Zur Diskussion um das Binnen-I

und zum „feministischen Sprachgebrauch“

 

Zuletzt bearbeitet 25.7.2020 – Zur Kurzfassung

Gekürzte Fassung aus dem Jahr 1998 (Schriftenverzeichnis Nr. 186), dann umgearbeitet und aktualisiert, war als Beitrag vorgesehen für die nicht

mehr erscheinende Zeitschrift tribüne, ausführlichere Fassung als pdf-Datei hier,

Eine erweiterte und aktualisierte Fassung ist im Kärntner Jahrbuch für Politik Jg. 2015, S. 234ff. erschienen, als pdf-Datei aufrufbar unter

http://www.jahrbuchkaernten.at/index.php?id=26 

(bei allen Versionen beachten Sie bitte diese Ergänzung)

S.a. zur „politischen Korrektheit (PC)

 

Übersicht über alle (bisher üblichen) Möglichkeiten des „gendergerechten Sprachgebrauchs“ 1

  Sprachformen

Substantive

Singular

Substantive

Plural

Personal­pronomen

Possessiv­pronomen

Frage­pronomen

  1. Binnen-I

StudentIn

StudentInnen

sie

ihre, ihrE

Welche? WelchE?

  2. Zwei-Genderung

 

Studentin

und Student

Studentinnen und Studenten

sie/er,

si/er

ihre/seine

 

Welche? Wer?

 

  3a. Schrägstrich nach ÖWB   

 

Student/in

 

Student/innen

 

sie/er,

er/sie

ihre/seine, seine/ihre

Welche/r?

 

  3b. Schrägstrich nach Duden

Student/-in

Student/-innen

 

 

 

  4. Klammern  nach Duden

Student(in)

Student(inn)en

er (sie)

seine (ihre)

Welche(r)?

  5. Gender_Gap bzw. Unterstrich 2

Student_in

Student_innen

sie_er

ihre_seine

Welche_r?

  6. Dynamischer Unterstrich

Stu_dentin

Stu_dentinnen

s_ier

ih_re

We_lche?

  7. Wortstamm-Unterstrich

Stud_entin

Stud_entinnen

si_er

ihr_e

Welch_e?

  8. Generisches Femininum

Studentin

Studentinnen

sie

ihre

Welche?

  9. a-Form

Mitarbeita

Mitarbeitas

sie

ihre

Welche?

10. x-Form (gesprochen [-iks])

Studierx

Studierxs

x

xs

Wex?

11. *-Form I

Studier*

Studier**

*

 

We*?

12. *-Form II 2

Student*in

Student*innen

sie*er

ihre*seine

Welche*r?

13. Doppelpunkt

Student:in

Student:innen

sie:er, er/sie3

3  

3


In österreichischen „Gender-Leitfäden“ wird v.a. 3, 1 u. 2 und neuerdings auch 12 empfohlen. Vielfach werden auch „geschlechtsneutrale“ Bezeichnungen wie Lehrende, Studierende (eigentlich Partizipia) usw. verwendet bzw. vorgeschlagen (dazu s.o. Anm. 2a).

1 Bearbeitet nach DUDEN (D 98 und D 156) sowie Österreichischem Wörterbuch (ÖWB, 43. Auflage, Regel 8.1.3 und 12.1), weiters zu verschiedenen Anleitungen zum „gender­gerechten Sprach­gebrauch“  sowie nach: Hornscheidt, Lann, feministische w_orte. ein lern-, denk- und handlungsbuch zu sprache und diskriminierung, gender studies und feministischer linguistik (Frankfurt a. M., Brandes & Apsel 2012) und Was tun? Sprachhandeln, aber wie? W_ortungen statt Tatenlosigkeit. AG Feministisch Sprachhandeln der Humboldt-Universität zu Berlin 2014, S. 13 (im Internet unter: http://feministisch-sprachhandeln.org/wp-content/uploads/2014/03/onlineversion_sprachleitfaden_hu-berlin_2014_ag-feministisch-sprachhandeln.pdf [aufgerufen zuletzt am 12.1.2020]).

