Heinz Dieter Pohl
Nachruf auf einen (vorläufig?) gescheiterten Kompromiss
Zum Kärntner Ortstafelproblem aus sprachwissenschaftlicher
Sicht
Im
Druck erschienen in:
klagenfurter beiträge
zur sprachwissenschaft
Bd. 31-32 (2005-2006) 139-161
Überarbeitet und provisorisch aktualisiert
am 30.8. und 24.10.2009 sowie 5.10.2010 und 3.2.2011
(zurück: http://members.chello.at/heinz.pohl/Namen-Konflikt.htm;
zum
Verzeichnis aller in Frage kommenden Ortschaften: http://members.chello.at/heinz.pohl/Ortsverzeichnis.htm)
Die so genannte „Konsenskonferenz“ ist
derzeit als gescheitert zu betrachten. Unter dem Eindruck der neueren
Entwicklung will ich nun dieses Problem unter sprachwissenschaftlichen (und
namenkundlichen) Gesichtspunkten beleuchten. [Näheres zur
„Konsenskonferenz bzw. -gruppe“ s. Karner 2006: 81ff., insbes. 97-102. Aus ihr
ging eine „Gemeinsame Erklärung“ hervor, die von den Vertretern des
Zentralverbandes der Slowenischen Organisationen, der Gemeinschaft der Kärntner
Sloweninnen und Slowenen und des Kärntner Heimatdienstes unterzeichnet wurde
(s. Karner a.a.O. 109f.). – Ein Rückblick: Das Ortstafelerkenntnis des VfGH
erging am 13. Dezember 2001: am Beispiel von St. Kanzian in Unterkärnten sollte
es zweisprachige Ortstafeln in Gemeinden mit einem Minderheitenanteil von
mindestens zehn Prozent (und nicht wie bisher 25 Prozent) geben. Anlass dazu
war der Kärntner Slowenenvertreter und Anwalt Rudi Vouk. Auf eine Strafe wegen
zu schnellen Fahrens durch die Ortschaft St. Kanzian am Klopeiner See reagierte
er mit einer Beschwerde, weil die Ortstafeln dort nicht zweisprachig sind. – In
bislang sechs Konsenskonferenzen, zu denen Kanzler Wolfgang Schüssel
(Volksgruppengesetze sind Bundeskompetenz) seit April 2002 Vertreter der
Parteien, Slowenen- und Heimatverbände eingeladen hat, gab es zunächst keine
Lösung, doch im Mai 2005 kam es zum Durchbruch, historisch einmalig haben sich
Volksgruppenvertreter und der Kärntner Heimatdienst auf eine Paketlösung mit
insgesamt 158 Ortstafeln geeinigt (später 141, s.u.), aber im letzten
Augenblick ist der Kompromiss dennoch gescheitert. SPÖ und ÖVP waren zunächst
zwar dafür, nur der Landeshauptmann Jörg Haider war dagegen, denn er wolle
nichts gegen die Bevölkerung machen (so „Kleine Zeitung“ vom 13.1.2006, S. 3
bzw. 6. Mai 2006, S. 4). Nach späteren Berichten hatte im Juli 2006
Landeshauptmann Haider im Wappensaal des Kärntner Landhauses vor BZÖ-Vertretern
den erzielten Kompromiss als „einen Weg der Vernunft“ bezeichnet und erklärt: „Irgendwann
muss man über die Brücke gehen“. Dies scheiterte jedoch am Widerstand des „Rates
der Kärntner Slowenen“ (nicht des „Zentralverbandes der
Slowenischen Organisationen“ und der „Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und
Slowenen“) und letztlich auch der Bundes-SPÖ (so „Kleine Zeitung“ vom
27.8.2009, S. 8). – In letzter Zeit ist wieder Bewegung in die Sache gekommen,
ernsthafte Gespräche zwischen Vertretern des Landes und der Slowenenvertreter
haben begonnen („Erstes Treffen der Tafelrunde“, so „Kleine Zeitung“ vom 3.2.2011,
S. 22)].
Das Kärntner Ortstafelproblem ist bekanntlich eine „unendliche
Geschichte“, reich an allerhand Überraschungen. Immer wieder
wurde auch eine „Minderheitenfeststellung“ ins Spiel gebracht [zuletzt auch
von ÖVP-Chef Josef Martinz, „Kleine Zeitung“ vom 28.8.2009, S. 16], da man meint, die seit 2001 verwendeten Zahlen aus der
Volkszählung seien nicht mehr relevant. Dazu kamen noch Aussagen wie „Kärnten wird einsprachig“ [so u.a. in der „Kleinen
Zeitung“ vom 3.9.2006, S. 21] und viele andere
mehr [sie alle können hier weder zitiert noch näher
kommentiert werden].
