Zum Kärntner zweisprachigen Namengut

(vormals Namen-Konflikt)

© H.D. Pohl (letzte umfassende Bearbeitung 30.1.2013, ergänzt zuletzt am 25.7.2015)

 

Hier erhalten Sie Informationen über die Hintergründe aus Sicht der Namenforschung (siehe auch weiter unten).

Auf Grund der Ortstafel-Einigung zwischen LH Dörfler und Staatssekretär Ostermayer von 27.4.2011 sind 164 zweisprachige Ortstafeln gesetzlich vorgesehen; am 6. Juli 2011 wurde vom Nationalrat das Volksgruppengesetz entsprechend geändert, womit es zur Aufstellung von Ortstafeln in insgesamt 164 zweisprachigen Ortschaften im gemischtsprachigen Gebiet Kärntens kommt.

Diese sind in meinem Ortsverzeichnis zu finden bzw. auf einen Blick hier.

Zu einer historischen Übersicht siehe Zeittafel

Zu einem im Aufbau befindlichen Kärntner Ortsnamenverzeichnis hier

 

 

Sprachwissenschaftliche Details (zur Namenkunde, zur Zweisprachigkeit usw.)

siehe http://members.chello.at/heinz.pohl/Namen.htm

 

English summary (htm or pdf)

 

Ortsverzeichnis

siehe http://members.chello.at/heinz.pohl/Ortsverzeichnis.htm

slowenische Ortsbezeichnungen auf Grund der Liste der Kärntner Landesarchivs 1972, der Verordnung der Bundesregierung vom 14. Juni 1977 (BGBl. 69/1977) gemäß „Volksgruppengesetz 1976“ (BGBl. 396/1976) und „Topographieverordnung-Kärnten“ v 17. Juli 2006 (BGBl. 263/2006) und der Broschüre „10 Jahre Ortstafelerkenntnis“ (Klagenfurt 2011, im Internet unter http://www.ortstafel.info/). In diesem Verzeichnis sind auch alle auf Grund der Ortstafeleinigung vom 26. April 2011 vorgesehen 164 Ortschaften enthalten (markiert mit dem Zeichen ¨)

 

Zu Auffassungsunterschieden bezüglich Namensformen (mit Ortsverzeichnis)

siehe http://members.chello.at/heinz.pohl/Auffassungsunterschiede.htm

 

Siehe auch die Beiträge Toponyme in gemischtsprachigen Gebieten u. Ortsnamen als Kulturgut

(sowie http://www.uni-klu.ac.at/groups/spw/oenf/Kaernten_Namen_als_Kulturgut.htm,

Text eines Vortrages anlässlich einer Buchpräsentation)

 

"Italienische Namen"

 

Zu den sogenannten „Windischen“ siehe hier und ausführlicher unter Volksabstimmung,

weitere sprachwissenschaftliche Informationen zum Sprachkontakt und zu Slowenisch als zweite Landessprache

 

Familiennamen:

Überblick über die Kärntner Familiennamen bzw. zu den typisch kärntnerischen Familiennamen auf –nig/-nik,

eine Zusammenschau auf Grund eines noch nicht publizierten Vortrages hier (mit einigen Karten).

 

Zum Namen der Slawen, „Windischen“, Nemci ʽDeutschen’

 

Zur Sprache der Freisinger Denkmäler hier

Deren Bezüge zu den Ortsnamen slowenischer Herkunft in Österreich

 

Einige weitere Bücher zum Thema:

Kärnten Dokumentation. Die Ortstafelfrage aus Expertensicht. Eine kritische Beleuchtung. Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 1 — Landesamtsdirektion / Volksgruppenbüro, Red. Mag. Peter KARPF, Thomas KASSL. Klagenfurt, Verlag Land Kärnten 2006.

ISBN 3-901258-08-6

(Darin mein Beitrag: Das Kärntner Ortstafelproblem aus sprachwissenschaftlicher Sicht, S. 133-148, im Internet unter http://www.volksgruppenbuero.at/images/uploads/sonderdoku02_sc.pdf abrufbar)

 

Nicole Eller / Stefan Hackl / Marek L’upták (Hrsg.): Namen und ihr Konfliktpotential im europäischen Kontext Regensburger Symposium, 11. bis 13. April 2007. Regensburg, Edition Vulpes 2008, 338 Seiten, mit zahlreichen Karten, Tabellen und Abbildungen
(
http://www.edition-vulpes.de/)

ISBN 978-3-939112-03-7

(Darin mein Beitrag: Der Kärntner Ortstafelkonflikt zwischen Sprachwissenschaft und Politik, S. 77-92 mit einem Exkurs zur Bedeutung des Kärntner Fürstensteins)

 

Zuletzt erschienen:

 

Gerhard Hafner / Martin Pandel (Hrsg.)