2 Mit diesen beiden Schreibungen sind alle sexuellen Orientierungen miteinbezogen: „Dadurch werden traditionelle Geschlechterrollen, die bipolare Geschlechteraufteilung, aufgeweicht und Intersexuelle, Transgender oder Transsexuelle berücksichtigt.“ (so in https://static.uni-graz.at/fileadmin/Akgl/4_Fuer_MitarbeiterInnen/LEITFADEN_Gendergerechtes_Formulieren_APZ.pdf) [aufgerufen zuletzt am 20.3.2019].

3 Dazu gibt der Leitfaden der Hansestadt Lübeck keine genaue Auskunft, s. http://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/1055/download

[aufgerufen zuletzt am 20.3.2019].

 

Vorbemerkungen

Weder nach Duden noch nach Österreichischem Wörterbuch gelten derzeit „gegenderte“ Formen mit Binnen-I (Muster: LehrerInnen), Schrägstrich (Muster: Schüler/innen [die Schreibung Schüler/-innen ist aber zulässig, s.u.]), mitunter auch mit _ (Muster: Teilnehmer_innen) und Klammern (Muster: Bürger(innen) [außer in Verkürzungen, s.u.] und neuerdings „Gender-Stern“ [*] und zuletzt der Doppelpunkt [:]) als korrekt. Trotzdem sind sie weit verbreitet, haben sich aber nicht allgemein durchgesetzt bzw. deren Gebrauch ist immer noch auf gewisse Bereiche beschränkt, so insbes. im Bildungswesen, aber auch im amtlichen Bereich. Daher ist die Frage berechtigt, inwieweit ihr Gebrauch als Verstoß gegen die amtliche Rechtschreibung zu sehen ist. Dazu stellte der Rat für deutsche Rechtschreibung unter dem Überschrift Geschlechtergerechte Schreibung: Herausforderung noch ohne Lösung u.a. fest: Der Rat sieht die Schreibentwicklung als nicht so weit gediehen an, dass das Regelwerk der Amtlichen deutschen Rechtschreibung geändert werden sollte. Auszug aus der Stellungnahme (Pressemitteilung vom 8.6.2018):

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner heutigen Sitzung in Wien den ersten Bericht der von ihm im November 2017 eingesetzten Arbeitsgruppe „Geschlechtergerechte Schreibung“ beraten. Hintergrund sind gesellschaftspolitische Entwicklungen und die öffentliche Diskussion in einigen Ländern des deutschen Sprachraums, die Schreibung deutscher Texte „gendergerecht“ zu gestalten. Aufgrund der Beobachtung der geschriebenen Sprache ergibt sich derzeit keine eindeutige Tendenz, wie durch Orthografie die Schreibung geschlechtergerecht gestaltet werden kann. Die weit verbreitete Praxis, immer von Frauen und Männern in weiblicher und männlicher Form, im Plural oder in Passivkonstruktionen zu schreiben, wird der Erwartung geschlechtergerechter Schreibung derzeit am ehesten gerecht. Der Rat sieht die Schreibentwicklung als nicht so weit gediehen an, dass das Regelwerk der Amtlichen deutschen Rechtschreibung geändert werden sollte. Er hat die Arbeitsgruppe gebeten, bis zur Sitzung im November 2018 mögliche Empfehlungen an die staatlichen Stellen vorzubereiten. Dabei sollte sich die Arbeitsgruppe von folgenden Grundsätzen für den Umgang mit geschlechtergerechter Schreibung leiten lassen: geschlechtergerechte Schreibung sollte

· verständlich sein,

· lesbar sein,

· vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),

· grammatisch korrekt sein,

· Eindeutigkeit und Rechtssicherheit gewährleisten (im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Amtlichen Regeln für Verwaltung und Rechtspflege).

Dabei ist jeweils auf die unterschiedlichen Zielgruppen und Funktionen von Texten zu achten.