Doch wenn man die Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht betrachtet,
ergibt sich ein anderes Bild, die Tendenz ist seit Jahren
steigend — trotz
gegenteiligen Trends allgemein sinkender Schülerzahlen und trotz all der
heftigen Debatten über Kärnten, das angeblich „einsprachig werden soll“. Allein im
Schuljahr 2005/2006 waren an 64 Volksschulen im Geltungsbereich des
Minderheitenschulwesens (= Südkärnten) in Summe 1819 Schüler/innen (oder
36,25%) für den zweisprachigen Volksschul-Unterricht eingeschrieben. Reinen
Slowenisch-Unterricht gab es zuletzt an 13 Hauptschulen für 339 Schüler. 541
Schüler besuchten das Slowenische Gymnasium, 141 die zweisprachige HAK. In den
letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt: Immer mehr Kinder aus
nicht-slowenischen Familien werden zum zweisprachigen Unterricht angemeldet. [so in der „Kleinen
Zeitung“ vom 12.9.2006, S. 16. Zum
Vergleich: 1991 waren 1242 Kinder von 5639, 1999 1619 von 6133 Kindern zum
zweisprachigen Unterricht angemeldet]
Wie fast alle Versuche, im Kärntner gemischtsprachigen Gebiet zweisprachige
Ortstafeln in ausreichendem und rechtskonformem Ausmaß aufzustellen, ist leider
auch die „Konsenskonferenz“ gescheitert; das so
genannte Karner-Papier [es handelte sich um einen „historischen Kompromiss“ (so auch Karner 2006:
97)] sah für Gemeinden mit einem Slowenen-Anteil von zehn
Prozent und Ortschaften mit einem Anteil von 15 Prozent zweisprachige
Ortstafeln vor, insgesamt 141 Tafeln, [ursprünglich
waren es 158 Ortschaften (s.o.), dann 142, im Koalitionspakt der neuen
Bundesregierung ist von 141 die Rede (so „Kleine
Zeitung“ 11.1.2007, S. 20), zuletzt wurde vom „Rat der Kärntner Slowenen“ die Zahl 173 genannt
(so „Kleine Zeitung“ 13.1.2007, S.
22)] was zwar relativ wenig ist, aber immerhin um
fast 100 Prozent mehr als jene, die derzeit stehen, und um rund 60 Prozent
mehr als jene, die lt. Volksgruppengesetz 1976 schon längst (!!) stehen
sollten. [dazu s. BGBl. 1976/118 (nachzulesen u.a. bei Zdovc 1993,
332ff.)] In Verbindung mit einer Öffnungsklausel hätte man aber dennoch
zufrieden sein können, doch von dieser ist zuletzt so gut wie nichts übrig
geblieben.
Zweisprachige Ortstafeln zeugen davon, dass es in Kärnten zwei
Sprachgemeinschaften gibt, sie verleihen zusammen mit zweisprachigen
Aufschriften, Schulunterricht usw. der Minderheit das Gefühl, hier in einer
gemeinsamen Heimat zusammen mit der Mehrheitsbevölkerung zu leben, ohne deshalb
„fremd in der Heimat zu sein“, ein Gefühl, das
unweigerlich entsteht, wenn die Muttersprache in der Öffentlichkeit nicht
sichtbar ist. Dies ist ein ganz wesentlicher, emotionaler Punkt, der in der
alltäglichen Auseinandersetzung viel zu wenig beachtet wird. Hier geht es
absolut nicht um territoriale Ansprüche, wie dies immer wieder herbeigeredet
wird, sondern die Namen sind ein wichtiges Symbol der deutsch-slowenischen
Symbiose in Kärnten, denn in gemischtsprachigen Gebieten hat jedes Objekt zwei
Namen – je einen in beiden Sprachen. Aus Sicht der
Sprachwissenschaft und Namenforschung sei weiters darauf hingewiesen, dass die
in zwei (oder mehr) Sprachen bestehenden Formen für identische Objekte
gleichwertig sind – genau so wie für Begriffe des
allgemeinen Wortschatzes. Wenn deutsch Hof dem slowenischen dvor
entspricht, gilt dies für den Ortsnamen ebenso, daher also auch für Hof
/ Dvor in der Gem. Feistritz ob Bleiburg / Bistrica pri Pliberku (oder
derzeit amtlich nad Pliberkom). So, wie man in Wörterbüchern und Glossaren
normalerweise in beiden Sprachen eine entsprechende Schriftgröße verwendet
(Stichwort hervorgehoben, meist fett, Erklärungen meist „normal“, im fremdsprachlich-deutschen Teil gleich wie im
deutsch-fremdsprachlichen), sollte dies auch für Ortstafeln und Aufschriften
selbstverständlich sein.