Volksgruppenfragen / Vprašanja manjšin

Kooperation statt Konfrontation / Kooperacija namesto konfrontacije

Das Problem von nationalen Minderheiten ist nicht nur ein rechtliches, sondern hat mehrere Dimensionen und kann deshalb nicht allein mit rechtlichen Mitteln gelöst werden. Ein friedliches Miteinander unterschiedliche Ethnien erfordert folglich ein gegenseitiges Verstehen mehrerer Aspekte, einschließlich sozialer, politischer und kultureller. Dieses Buch versucht die Aspekte der Minderheitenproblematik insbesondere in Kärnten darzustellen mit Beiträgen von österreichischen und slowenischen Europarepräsentanten, Staatspolitikern, Politologen sowie Rechts-und Geschichtswissenschaftlern. Der Band ist ein Sammelwerk mit Beiträgen von der Veranstaltungsserie „Kooperation statt Konfrontation“ im Bildungsheim Sodalitas in Tainach/Tinje.
346 Seiten, Broschur, Format 15,5 x 22,5 cm, Klagenfurt/Celovec-Ljubljana/Laibach-Wien/Dunaj, Mohorjeva / Hermagoras 2011

(http://www.mohorjeva.at/shop/details/volksgruppenfragen/)

ISBN: 978-3-7086-0605-7

 

Udo MANNer: Der Verrat an der sichtbaren Zweisprachigkeit in Kärnten. Klagenfurt/Celovec (usw.), Verlag Hermagoras / Mohorjeva 2010, 231

(Studia Carinthiaca, Band XXIX)
(
http://www.mohorjeva.at/shop/details/der_verrat_an_der_sichtbaren_zweisprachigkeit_in_kaernten/)

(Die Existenz der slowenischen Volksgruppe in Kärnten und ihre Probleme sind mit dem Ortstafelsturm 1972 und den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in der Ortstafelfrage in das politische Bewusstsein der österreichischen Bevölkerung gerückt. Das Buch geht der Frage nach, warum die sichtbare Zweisprachigkeit in Kärnten solche Probleme bereitet)

ISBN 978-3-7086-0447-3

 

Zu einem entstehenden Kärntner Online-Ortsnamenbuch:

http://members.chello.at/heinz.pohl/ON_Start.htm

 

 

Ein Konflikt, der nie einer hätte sein müssen …

(zu den historischen Grundlagen)

 

Dieser Beitrag ist die aktualisierte Überarbeitung meines in der Zeitschrift der Kärntner Landsmannschaft „KulturLandMenschen. Beiträge zu Volkskunde, Geschichte, Gesell­schaft und Natur­kunde“, Heft 5-6 / 2010, S. 6-7, erschienenen Artikels Ein Konflikt, der eigentlich keiner sein müsste … Geänderte Passagen in blauer Schrift.

 

Der Kärntner Ortstafelkonflikt ist nunmehr Geschichte. Zwar ist der jetzt erreichte Kompromiss weder aus staatsrechtlicher noch aus namenkundlicher Sicht in allen Punkten befriedigend doch das haben Kompromisse so an sich. Dieser liegt mit 164 zweisprachigen Ortstafeln in der Mitte zwischen dem Volksgruppengesetz von 1976 mit 91 Ortstafeln und dem Ortstafelgesetz von 1972 mit 205 Ortstafeln. Ferner gab es auch einen maximalen Ansatz mit 273 Orten, welche Anzahl aber eine mehr theoretische war, die sich nur bei einer stringenten Auslegung des Ortstafelerkenntnisses des Verfassungs­gerichts­hofes hätte ergeben können und die eher als Diskussionsbeitrag zu den Verhand­lungen gedacht war. Jedenfalls bewirkt die Einigung, dass unser gemeinsames und heute noch immer lebendige Namengut sichtbar gemacht wurde.

