Die Ehe aus der Sicht der rkK

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Das Zeichen der Verbundenheit

Die Ehe aus der Sicht der rkK:


Das Sakrament der Ehe kommt durch den bloßen Konsens der Eheleute zustande, wobei aber die kanonische Form zu beachten ist.
Das Zustandekommen des Sakramentes durch den Konsens des Brautpaares ist vollkommen und unabhängig vom Vollzug der Ehe (nihil interest inter contractum matrimonii christiani et matrimonii sacramentum).
Oder anders formuliert: Ipse contractus est sacramentum.

Vom Sakrament der Ehe ist die Unauflöslichkeit der Ehe zu unterscheiden: diese ist erst nach dem Vollzug gegeben.
Bis zum Vollzug der Ehe (matrimonium ratum non consummatum) wird die geschlossene und nicht vollzogene Ehe durch die feierliche Profess eines der beiden Ehepartner sowie durch die päpstliche Entscheidung aus gerechtem und sehr schwerem Grund (justis et gravissimis de causis) aufgelöst.


Enzyklika „Casti connubii" Papst Pius' XI. vom 31. Dezember 1930:
www.stjosef.at/dokumente/casti_connubii.htm


"Arcanum divinae sapientiae" (1880) RUNDSCHREIBEN PAPST LEO XIII. über die christliche Ehe:
www.fatima.ch/Seiten/Seite30.htm#Arcan


Vorlesung „Das kirchliche Eherecht":
www.ulrichrhode.de/lehrv/ehe/e-skriptum.pdf


Ehevorbereitung


Eherecht (Kirchenrecht)


Ungültigkeit einer Ehe


Nichtigkeit der Ehe bei Ausschluss der Nachkommenschaft:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d-praktischetheologie/kanonischesrecht/service/nachkommenschaft.pdf


Das Diözesangericht ist zuständig für Ehenichtigkeitserklärungen:
Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren


www.kirchen.net/gericht/page.asp?id=418


Die direkte Verhütung in der Ehe ist verwerflich


VERHÜTUNG IST AUSNAHMSLOS VERWERFLICH


Im Konzil steht viel - Eheliche Liebe ist nicht Sex:
www.kreuz.net/article.751.html


Hinweise zur Pastoralen Besinnung nach der Enzyklika „Humanae Vitae" 10. September 1968


Zwei wichtige Erklärungen der Österreichischen Bischöfe zur Enzyklika „Humanae vitae" vom 22.09.1968 und vom 29.03.1988


Geburtenregelung


KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE INSTRUKTION ÜBER DIE ACHTUNG VOR DEM BEGINNENDEN MENSCHLICHEN LEBEN UND DIE WÜRDE DER FORTPFLANZUNG


Ehe


PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE FAMILIE:
EHE, FAMILIE UND „FAKTISCHE LEBENSGEMEINSCHAFTEN":
www.kathsurf.at/lehramt/lehramt/ehe_familien.html


In der Liebe wachsen- Warten bis zur Ehe


Humanae vitae


Christliche Ehe und Priestertum als endgültige Berufungen


Ioannes Paulus PP. II Veritatis splendor An alle Bischöfe der Katholischen Kirche über einige grundlegende Fragen der kirchlichen Morallehre  
www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_06081993_veritatis-splendor_ge.html


KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE Anmerkungen zur NOTIFIKATION der Kongregation für die Glaubenslehre bezüglich einiger Schriften von P. MARCIANO VIDAL, C.Ss.R.


Katechese - Ehe und Ehelosigkeit


Vatikan-Weder Priesteramt noch Ehe für Transsexuelle


Der Ehebund aus kirchenrechtlicher Sicht:
www.erziehungstrends.de/Kirchenrecht/Ehe


Der Papst ruft uns auf: Geistige Revolution der Reinheit ist nötig


DER LEIB DER LIEBE - DANIEL ANGE


Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral: stjosef.at/dokumente/mecum.htm


Das Sakrament der Ehe


Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug Auflösung der Ehe von Ungetauften Auflösung der Ehe zugunsten des Glauben


Privilegium Petrinum:
www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/aufsaetze/004_text.htm


Anwendungsmöglichkeiten des Privilegium Petrinum::
www.unilu.ch/files/petrinum_7810.pdf


Privilegium Petrinum:
www.bistum-eichstaett.de/offizialat/eheverfahren/privilegium-petrinum


die jüngste kirchenrechtliche Instruktion - Sie soll kirchlichen Gerichten bei der Aufspürung von ungültig geschlossenen Ehen helfen


Benedikt XVI über die Aufgaben von Richter und Seelsorger bei Ehe-Nichtigkeitsverfahren


Verfahren in zweiter oder höherer Instanz


EHE-ANNULLIERUNG


ANSPRACHE VON BENEDIKT XVI. AN DIE MITGLIEDER DER RÖMISCHEN ROTA ZUR FEIERLICHEN ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES


Bischöfliches Offizialat Eichstätt - Eheverfahren


Kongregation für die Glaubenslehre Verfahrensrechtliche Bestimmungen über die Vornahme eines Prozesses der Ehelösung zu Gunsten des Glaubens (Privilegium Petrinum)


10. Juli 2006 Ehe ist Berufung zur Heiligkeit


Papst - Familie ist Schule der Menschlichkeit


Die kirchliche Trauung - Eine kirchenrechtliche Arbeitshilfe für Seelsorger




Kongregation für die Glaubenslehre - Verfahrensrechtliche Bestimmungen über die Vornahme eines Prozesses der Ehelösung zu Gunsten des Glaubens (Privilegium Petrinum)


www.theologie-und-kirche.de/mieth1.html



www.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/doku/023.htm


Das kirchliche Eherecht - von Ulrich Rhode:
www.ulrichrhode.de/lehrv/ehe/e-skriptum.pdf

Unauflöslichkeit der Ehe

 
 


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