Der Artikel 7 (Absatz 3) des Staatsvertrages [Der „Staatsvertrag“ ist im BGBl. 1955/39 publiziert, nachzulesen u.a. bei Zdovc 1993,
296ff. Die Vorgaben zu verwirklichen scheiterte im Jahre 1972 am so genannten „Ortstafelsturm“; im Jahre 1977 wurden in
beschränktem Umfang in acht Gemeinden auf Grund des „Volksgruppengesetzes“ aus dem Jahre 1976 (BGBl. 1976/118, nachzulesen u.a. bei Zdovc 1993,
332ff.) zweisprachige Ortstafeln angebracht; diese „Ortstafelregelung“ im Volksgruppengesetz wurde am 13.12.2001 durch den VfGH
aufgehoben (VfGH-Erkenntnis vom 13.12.2001, Geschäftszahl G 213/01, im Internet
aufrufbar unter der URL http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/)] schreibt
zwar zwingend zweisprachige „Bezeichnungen und Aufschriften
topographischer Natur“ in den Gebieten Kärntens mit
slowenischer und/oder gemischter Bevölkerung vor, doch leider steht im
Staatsvertrag nichts Genaues darüber, wie viele und in welchem Ausmaß
Ortstafeln aufzustellen sind, denn der entsprechende Artikel ist zu
allgemein gefasst, [Vgl. den
Staatsvertragstext (BGBl. 1955/39, Artikel 7, nachzulesen u.a. bei Zdovc 1993,
296ff.)] aber das Feilschen
um 10 % oder 15 % ist eines Rechtsstaates dennoch unwürdig (zumal der VfGH
schon vor langer Zeit Handlungsbedarf signalisiert hat). [VfGH-Erkenntnis vom 13.12.2001, Geschäftszahl G 213/01, im Internet unter
der URL http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/
aufrufbar] 15 % für die Gemeinde ist – wenn man näher darüber
nachdenkt – eine hohe Latte, weil sich ja die
Zusammensetzung der Bevölkerung der ländlichen Gemeinden durch den
Rückgang des Bauerntums und durch „Häuslbauer“ sowie Zweitwohnsitzinhaber progressiv zu Gunsten des deutschen bzw. zu
Lasten des slowenischen Elements verändert hat. Bei Feistritz im Rosental und
Köttmannsdorf sieht man das ja ganz genau und Gemeinden wie Rosegg kommen im „Kompromiss“ (auch in der „Urfassung“ mit 158 Ortschaften) gar nicht vor, nur St. Jakob (13 Ortsteile) und
Feistritz im Rosental (mit 4 Ortschaften), sowie Ludmannsdorf, das jetzt schon „versorgt“ ist. Die Gem. St. Kanzian sollte – wenn ich richtig gezählt habe – 14 zweisprachige
Ortsteile haben. Meiner Meinung nach sollten auch Rosegg und Köttmannsdorf (und
noch einige andere im Jaun- und Rosental, bisher nicht
vorgesehene Gemeinden) einbezogen werden (auch das Gailtal sollte nicht
ganz ausgespart bleiben). Es wäre sehr schön gewesen, einen Kompromiss zu erzielen,
manche woll(t)en ihn offensichtlich nicht. Ich kann meine Enttäuschung nicht
verhehlen.
Was mich persönlich betrifft: als Linguist und berufsmäßig mit Namenkunde
befasster Bürger betrachte auch ich die 141 (auch 158 oder 173) Tafeln als relativ
wenig. Doch ich sehe das Ortstafelproblem auch als Bildungsproblem, es wird in
der Schule nicht vermittelt, welch reiches slowenisches Erbe im südlichen und
südöstlichen Bundesgebiet in unseren Orts-, Berg- und Familiennamen sowie in
den Mundarten enthalten ist und dass die Kärntner Slowenen und deren Vorfahren,
die Karantanen, ein nicht ablösbarer Teil der österreichischen Geschichte sind. [dazu s. meinen
Beitrag Pohl 2005a] Denn jede Region hat ihre landschaftlichen und
kulturhistorischen Besonderheiten und somit auch ihre Sprachen und Mundarten
bzw. Sprachgemeinschaften. [In Kärnten gibt es seit seiner Begründung als Herzogtum
im Jahre 976 zwei Sprachen, damals Althochdeutsch und Karantanisch, der
alpenslawische Dialekt des Altslowenischen, wie er uns auch in den „Freisinger Denkmälern“ entgegentritt,
dem ältesten slawischen Sprachdenkmal in lateinischer Schrift überhaupt (dazu
und zur Bezeichnung „karantanisch“
vgl. genauer Pohl 2005a u. 2005b). Spätere Sprachdenkmäler stehen der heutigen
Sprache näher als etwa mittelhochdeutsche Texte dem modernen Standarddeutsch,
wie z.B. die „Klagenfurter Handschrift“ (der Text liegt u.a. jetzt auch in Pohl 2005a, 145-148 vor, mit
Kommentar und Übersetzung). Früher nannte man im deutschen Sprachgebrauch die
slowenische Sprache „windisch“, diese
Bezeichnung – sie ist heute obsolet geworden (dazu vgl.