Die Diskussion über den Ortstafelkonflikt wird immer wieder mit der Volks­ab­stimmung vom 10. Oktober 1920 in Verbindung gebracht, als man in Kärnten über ein gemeinsames Zusammenleben zweier Sprachgemein­schaften oder über die Trennung nach nationalen Gesichtspunkten abstimmte. Doch ein großer Teil derer (rund 40 %), die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangs­sprache angegeben hatten, sprach sich für eine gemeinsame Heimat (slowenisch: skupna domovina) aus – also: ohne slowenische Stimmen gäbe es kein ungeteiltes Kärnten! So gesehen war der 10. Oktober 1920 ein bemerkenswertes Datum – an den historischen Fakten sowie an den sprachlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten hat er zunächst nichts geändert: in Kärnten gab es immer schon, bereits vor seiner Errichtung als Herzogtum im Jahre 976, beide Sprachen. Das Alpenslawische oder „Karantanische“ (Vorläufer der modernen slowenischen Sprache) war sogar früher da als das Althochdeutsche, auf dem die modernen (südbairischen) Kärntner Mundarten beruhen. Früher nannte man im Deutschen die slowenische Sprache „windisch“, diese Bezeichnung (heute obsolet) ist sowohl in den Beschreibungen der Herzogseinsetzung beim Fürstenstein in Karnburg bezeugt als auch im „Windischen Herzogtum“ des 16. Jhdts., wie sich Kärnten im Zeitalter der Reformation selbstbewusst nannte. Der slowenische Bezug zur Herzogseinsetzung ist heute noch im Ortsnamen Blasendorf, dem Wohnsitz des „Herzogbauern“, erkennbar, der bei dieser Zeremonie eine bedeutende Rolle spielte, enthält doch dieser Name ein altes slowenisches Wort für „Richter, Verwalter oder Edling“ – Hinweis auf die Verschränkung beider Sprachen in Kärnten seit Anbeginn und Erklärung dafür, welch starke emotionale Bindung der Fürsten­stein für das Slowenentum hat – bis hin zu seiner Verwendung auf der slowenischen Zwei-Euro-Cent-Münze.

Kärnten war immer schon zweisprachig, allerdings ist der Personenkreis der zweisprachigen Einwohner im Laufe der Zeit kontinuierlich, seit rund 100 Jahren sprunghaft kleiner geworden. Schon vor 400 Jahren stellte im Zeitalter des Humanismus M.G. Christalnick fest: „es haben sich die die windischen Khärndter mit den deutschen Khärndtern also gewaltiglich vereinigt, das aus ihnen beyden einerley volck ist worden“. Dieses „einerlei Volk“ hörte in der zweiten Hälfte des 19. Jhdts. auf zu existieren und man könnte in Anlehnung an Genesis 3,7 (nachdem Adam und Eva vom Baum die verbotene Frucht gegessen hatten: „dann wurde ihnen beiden die Augen aufgetan und sie wurden gewahr, dass sie nackt waren“) feststellen: im 19. Jhdt. wurde den neuzeitlichen Karantanen plötzlich klar, dass sie zwei Sprachen sprechen, womit auch in Kärnten der sprachorientierte Nationalismus mit allen seinen unangenehmen Begleiterscheinungen Einzug hielt und schließlich den Rahmen zum (deutschen) „Kärntner Abwehrkampf“ bzw. zum (slowenischen) „Kampf um die Nordgrenze“ lieferte. Eine Spätfolge davon ist in abgeschwächter Form der „Kärntner Ortstafelkonflikt“.

Davor gab es eine gemeinsame Geschichte, die sich u.a. auch in einem gemeinsamen Namengut widerspiegelt, wo es von Anbeginn deutsche und slowenische Namen bzw. Namen deutscher bzw. slawischer/slowenischer Herkunft gab. Die ersten Kärntner im engeren Sinn des Wortes benannten beispielsweise (slowenisch) Gorje / (deutsch) Göriach nach seiner Lage ‘die auf dem Berg wohnen’ (zu slowenisch gora ‘Berg’) und Bistrica / Feistritz nach einem reißenden Bach (zu slowenisch bister ‘schnell fließend, munter usw.’). Slowenische Namensformen wie Pliberk (= Bleiburg, urkundlich 1228 Pliburch) oder Bekštanj (= Finkenstein) sind aus dem Deutschen bezogen. Die Ortsnamen gewähren somit Einblick in die Siedlungsgeschichte, einmal waren bei der Namengebung Deutsche, ein anderes Mal Slowenen aktiv, die Namen gingen von Mund zu Mund, d.h. von einer Sprache zu anderen, und oft wurden Objekte unabhängig voneinander verschieden benannt wie z.B. deutsch Hart ‘Sumpfwald’ ~ slowenisch Breg ‘Ufer, Böschung’ bzw. Neuhaus (Hinweis auf eine neu errichtete Burganlage, heute Schloss) ~ Suha ‘Dürrenbach’ oder übersetzt, z.B. deutsch Aich = slowenisch Dob (‘Eiche’). Auch in seit Jahrhunderten rein deutschsprachigen Gebieten finden wir solche Namenpaare: sowohl in der Gemeinde Großkirchheim als auch in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim ist in den Ortsteilen Zirknitz bzw. Zirkitzen das slowenische Wort für ‘Kirche’ (cerkev) enthalten. Manchmal ist die slowenische Übersetzung früher überliefert als die heutige Form wie z.B. 993 Podinauuiz (das wäre heute Spodnja vas) für heutiges Niederdorf (Bezirk St. Veit a.d. Glan).