(s. https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2018-06-08_Geschlechtergerechte_Schreibung.pdf [aufgerufen zuletzt am 12.1.2020])

Anmerkung 1: Es geht hier ausschließlich um allgemeine Empfehlungen zur Rechtschreibung und nicht darum, was zulässig ist oder nicht. Wie man im Privatleben schreibt, ist jedermanns eigene Entscheidung, man kann dies ja an zahlreichen E-Mails, die man täglich bekommt „studieren“ (totale Kleinschreibung, Verzicht auf Umlaute und ß, dialektnahe Ausdrücke usw.). „Smileys“, farbliche Hervorhebung u.ä. sind Möglichkeiten, individuelle Akzente zu setzen. In amtlichen Schriftstücken sollte dies alles aber nichts verloren haben. Dennoch wird vielfach wird behauptet aus der Beobachtung, dass die Binnen-I- und Schrägstrichschreibung (neuerdings auch Sternchenschreibung) in vielen amtlichen Schriftstücken vorkommt, den Schluss zu ziehen, diese sei „amtlich“ (so Kargl, Wetschanow et alii [s. am Ende des Beitrages] S. 133) ist verfehlt.

Nach Duden, Regel D 98 Klammern (s. https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/klammern  [aufgerufen am 12.1.2020]) wird festgestellt:

3. Häufig werden Buchstaben, Wortteile oder Wörter in Klammern eingeschlossen, um Verkürzungen, Zusammenfassungen, Alternativen o. Ä. zu kennzeichnen.

·  Mitarbeiter(in) (als Kurzform für: Mitarbeiterin oder Mitarbeiter)

·  Lehrer(innen) (als Kurzform für: Lehrerinnen und/oder Lehrer)

·  Kolleg(inn)en (als Kurzform für: Kolleginnen und/oder Kollegen)

Nach Duden, Regel D 156 Schrägstrich (s. https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/schraegstrich#D156  [aufgerufen am 12.1.2020]) sind auch Schreibungen wie folgt zulässig:

·  unsere Mitarbeiter/-innen

Vielfach gibt es „geschlechtsneutrale“ Bezeichnungen wie Lehrende, Studierende usw. (s.u. Anm. 2a). Mit diesen sind beide Geschlechter gemeint, aber auch auf Plurale wie die Lehrer bzw. die Lehrenden und die Studenten bzw. die Studierenden trifft dies zu, wenn man auch einschränkend behaupten kann, dass die Frauen nur „mitgemeint“ sind (s.u. Anm. 2c), denn man weiß ja, dass Lehrer und Studenten nicht nur Männer, sondern auch Frauen sind, was auch auf die „neutralen“ Bezeichnungen Lehrende, Studierende zutrifft, denn nur in der Einzahl ist alles klar: der/die Lehrende/Studierende wie auch der Lehrer/Student bzw. die Lehrerin/Studentin. Daher darf man sich mit Recht die Frage stellen: ist dieser übertriebene Gebrauch „gegenderter“ Formen mit Binnen-I (usw.) wirklich notwendig? Doch das Binnen-I wird noch immer von gewissen Kreisen in Österreich erbittert verteidigt, wobei Aussagen wie die des Rates für deutsche Rechtschreibung (s.o. Anm. 1) kontraproduktiv sind sowie manche Wortformen problematisch erscheinen (s.u. Anm. 2d). Eine Umfrage in einer österreichischen Tageszeitung hat ergeben, dass rund 88 % gegen solche Schreibungen sind – mehrheitsfähig sind sie also sicher nicht!

Anmerkung 2a: „Geschlechtsneutrale“ Bezeichnungen sind in der deutschen Grammatik nicht vorgesehen und stehen daher in Widerspruch zur Realität, da sie im Singular ohne Artikel nicht verwendet werden können und der Artikel eindeutig das jeweilige Genus repräsentiert. Im Singular ist nur der/die/eine Lehrende/Studierende bzw. ein Lehrender/Studierender möglich, nur im Plural auch Lehrende bzw. Studierende (ohne Artikel). Da jedes Substantiv im Deutschen einem der drei Genera zuzuordnen ist, kann es grammatikalisch keine „geschlechtsneutralen“ geben; dies gilt auch für jene Substantiva, die regional (z.B. der/das Joghurt, der Schranken / die Schranke, der Spitz / die Spitze, das Eck / die Ecke usw.) oder nach der Bedeutung (der/das Teil, der/die See) oder auch aus beiden Gründen (z.B. der/das Gehalt, die/das Erkenntnis) verschiedenen Geschlechts sein können. Außerdem haben Partizipia wie Lehrende, Studierende nicht genau die gleiche Bedeutung wie Lehrer/Lehrerin und Student/Studentin.