Pohl 2000, 7ff. u. 2002 sowie 2010, 18ff.) – ist sowohl in
den Beschreibungen der Herzogseinsetzung beim Fürstenstein in Karnburg
bezeugt als auch im Namen „Windisches Herzogtum“ des 16. Jhdts., im Zeitalter der Reformation, dem nicht nur die
deutsche Sprache einen Martin Luther zu verdanken hat, sondern auch die
slowenische Sprache einen Primož Trubar – beide waren
Wegbereiter einer „reformierten“
Sprache – beide Sprachen wurden zu europäischen
Kultursprachen. Der slowenische Bezug zur Herzogseinsetzung ist heute noch im
Ortsnamen Blasendorf, slowenisch Blažnja ves (oder vas),
dem Wohnsitz des „Herzogbauern“, der
bei der Zeremonie eine bedeutende Rolle spielte, erkennbar, enthält doch dieser
Name das alte slowenisches Wort blag für ‘Richter,
Verwalter oder Edling’ – Hinweis auf die Verschränkung
beider Sprachen in Kärnten seit Anbeginn und Erklärung dafür, welch starke
emotionale Bindung der Fürstenstein für das Slowenentum hat – bis hin zu seiner (umstrittenen) Verwendung auf der neuen slowenischen
2-Euro-Cent-Münze (dazu s. Pohl 2008, 88-90)] Während die
Naturschönheiten im Allgemeinen nicht im Zentrum politischer Diskussion stehen –
sofern nicht wirtschaftliche Interessen wie Tourismus, Energiegewinnung
oder Bau von Verkehrswegen dagegen stehen – ist dies bei
Kultur und Geschichte ganz anders. Zu stark betrachtet die Gesellschaft die heutigen Verhältnisse auf Grund
historischer Zusammenhänge. Was für die Republik Österreich Eckdaten wie 1918
und 1938 oder die Formel des „Gedenk- oder Gedankenjahrs 1945-1955-1995“ sind, ist für unser Bundesland der 10. Oktober des Jahres 1920, als ob
dieses Datum die letzte Rettung vor dem Untergang, eine Wiedergeburt oder ein
Neubeginn gewesen wäre. Was war es wirklich: ein Plebiszit, eine
Volksabstimmung über die Einheit in gemeinsamem Zusammenleben zweier
Volksgruppen bzw. Sprachgemeinschaften oder über die Trennung
nach nationalen Gesichtspunkten. Ein großer Teil – rund 40
% derer, die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangssprache angegeben
hatten – sprach sich für eine gemeinsame Heimat, eine skupna
domovina, mit den Deutschkärntnern aus. So gesehen war der 10. Oktober 1920
sicher ein bemerkenswertes Datum – an den historischen
Fakten und am täglichen Zusammenleben der beiden Sprachgemeinschaften hat er
wenig geändert. Die „gemeinsame Heimat“, skupna domovina wurde vor- und nachher von der
schweigenden Mehrheit gelebt, nicht aber von vielen politischen
Führungskräften beider Volksgruppen. Im Völkerfrühling des 19. Jhdts.
waren die politischen Führer darauf bedacht, „ihre“ Völker nach Sprachgrenzen zusammenzuführen, was als Folge des Ersten
Weltkriegs z.T. auch gelungen ist, aber zwei- und mehrsprachige Länder wurden
so zu Problemzonen und der nationale Gedanke verlor seine Unschuld, denn für
eine gemeinsame Heimat, eine skupna domovina war im nationalen
Zeitalter kein Platz.