Wir verfügen also mit den deutschen und den slowenischen Namen über ein altes und auch gemeinsames Erbe — sie sind Teil unserer gemeinsamen Geschichte. Sie zu vergessen würde einen schweren Verlust bedeuten, beide Namensformen, die deutsche und die slowenische, sind eng miteinander verbunden und ihre Geschichte ist unteilbar. In gemischtsprachigen Gebieten hat jedes geographische Objekt zwei Namen, wie sie in der jeweiligen Sprache eben üblich sind. Auch auf das Bundesland Kärnten (slowenisch Koroška) und seine Landeshauptstadt Klagenfurt (Celovec) trifft dies zu. Dies klar und deutlich darzulegen sollte eine der zentralen Aufgaben der Namenforschung sein, ohne sich dabei in politische Interessen verwickeln zu lassen. Die Onomastik kann die Politik nur beraten, etwa in der Weise, dass sie die korrekten Schreibungen auf Grund der Überlieferungsgeschichte und/oder ortsüblichen Lautung für die Namen der Minderheit vorschlägt, nicht aber hinsichtlich politischer Entscheidungen wie die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln, um deren Anzahl in Kärnten noch immer gestritten wird, oder den Geltungsbereich von Gesetzen, die den Gebrauch der Sprache(n) der Minderheit(en) (z.B. Aufschriften, Schulwesen u.dgl.) regeln.

Warum spielen also zweisprachige Ortstafeln in der Diskussion eine solch große Rolle? Weil sie einen hohen emotionalen und symbolischen Wert haben und zweisprachige Ortstafeln davon zeugen, dass es hier zwei Sprach­gemeinschaften gibt, die beide Teil dieses Landes sind und zu seiner Eigenart beitragen. Das Namengut Kärntens reflektiert – wie oben gezeigt – ein Jahrhunderte langes gemeinsames Zusammenleben, das beide Sprach­gemeinschaften verbindet, denn die slowenische Minderheit ist hier seit eh und je heimisch. Somit erzeugen zweisprachige Ortstafeln, Aufschriften, Schulunterricht usw. für diese das Gefühl in ihrer Heimat, in der gemeinsamen Heimat mit der Mehrheitsbevölkerung zu leben, ohne deshalb „fremd in der Heimat zu sein“, ein Gefühl, dass unweigerlich entsteht, wenn die Muttersprache in der Öffentlichkeit nicht sichtbar ist. Dies ist ein ganz wesentlicher, emotionaler Punkt, der in der alltäglichen Auseinandersetzung viel zu wenig beachtet wird. Hier geht es also absolut nicht um territoriale Ansprüche, wie dies immer wieder herbei­geredet wird, sondern die Namen sind ein wichtiges Symbol der deutsch-slowenischen Symbiose in Kärnten, denn in gemischt­sprachigen Gebieten hat jedes Objekt zwei Namen – je einen in beiden Sprachen. Daher hätte das Kulturgut Ortsname niemals zur Beschaffung von politischem Kleingeld verwendet werden dürfen und es war höchste Zeit, dass jetzt eine Lösung in Form eines Kompromisses erreicht wurde. Somit könnte unserem gemeinsamen Namenschatz in der österreichischen Bildungspolitik auch mehr Beachtung geschenkt werden, gehört es doch zu dem, was man „immaterielles Kulturerbe“ bezeichnet.

