2.5 Organisatorische Anforderungen

Um die Systemsicherheit zu steigern, müssen mindestens nachfolgende organisatorische Punkte berücksichtigt werden: 2.5.1 Rechnerschutz

Der Rechnerschutz umfaßt Maßnahmen zum Schutz der Server der Administration sowie der Wählercomputer:

2.5.2 Verlusttoleranz

Die in Dateiform im Wählerrechner gesicherten und noch nicht abgegebenen E-Wahlscheine sollten durch Kopien vor unabsichtlicher Löschung gesichert werden. Erfolgt deren Aufbewahrung in einer Chipkarte (z.B. im EEPROM), so ist ein Schutzniveau garantiert. Falls der Verlust eines gesicherten Wahlscheins als Folge eines Systemfehlers oder Benutzerfehlers auftritt, so müssen Wahlscheine rekonstruiert werden können. Erstellt der Teilnehmer ein Backup, ist der Chipkartenverlust nicht immer mit einem Wahlscheinverlust gleichzusetzen. Allerdings vermag ein Finder, wenn der Kartenzugriff ungeschützt ist, die Stimmen eigenständig abzugeben.