In der historischen gewachsenen Kärntner Sprach- und Namenlandschaft
spielen die Ortsnamen eine sehr große Rolle. Daher ist das
Namengut zusammen mit der dieses wiedergebenden Sprachform als
Hauptrepräsentant dessen zu bezeichnen, was man auch immaterielles
Kulturerbe nennt. Jede Kulturlandschaft – nicht nur die
Kärntner, sondern auch die österreichische, weiters die alpine – widerspiegelt in ihrem Namengut Geschichte und Gegenwart, diese in der
Hinsicht, dass das Namengut in der (den) jeweiligen dominanten Sprache(n)
festgehalten ist, jene in der Weise, dass im Namengut ältere sprachliche
Zustände erhalten sind. Dies gilt in gleicher Weise für einsprachige und zwei-
bzw. mehrsprachige Gesellschaften. [dies gilt weltweit!] Dieses immaterielle Kulturerbe ist im alpinen Raum auf
Schritt und Tritt feststellbar. Bergnamen wie Spitz-egel (Kärnten) [zu lateinisch aculeus ‘Stachel’ im Sinne von ‘spitzer Berggipfel’] und Zimaross
(Osttirol) [aus romanisch cima rossa ‘Rotspitz’] reichen in die
romanische Zeit zurück, Oronyme wie Koschuta (Kärnten) [Teil der Karawanken, slowenische Schreibung Košuta,
eigentlich ‘Hirschkuh’
(von den Kelten wurde der von ihnen übernommene Name der Karawanken
später mit keltisch karvos ‘Hirsch’ volksetymologisch in Zusammenhang gebracht, was offensichtlich
nachwirkte)] stellen eine Verbindung zur keltoromanischen Zeit her,
schließlich reichen Gewässernamen wie Drau [indogermanisch *drowos ‘Flusslauf’ (lateinisch Dravus, deutsch
Drau, alt Traa, Trage, slowenisch Drava)] und Lavant
[indogermanisch *albhant- ‘weißer
Fluss’ (> altslowenisch *labant- > deutsch Lavant,
mundartlich Låfənt , slowenisch Labotnica, mundartlich Łábota)] in die vorkeltische
Zeit zurück und sind Zeugen der Indogermanisierung des alpinen Raumes; für
unsere ältesten Vorfahren war die Drau der ‘Flusslauf’ schlechthin und die Lavant ein ‘weiß
länzender’ Fluss. Die Pflege dieses Namenguts sollte daher
keine volkstumspolitische, sondern eine kulturpolitische sein, die – auf Kärnten in Österreich bezogen – das
Ortsnamengut slowenischer Herkunft in Kärnten ganz allgemein ins öffentliche
Bewusstsein bringt, um so dazu beitragen, Ortsnamen als prägenden Teil
einer Kulturlandschaft zu begreifen und als immaterielles Kulturerbe
wahrzunehmen. [dazu vgl. Pohl 2005c] Zu diesem
Zweck könnte ich mir neben den zahlreichen Naturlehrpfaden, Kulturwanderwegen
und Eisen- oder Barockstraßen auch ein vergleichbares allgemein bildendes namenkundliches
Objekt vorstellen.
Wenn man Namen wie Achomitz, slowenisch Zahomec [aus za ‘hinter’ + hołmec ‘kleiner Hügel, Bühel’, also etwa mit ‘Hinterbichl’
zu übersetzen] hört, denkt man sofort an einen der zahlreichen Ortsnamen
slawischer Herkunft, die den ganzen Süden und Osten Österreichs prägen, doch
bei Namen wie Žihpolje [d.i. žihpol (aus deutsch Sichpuchl)
+ -je, ursprünglich eigentlich eine Einwohnerbezeichnung], der
slowenischen Bezeichnung für Maria Rain südlich von Klagenfurt, wird man
eher ratlos sein. Aber ein Blick in alte Urkunden lehrt uns, dass dieser Ort
früher Sichpuchl (1200) bzw. Seichbichl (1552) hieß, was soviel
wie ‘feuchter Bühel, Bichl’ bedeutet, wie auch die
Ortschaft Seigbichl bei Moosburg, slowenisch ebenfalls Žihpolje oder
auch übersetzt Močile (= ‘feuchter Ort’). Die slowenische Namensform ist also aus dem Deutschen entlehnt und
später umgeformt worden.
Beide Namen, Achomitz und Žihpolje, legen Zeugnis von der
sprachlichen Durchmischung Kärntens auf Ebene der Namengebung ab. Beide
Sprachen, Deutsch und Slowenisch, sind konstitutiv in Namengebung und
Dialektologie, im deutschen Sprachgut Kärntens findet sich viel Slowenisches,
im slowenischen Sprachgut viel Deutsches. Die über Jahrhunderte währende
Koexistenz beider Sprachen bzw. Kohabitation ihrer Sprecher im Lande ist an
ihnen nicht spurlos vorübergegangen und beide Sprachen gehören zum historischen
Erbe Kärntens bzw. zum „immateriellen Kulturerbe“ (wie auch der gegenseitige Lehnwortschatz beider Sprachen).
Die ersten Kärntner im engeren Sinn des Wortes benannten also Achomitz
nach seiner Lage ‘hinter dem Hügel’ (slowenisch Zahomec,
s.o.) und Seichbichl ‘Maria Rain / Žihpolje’ nach einem ‘feuchten Bühel’.