 

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Gastkommentar in der Wiener Zeitung 31. Jänner 2005:

 

Kulturgut im Kärntner Kuriositätenkabinett

Jede Diskussion über den Ortstafelkonflikt landet irgendwann beim Tag der Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920, als man in Kärnten über ein gemeinsames Zusammenleben zweier Sprachgemeinschaften oder über die Trennung nach nationalen Gesichtspunkten abstimmte. Ein großer Teil rund 40% derer, die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangssprache angegeben hatten sprach sich für eine gemeinsame Heimat aus, eine skupna domovina. So gesehen war der 10. Oktober 1920 ein bemerkenswertes Datum an den historischen Fakten und an den sprachlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten hat er nichts geändert: in Kärnten gab es schon vor seiner Begründung als Herzogtum im Jahre 976 beide Sprachen. Früher nannte man im Deutschen die slowenische Sprache „windisch“, diese Bezeichnung ist sowohl in den Beschreibungen der Herzogseinsetzung beim Fürstenstein in Karnburg bezeugt als auch im „Windischen Herzogtum“ des 16. Jhdts., im Zeitalter der Reformation. Der slowenische Bezug zur Herzogseinsetzung ist heute noch im Ortsnamen Blasendorf, dem Wohnsitz des „Herzogbauern“, erkennbar, der bei dieser Zeremonie eine bedeutende Rolle spielte, enthält doch dieser Name ein altes slowenisches Wort für „Richter, Verwalter oder Edling“ Hinweis auf die Verschränkung beider Sprachen in Kärnten seit Anbeginn und Erklärung dafür, welch starke emotionale Bindung der Fürstenstein für das Slowenentum hat bis hin zu seiner geplanten Verwendung auf einer Euro-Cent-Münze.

Warum spielen zweisprachige Ortstafeln in der Diskussion eine solch große Rolle? Weil sie einen hohen emotionalen und symbolischen Wert haben, der auf altem Kulturgut beruht, denn das zweisprachige Namengut Kärntens repräsentiert wertvolles Erbe aus Jahrhunderte langem gemeinsamen Zusammenleben, das beide Sprachgemeinschaften verbindet. Daher zeugen zweisprachige Ortstafeln davon, dass es eben zwei Sprachgemeinschaften gibt, die beide Teil dieses Landes sind und zu seiner Eigenart beitragen. Die slowenische Minderheit ist hier seit eh und je heimisch, zweisprachige Ortstafeln, Aufschriften, Schulunterricht usw. erzeugen für sie das Gefühl, in ihrer Heimat, in der gemeinsamen Heimat mit der Mehrheitsbevölkerung zu leben, ohne deshalb „fremd in der Heimat zu sein“, ein Gefühl, das unweigerlich entsteht, wenn die Muttersprache in der Öffentlichkeit nicht sichtbar ist. Dies ist ein ganz wesentlicher, emotionaler Punkt, der in der alltäglichen Auseinandersetzung viel zu wenig beachtet wird.

Kulturgut darf nicht zur Beschaffung von politischem Kleingeld missbraucht werden und sollte schleunigst aus dem Kärntner Kuriositätenkabinett herausgeholt werden!

 

Gastkommentar in der Kleinen Zeitung (Klagenfurt) 21. Februar 2005:

 

Ein Konflikt voller Kuriositäten

Das Interview vom 18. Feber 2006 mit Herrn Mag. Rudi Vouk „Dank Haider zu noch mehr Ortstafeln“ zeigt deutlich, in welch unerquickliche und kaum mehr rational lösbare Situation unser Land geraten ist. Im Grunde landet jede Diskussion über den Ortstafelkonflikt irgendwann beim Tag der Volksabstimmung, als man in Kärnten über ein Zusammenleben zweier Sprachgemeinschaften oder über die Trennung nach nationalen Gesichtspunkten abstimmte. Ein großer Teil ­ rund 40% derer, die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangssprache angegeben hatten sprach sich für eine gemeinsame Heimat aus, die skupna domovina. So gesehen war der 10. Oktober 1920 ein bemerkenswertes Datum an den historischen Fakten und an den sprachlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten hat er nichts geändert: In Kärnten gab es schon vor seiner Begründung als Herzogtum im Jahre 976 beide Sprachen.

