2.6 Integrationsanforderungen

Die Wahlapplikation muß problemlos in die Netzinfrastruktur integriert werden können. Ein neu zu entwickelndes Protokoll sollte konform mit gängigen Internet-Protokollen sein und nach außen standardisierte Schnittstellen aufweisen.

2.6.1 Integrationsfähigkeit

Die technische Integration des E-Wahlsystems wird von allen Anwendern gefordert. Hierbei sind klar definierte Schnittstellen erforderlich, um die Kommunikation des Wahlsystems mit dem Gesamtsystem (Demokratieinfrastruktur) zu gewährleisten.

2.6.2 Durchgängigkeit

Für alle Wahlphasen sollten die Beteiligten ein einheitliches Medium einsetzen. Medienbrüche wie z.B. die Übermittlung von Geheiminformationen per Telefon oder auf dem klassischen Postweg sollten verhindert werden, da sie für die Anwender negativ bewertet werden.

2.6.3 Integration in Infrastruktur

Diese Forderung will das E-Wahlsystem in spezielle partizipatorische Dienste (z.B. elektronische Stadtversammlung) einer E-Demokratieinfrastruktur (diese stellt diverse Anwendungen der IKT zur Verfügung) integrieren, um demokratischen Entwicklungen Vorschub zu leisten.