Die Ortsnamen gewähren Einblick in die Siedlungsgeschichte, einmal waren bei
der Namengebung Deutsche, ein anderes Mal Slowenen aktiv, die Namen gingen von
Mund zu Mund, d.h. von einer Sprache zu anderen, und oft wurden Objekte
unabhängig voneinander verschieden benannt wie z.B. deutsch Hart ‘Sumpfwald’ ~ slowenisch Breg ‘Ufer, Böschung’ oder übersetzt, z.B. deutsch Aich
(‘Eiche’) = slowenisch Dob.
Auch in seit Jahrhunderten rein deutschsprachigen Gebieten finden wir solche
Namenpaare: sowohl in der Gemeinde Großkirchheim als auch in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim ist in den
Ortsteilen Zirknitz bzw. Zirkitzen das slowenische Wort für ‘Kirche’ (cerkev, auch cirkev) enthalten. Manchmal ist die
slowenische Übersetzung früher überliefert als die heutige Form wie z.B. 993 Podinauuiz
(das wäre slowenisch Podnja ves), heute Niederdorf (bei
Pisweg). Auch die deutsche Sprachgeschichte widerspiegelt sich in slowenischen
Namen, das heutige slowenische Pliberk konserviert urkundliches Pliburch
für ‘Bleiburg’. Wir haben also in den deutschen wie in
den slowenischen Namen altes Erbgut vor uns, sie sind Teil unserer Geschichte.
Sie zu vergessen würde einen schweren Verlust
bedeuten, beide Namensformen, die deutsche und die slowenische, sind eng
miteinander verbunden und ihre Geschichte ist unteilbar. Dies klar und deutlich
darzulegen sollte eine der zentralen Aufgaben der Namenforschung sein, ohne
sich dabei in politische Interessen verwickeln zu lassen. Die Onomastik
kann die Politik nur beraten, etwa in der Weise, dass sie die korrekten
Schreibungen auf Grund der Überlieferungsgeschichte und/oder ortsüblichen
Lautung für die Namen der Minderheit vorschlägt, nicht aber hinsichtlich
politischer Entscheidungen wie die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln [um deren Anzahl in Kärnten immer wieder bzw. noch immer
gestritten wird] oder den Geltungsbereich von Gesetzen, die den Gebrauch
der Sprache(n) der Minderheit(en) [z.B.
Aufschriften, Schulwesen u.dgl.] regeln.
In gemischtsprachigen Gebieten (inkl. der nächsten Umgebung) verhält es
sich grundsätzlich so, dass es für jeden Namen zwei Formen gibt, die sich
unerheblich voneinander (z.B. deutsch Globasnitz vs. slowenisch Globasnica)
unterscheiden können bis hin zum Gebrauch zweier grundverschiedener Wörter,
die auch semantisch nicht miteinander übereinstimmen (z.B. deutsch Feldkirchen
vs. slowenisch Trg, letzteres bedeutet ‘Markt’). Sonst gibt es meist nur für allgemein bekannte Namen zwei Formen
(z.B. deutsch Wien, Laibach vs. slowenisch Dunaj, Ljubljana),
während die übrigen Namen in ihrer Originallautung (und -schreibung),
allerdings phonetisch angepasst, übernommen werden.
Während bei den deutschen Ortsnamen im allgemeinen
ein stillschweigender Kompromiss zwischen deren volkstümlicher (auf der lokalen
Mundart beruhenden) und „hochdeutschen“
(schriftsprachlichen) Lautung vorliegt, was in der langen Tradition der
Verwendung des Deutschen als Amtssprache begründet ist, gibt es im Slowenischen
sehr oft voneinander erheblich abweichende hochsprachliche und volkstümliche
Namensformen. Erst im Zuge der Begründung eines slowenischen Schrifttums sind
viele Toponyme verschriftsprachlicht worden, wobei es oft Irrtümer gegeben hat,
wie z.B. beim Ortsnamen Krnski grad ‘Karnburg’: die volkstümliche slowenische Form lautet Karempurg [vgl. Kranzmayer 1958, 116], die ein älteres deutsches Chaerenpurch
(1201) reflektiert, daher wäre ein slowenisches Koroški Grad (so bei
Jarnik) zu erwarten, das wäre ‘Kärntenburg’ wie auch
das der alten Bezeichnung Chaerenburg zugrundeliegende *Charantapurch,
lateinisch civitas Charantana (9./10. Jhdt.). Konflikte um Namensformen
sind meistens ideologische Auseinandersetzungen, die von beiden Seiten mit
großer Verve geführt werden, obwohl – namenkundlich und
linguistisch gesehen – „Kärntner amtliche“ oder „slowenische schriftsprachliche“ Namensformen gleich gut „slowenisch“ sind, die einen eben mundartlich (wie deutsch Bruck oder
Brunn, Born sowie Bronn), die anderen
schriftsprachlich (wie deutsch Brücke in Möllbrücke oder
Brunnen in Siebenbrunnen, Tirol). In jedem Fall sollte ein
Kompromiss zwischen schriftlicher Tradition, mundartlicher Aussprache und
standardsprachlicher Orthographie gefunden werden. „Überstandardisierungen“ nach dem Muster Brücke an der Mur sind auf jeden Fall zu
vermeiden.
