in der Monarchie der Fall war. Hier wäre ein ver­nünftiger Kompromiss zu finden, der sich an den echten Bedürfnissen orientiert; jeder Justament-Standpunkt (von welcher Seite auch immer) wäre kontraproduktiv.

  (4) In allen Schulstufen, besonders aber in den höheren Schulen, Muss eine Aus­bildung in der Muttersprache stattfinden.

         Dieser Punkt ist in Kärnten Realität, selbst im universitären Bereich. Dies müsste auch von den schärfsten Kritikern anerkannt werden.

  (5) Die Sprache einer Minderheit braucht umfassende Massenmedien (Zeitung, Radio, Fernsehen), ansonsten wird sie von der Sprache der Mehrheit all­mäh­lich überflutet und verdrängt.

Es gibt derzeit zwei Wochenzeitungen sowie einige weitere Periodika in slowe­ni­scher Sprache für Kärnten. Demgegenüber nimmt sich Rundfunk und Fernse­hen sehr bescheiden aus: 1/2 Stunde Fernsehen pro Woche und 50 Minuten slowenisch­spra­chige Sendungen im Hörfunk täglich. Allerdings ist in weiten Teilen des südlichen Kärnten TV Slovenija zu empfangen (und Slovenija I wird im Kabel­fernsehen angeboten), eine noch größere Reichweite hat der Hörfunk Sloweniens. Eine Erweiterung des Rundfunkprogrammes wäre sicher möglich, doch Forderungen wie ein ganztägiges slowenisches Programm für Kärnten sind wohl unrealistisch und kaum zu erfüllen, es sei denn, man richtet analog zu „Blue Danube Radio“ ein „Radio Alpen-Adria“ ein, für das die slowenische Redaktion des Landesstudios Kärnten die Keimzelle sein könnte. Denn wenn sich Österreich ein rund um die Uhr sendendes englischsprachi­ges Programm leisten kann, müsste auch ein mehrsprachi­ges Programm für unsere Region möglich sein, das sowohl den eigenen Landsleuten als auch den Nachbarn entgegenkommt.

  (6) Die Sprache braucht eine umfassende Kultur, die alle Tätigkeiten und Seins­formen erfasst, die den Menschen hier und heute betreffen,

         und

  (7) eine Minderheit braucht eine einheitliche Schriftsprache, die den Gebrauch er Sprache in einigen wichtigen Domänen erst ermöglicht.

         Durch die einheitliche Schriftsprache für alle Slowenen sind diese beiden Punkte realisiert. Sprachminderheiten ohne „Mutterland“ (z.B. die Ladiner Südtirols) können dies allerdings nicht behaupten.

  (8) Sie braucht vor allem Einheit und Zusammenhalt

         und

  (9) der Ausverkauf der Heimat muss endgültig gestoppt werden.

Die Zukunft der slowenischen Volksgruppe liegt in erster Linie in der Hand der Kärntner Slowenen selbst. Auch die Verantwortlichen in Gesellschafts-, Wirtschafts- und Kultur­politik müssen konkret zur Erhaltung der Volksgruppe beitragen; und nicht zuletzt die Deutschkärntner, die mit einer aufgeschlossenen Haltung eine nicht zu unterschät­zende moralische Stütze darstellen.

Ladiner bzw. Rätoromanen und Kärntner Slowenen haben eines gemeinsam: sie sind autochthon und historisch die ältere Bevölkerung in ihrer Region, keineswegs „Fremde in der Heimat“, in gemeinsamem Schicksal und in schicksalhafter Gemeinschaft mit dem überregionalen deutschen Element verbundener untrennbarer Teil der Gesamt­bevölke­rung. Somit sind die Kärntner Slowenen ein Teil von uns selbst, Teil der Kärntner Identität, die es zu wahren gilt.

 

WICHTIGSTE LITERATUR

 

M. Bogataj, Die Kärntner Slowenen. Klagenfurt-Wien 1991

L. Craffonara, Die Dolomitenladiner. San Martin de Tor 1986

A. Gutleb/R. Unkart (Red. & Hg.), Die Minderheiten im Alpen-Adria-Raum. Klagen­furt 1990

H. Goebl, Die Sprachencharta des Freiburger Instituts. Ihre Entstehung und Bedeu­tung inner- und außerhalb der Schweiz. In: Die slawischen Sprachen 15(1988)23-76

Initiative Minderheitenjahr, Wege zu Minderheiten in Österreich. Wien 1993

G. Neweklowsky, Kärntner Deutsch aus slawistischer Sicht: zum deutsch-sloweni­schen Sprachbund in Kärnten. In: Germanistische Linguistik 101-103(1990)477-500

Österreichische Rektorenkonferenz, Bericht der Arbeitsgruppe „Lage und Per­spekti­ven der Volksgruppen in Österreich“. Wien 1989

A. Ogris, Siedlungsgeschichte und Namenkunde am Beispiel des Kärntner Rosenta­les. In: Carinthia I 166(1976)155ff.

H.-D. Pohl, Die Slowenen in Kärnten. In: Die slawischen Sprachen 21 (1990) 115-140

--, Die Bedeutung des Slowenischen für die Dialektologie und Onomastik Kärntens (und Osttirols). In: Die slawischen Sprachen 27(1991)147-163

--, Die Bedeutung des Slowenischen für die Deutsch-Kärntner Mundart. In: Dialekte im Wandel (ed. A. Weiss, Göppingen 1992)157-169

 

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© Heinz-Dieter Pohl (1993/94, 2017)