Anmerkung 2b: Schon im „Dritten Reich“, also zur Nazi-Zeit, gab es Ansätze, solche Partizipien zu verwenden, auch Doppelnennungen nach dem Muster Schüler (und Schülerinnen) (einige Beispiele hier).

Anmerkung 2c: Das Wort mitgemeint ist der manipulative Kunstgriff oder das „Zauberwort“ der „feministischen Linguistik“ schlechthin, mit dem man alles so drehen, beugen und wenden kann, wie man es gerade braucht. Mitgemeint scheint soviel zu heißen wie „Frauen müssen sich eben denken, dass sie da auch dazugehören, obwohl nur Männer genannt sind“. Doch dieser Schluss ist grammatikalisch und semantisch falsch, denn Frauen sind inkludiert (nicht bloß „mitgemeint“, sopndern gedanklich mit eingeschlossen) und das generische Maskulinum wie z.B. der Mensch umfasst ebenso beide Geschlechter wie das generische Femininum die Person und das generische Neutrum das Kind. Bei keinem dieser Wörter kann man von einem „Nur-Mitgemeint-Sein“ sprechen, wie dies auch für die generisch maskulinen Berufs- und Herkunftsbezeichnungen wie Lehrer und Wiener gilt.

Anmerkung 2d: Dass Bildungen wie Mitgliederinnen oder Gästinnen sprachlich falsch sind, wird auch von den Befürwortern feministischen Sprachgerauchs akzeptiert. Doch auch Bildungen wie Beamtin oder Gesandtin sind problematisch, da grammatikalisch das Geschlecht durch den Artikel ausreichend erkennbar wäre: der/die Beamte/Gesandte (wie z.B. der/die Abgeordnete). Höchst problematisch sind auch feminine Kunstformen zu abstrakten Begriffen à la Nationalrätin oder Vorständin – dies sind ja Gremien und keine Einzelpersonen. Werden aber heute laut Duden und Österreichischem Wörterbuch akzeptiert.

Anmerkung 2e: Bemerkenswert erscheint die Tatsache, dass die Möglichkeit durchaus üblicher und grammatikalisch korrekter Wortbildung zur Bezeichnung weiblicher Personen vermieden wird, so z.B. Landeshauptfrau statt Landeshauptmännin: Zuletzt ist mit dem Rückzug des niederösterreichischen Landeshauptmanns im Zusammenhang mit seiner Nachfolgerin Johanna Mikl-Leitner wiederum das Wort Landeshauptfrau zu hören (was die ehemalige steiermärkische Landeshauptmännin Waltraud Klasnic [1996-2005] entschieden ablehnte, sie wollte mit „Frau Landeshauptmann“ angesprochen werden), doch nach den Regeln der deutschen Grammatik kann man zu jedem zusammengesetzten Wort mit -mann die Form -männin bilden – wie z.B. Landsmännin, denn das Wort Landsfrau gibt es offensichtlich bisher gar nicht. Warum also nicht Landeshauptmännin? Man sagte früher ja auch Kaufmännin statt Kauffrau, letzteres ein Begriff, der auch andere Vorstellungen erwecken könnte. Übrigens: bei der Feuerwehr gibt es jetzt statt des neutralen Plurals Feuerwehrleute meist Feuerwehrmänner und -frauen. Auch Obmännin klingt besser als Obfrau.