Seinerzeit, 1972 (schon vor dem „Ortstafelsturm“) gab es u.a. Streitigkeiten um die
Namensformen der Ortschaften Št. Vid (v Podjuni) / St. Veit
(im Jauntal) und Vočilo / Hart (Arnoldstein). Das
Kärntner Landesarchiv hat zunächst die Schreibungen Št. Fid v Podjuni bzw.
Vočilo vorgeschlagen [vgl. Zdovc 1974, 294f.], die grundsätzliche Probleme aufwerfen. Št. Fid ist zwar die
beste Wiedergabe eines mundartlichen [šumfət], ist aber hinsichtlich der
Schreibung isoliert wie z.B. auch deutsch mundartlich Fostion für St.
Sebastian (bei Hochosterwitz). Daher ist es angebracht, nach den
zahlreichen Št. Vid geschriebenen Ortsnamen auch den im Jauntal so zu
schreiben, wie auch der bei den Einheimischen Fostión genannte Ort
besser als St. Sebastian wiederzugeben ist.
Anders verhält es sich bei Hart, Kärntner
Landesarchiv Vočilo, Zdovc Ločilo. Etymologisch beruht
der Name auf slow. *močilo ‘feuchter Ort,
Sumpfwald’ (was auch deutsch Hart bedeutet) [vgl. Kranzmayer
1958, 99]. Die slowenische Schreibung Ločilo
(genauer Łočilo [w-]) ist willkürlich und
kann sich auf keine Vorbilder im alten Österreich berufen, die
Ortsverzeichnisse von 1900 und 1910 schreiben Vacil. [vgl. Kranzmayer
a.a.O. mundartlich Voči(d)lo, als Nebenform Hrast (d. i. ‘Eiche’)] Daher hat sich das Kärntner Landesarchiv in der Wahl der Schreibung nach
der mundartlichen Aussprache orientiert und mit Recht Vočilo vorgeschlagen.
Eine Schreibung Ločilo evoziert darüber hinaus eine Lesung [lo-].
Eine gewisse Berühmtheit erlangte Tutzach / Tuce neben
amtlich Tulce (Gem. Ebenthal); letztere Form wird durch urkundlich 1317 Tultz gestützt. Der Ort
selbst hieß früher (1900, 1910) slowenisch Tuče (vgl. 1788 Tutschacher
Gemeinberg), was seiner Herkunft aus dem Personennamen *Tъlčanъ entspricht. [dazu
vgl. Pohl 2002, 49 u. 111 mit Lit.]
In letzter Zeit sind v.a. die beiden Namen Ebersdorf / Drbeša
ves (gegenüber Drveša vas) und Windisch Bleiberg /
Slovenji Plajberg (gegenüber -berk) in slowenischsprachigen
Printmedien diskutiert worden. [u.a. in der
Wochenschrift Novice (Klagenfurt / Celovec) štev. 2 vom 20.1.2006] Bei Drbeša
ves spielt der alte Streit um die „richtige“ Schreibung
für ‘Dorf’ mit; Zdovc hat als
Haupteintrag Drveša vas, vermerkt aber ausdrücklich „tudi [auch] Drbeša vas“, was der Etymologie (vom Personennamen Dobreh(a)) eher entgegen
kommt. [Zdovc 1993, 43f.] Was Slovenji Plajberg betrifft:
es hat mit der Stadt Bleiburg / Pliberk nichts zu tun, außer dass es
etymologisch gleichen Ursprungs ist, aber die Einwohner von Pliberk
heißen Pliberčani, die von Slovenji Plajberg
(umgangssprachlich und mundartlich) Plajberžani; im Slowenischen
wechselt bekanntlich k mit č bzw. g mit ž – die
historisch zu begründende und sprachwissenschaftlich korrekte Form ist daher schriftlich
Slovenji Plajberg bzw. Pliberk, phonetisch
mag Slovenji Plajberk sicher „richtig“ sein. [vgl. zu diesem Problem
Pohl 2002, 111ff.] Auch Zdovc, der Plajberk bevorzugt, gibt
als Einwohnernamen zwar Plajberčani an, räumt aber als lokale
Nebenform Plajberžani ein. [Zdovc 1993,
87] Übrigens werden auch viele deutsche Ortsnamen nicht hochsprachlich „korrekt“ geschrieben (wie z.B. Brunn/-brunn/-born und Bruck) oder
ausgesprochen (wie die Bundeshauptstadt Wien, die eigentlich Wi-ën heißen
müsste, auf Grund von mundartlich Wean usw., man vergleiche Dienten,
mundartlich Deanten in Salzburg). Oder man denke an das Osttiroler Virgental
mit seinem Firschnitzbach – beide gehen trotz
verschiedener Schreibung des Anlautes auf alpenslawisch bzw. karantanisch *bergъ
‘Abhang’ zurück.
