Die Benützung des Schießplatzes ist nur Vereinsmitgliedern bzw. Personen in
deren Begleitung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Immer Gehörschutz verwenden.
Scheiben nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen
aufstellen.
Nur von der Feuerlinie schießen.
Schüsse auf Gebäudeteile,
Scheibenhalterungen, technische Einrichtungen, usw. sind verboten.
Die
Feuerlinie darf erst überschritten werden, wenn alle Waffen entladen und mit
geöffnetem Verschluss und ohne Magazin abgelegt sind.
Der Schütze darf die
geladene Waffe nicht aus der Hand geben.
Befinden sich Personen vor der
Feuerlinie, dürfen die Waffen nicht berührt werden.
Fremde Waffen und
Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Besitzers nicht angefasst
werden.
Für Handlungen bzw. Unterlassungen trägt der Schütze selbst die
Verantwortung.
Den Anweisungen der Schießleitung bzw. Standaufsicht ist
unbedingt Folge zu leisten.
Die im Aushang angeführten Schießzeiten sind
unbedingt einzuhalten.
Der Genuss alkoholischer Getränke ist während des Schießens am Schießplatz
verboten.