Warum spielen dann zweisprachige Ortstafeln in der Diskussion eine solch große Rolle? Weil sie einen hohen emotionalen und symbolischen Wert haben, der auf altem Kulturgut beruht, denn das zweisprachige Namengut Kärntens repräsentiert wertvolles Erbe aus Jahrhunderte langem gemeinsamen Zusammenleben, das beide Sprachgemeinschaften verbindet. Daher zeugen zweisprachige Ortstafeln davon, dass es eben zwei Sprachgemeinschaften gibt, die beide Teil dieses Landes sind und zu seiner Eigenart beitragen. Die slowenische Minderheit ist hier seit eh und je heimisch, zweisprachige Ortstafeln, Aufschriften, Schulunterricht usw. erzeugen für sie das Gefühl, in ihrer Heimat, in der gemeinsamen Heimat mit der Mehrheitsbevölkerung zu leben, ohne deshalb „fremd in der Heimat zu sein“, ein Gefühl, dass unweigerlich entsteht, wenn die Muttersprache in der Öffentlichkeit nicht sichtbar ist. Dies ist ein ganz wesentlicher, emotionaler Punkt, der in der alltäglichen Auseinandersetzung viel zu wenig beachtet wird.

Kulturgut darf nicht zur Beschaffung von politischem Kleingeld missbraucht werden und sollte daher schleunigst aus dem Kärntner Kuriositätenkabinett herausgeholt werden. Dieses begann schon kurz nach dem Staatsvertrag, als man das seit 1945 neu organisierte zweisprachige Schulwesen „reformierte“, aber die in Artikel 7 vorgesehenen zweisprachigen Ortstafeln „übersah“, was man dann 1972 nachholen wollte und womit man in peinlicher Weise gescheitert ist. Schon seit 1976/77 sollten über 90 zweisprachige Ortstafeln stehen nur ca. 2/3 davon standen, als Herr Mag. Vouk auf die Tube drückte und dadurch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes provozierte. Moralisch hatte er Recht, so kurios dies auch sein mag, aber es passt gut ins Kuriositätenkabinett wie auch das Ortstafelverrücken unseres Herrn Landeshauptmanns und wie die in Leserbriefen erhobenen Forderungen, dreisprachige Ortstafeln aufzustellen.

Die größte Kuriosität ist aber die Tatsache, dass der zum Greifen nahe Kompromiss, wie er im so genannten Karner-Papier vom Mai 2005 festgehalten ist, leichtfertig verspielt wurde wie man eben hierzulande leichtfertig und sorglos mit dem Kulturgut „Name“ umgeht.

(in der Rubrik DEBATTE, Zu den Auswüchsen des Kärntner Ortstafelkonflikts)

 

Leserbrief "Kleine Zeitung" (Klagenfurt) 16.12.2001:

Die VfGH-Entscheidung (vom 13.12.2001, ähnlich 12.12.2005, s. http://www.vfgh.gv.at/) — man kann zu ihr stehen, wie man will — konnte gar nicht anders ausfallen. Von Völker- und Verfassungsrechtlern ist der 25%-Anteil slowenisch sprechender Bevölkerung immer schon hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit in Zweifel gezogen worden, zumal im Artikel 7 Abs. 3 des Staatsvertrages von Prozentsätzen keine Rede ist, es heißt nur "in Verwaltungs– und Gerichtsbezirken ... mit slowenischer ... oder gemischter Bevölkerung". Daher hätte man kühlen Kopf bewahren und das Beste aus der jetzigen Situation machen sollen; die Kärntner Politiker aller Couleurs seien daran erinnert, dass es sich um die Vollziehung eines Bundesgesetzes (nicht Landesgesetzes!) handelt, das derzeit nicht ausreichend vollzogen ist, auch nicht im Sinne des Volksgruppengesetzes 1976 (es fehlt derzeit rund ein Drittel der in Frage kommenden zweisprachigen Ortstafeln!). Es ergibt sich jetzt die einmalige Chance eine zukunftsweisende, den bisherigen bzw. derzeitigen Zustand erweiternde Lösung zu finden, an der alle mitwirken könnten. Darüber hinaus sollte man im zweisprachigen Namengut Kärntens wertvolles kulturelles Erbe aus jahrhundertelangem gemeinsamen Zusammenleben erblicken, das auch verbindet.

 

 

 

Das Buch zum Thema:

Heinz Dieter POHL

Unsere slowenischen Ortsnamen

Naša slovenska krajevna imena

zum Buch

 

Einen grundlegender Artikel zum Thema siehe unter

Ortsnamen als Kulturgut

 

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