Die Vorgeschichte des VfGH-Urteils und der Umgang mit ihm ist bekannt; er passt ins österreichische
Kuriositätenkabinett. [hier ist nicht der Platz
für polemische Auseinandersetzungen, s. dazu meine Gastkommentare in der „Wiener Zeitung“ vom 31.1.2006 u. „Kleine Zeitung (Klagenfurt)“ vom 21.2.2006] Doch war
das „Volksgruppengesetz 1976“ nicht auch kurios? Wieso
konnte ein mit der Verfassung nicht vereinbares Gesetz (in der von
Prozentsätzen keine Rede ist) überhaupt – sage und
schreibe – über 25 Jahre in Kraft sein, ohne dass dies
nicht schon früher staats- und verfassungsrechtlich versierten
Entscheidungsträgern aufgefallen wäre? Warum stehen nicht einmal die rund 90
nach dem (in dieser Hinsicht) restriktiven Volksgruppengesetz vorgesehenen
Ortstafeln zur Gänze? Egal, wie man persönlich dem Problem gegenübersteht, das
Urteil des VfGHs hat gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht und eine rechtskonforme
Lösung herbeigeführt werden muss. Diese wird immer auch eine politische sein,
da sie nur auf Grund eines im Nationalrat zu beschließenden Gesetzes erfolgen
kann. Sie sollte auch eine kulturpolitische sein, die das Ortsnamengut
slowenischer bzw. alpenslawischer Herkunft in Österreich als Kulturgut
ganz allgemein ins öffentliche Bewusstsein bringt. Die
Ortstafelregelungen erfolgten bislang auf Grund der Straßenverkehrsordnung.
Doch es gibt mehr Toponyme als nur Ortsnamen, nämlich außer diesen (Namen von
Gemeinden und Gemeindeteilen) gibt es Gewässer-, Flur-, und Bergnamen. Während
die Gewässernamen durch die kartographische Tradition mehr oder weniger fixiert
sind, herrscht hinsichtlich der Flur- und Bergnamen keine befriedigende
Namenfestlegung (z.B. sind für die Gerlitzen auch die Varianten Görlitzen
und Gerlitze üblich). Für die Namen der Gemeinden ist die Landesregierung
zuständig, für die Namen von Gemeindeteilen die Gemeinde selbst und für die
übrigen Namen das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen; nach deren Angaben
erscheinen dann die Namen in den Ortsverzeichnissen der Statistik Austria. [die zuletzt erschienene Ausgabe: Ortsverzeichnis
Kärnten 2001. Wien, Statistik Austria 2004 (mit CD ROM). Darin sind auch alle
Ortsnamen in slowenischer Sprache enthalten, soweit dies nach dem
Volksgruppengesetz 1976 vorgesehen ist]
(zur Namenliste)
Literatur
Vorbemerkung: Angaben zu den namenkundlich-linguistischen
Details v.a. in meinen Arbeiten Pohl 2000, 2005a-b, 2006a-b u. 2010 sowie im
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Konfliktpotential im europäischen Kontext. Regensburger Symposium, 11.-13. April 2007. Regensburg,
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(erweiterte Neubearbeitung Pohl 2000). Zum Inhaltsverzeichnis
ZDOVC 1974: P.Z., Einige Aspekte zu Ortsnamenfragen in
Kärnten. In: Carinthia I 164, S. 289-303.
ZDOVC 1993: P.Z., Slovenska
krajevna imena na avstrijskem Koroškem / Die slowenischen Ortsnamen in Kärnten.
Wien-Klagenfurt. – Kurz gefasste Neubearbeitung unter dem Titel
Slovenska krajevna imena na avstrijskem
Koroškem Celovec 2008.
BGBl =
Bundesgesetzblatt VfGH =
Verfassungsgerichtshof KLA =
Kärntner Landesarchiv
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