 

Zum Begriff Genus (ʽgrammatisches Geschlecht’) s.a. Generisches Maskulinum

Das Genus (zu lateinisch genus ʽArt, Gattung, Geschlecht’) oder grammatische Geschlecht ist ein in vielen Sprachen vorhandendes Klassifikationsmerkmal der Substantiva. Es bewirkt Kongruenz, die sich auf andere Wörter im Satz auswirkt, die mit dem betreffenden Substantiv syntaktisch verbunden sind, z.B. ein guter Lehrer / eine gute Lehrerin; in den meisten anderen Sprachen erfasst diese Kongruenz auch das Prädikat, z.B. slowenisch novi učitelj je prišel v razred ʽder neue Lehrer kam in die Klasse’ / nova učiteljica je prišla v razred ʽdie neue Lehrerin kam in die Klasse’. Dies kennen wir auch aus dem Lateinischen: ille discipulus studiosus est ʽjener Schüler ist fleißig’, illa discipula studiosa est ʽjene Schülerin ist fleißig’.

Der Begriff des Genus ist vom Sexus (dem ʽbiologischen Geschlecht’) deutlich zu unterscheiden, denn das Genus klassifiziert Substantive in grammatikalischer Hinsicht (z,B. der Mensch, die Sonne, das Kind), der Sexus dagegen Lebewesen (der Vater, die Mutter bzw. der Stier, die Kuh). Ein gewisser Zusammenhang zwischen diesen beiden Klassifikationen besteht allerdings nur bei Substantiven, die Menschen und Tiere bezeichnen, dies ist aber keineswegs allgemein wie der Vogel, die Meise, das Rind zeigen, und liegt überhaupt nicht bei Pflanzen und pflanzlichen bzw. tierischen Produkten vor, wie dies der Kümmel, die Petersilie, das Liebstöckel sowie der Speck, die Butter, das Schmalz zeigen. In einem noch größeren Ausmaß gilt dies für Sachbezeichnungen (Gegenstände, Einrichtungen, Gesellschaft usw.), z.B. der Hammer, die Schule, das Dorf. Vielfach bestimmt die Wortbildung das grammatische Geschlecht, so sind alle Substantiva auf -ling Maskulina (z.B. Lehrling), auf -schaft (z.B. Freundschaft) Feminina und -chen (z.B. Bäumchen) Neutra; das grammatische Geschlecht „schlägt“ hier das natürliche, so bezeichnet Lehrling auch weibliche Auszubildende sowie Kundschaft auch männliche Kunden und ein Männchen bzw. Weibchen ist zwar der Überbegriff für männliche bzw. weibliche Tiere, aber dennoch grammatikalisch Neutrum. Die anderen Wortarten sind hinsichtlich ihres Genus vom übergeordneten Substantiv abhängig, ausgenommen das Personalpronomen der 3. Person (er, sie).

In unserer täglichen Umgangssprache sprechen wir oft statt von maskulinem/femininem  Genus von „männlichem/weiblichem Geschlecht“, doch eine solche terminologische Vermischung verstellt den Blick auf den Zusammenhang zwischen Genus und Sexus, der in den Sprachen der Welt recht verschieden sein kann. Beispielsweise wurde im Englischen das Genussystem weitgehend abgebaut (es ist nur durch die drei Pronomina he/she/it nach wie vor gegeben), in anderen indogermanischen Sprachen ist es ganz aufgegeben worden (u.a. im Neupersischen [Farsi], wo u für ʽer/sie/es’ steht, analog ist es mit na für ʽer/sie/es’ auch im Armenischen). Außerdem ist es nur dann gerechtfertigt, von der Kategorie Genus zu sprechen, wenn es drei (Maskulinum, Femininum und Neutrum wie ursprünglich in den meisten indogermanischen Sprachen und heute noch u.a. im Deutschen) bzw. zwei Genera (Maskulinum und Femininum wie in vielen jüngeren indogermanischen Sprachen oder im Semitischen) gibt, allerdings von bestimmten Sonderentwicklungen abgesehen, wie z.B. in den skandinavischen Sprachen, wo aus dem Maskulinum und Femininum ein „Utrum“ entstanden ist, dem das Neutrum gegenübersteht. Trotzdem wird beim Personalpronomen zwischen männlich und weiblich unterschieden, z.B. dänisch han ʽer’ und hun ʽsie’, bei nicht persönlichem bzw. grammatischem Utrum steht den ʽer/sie’, bei unpersönlichem bzw. grammatischem Neutrum det, im Plural einheitlich de. Im Schwedischen ist es zwar fast genau so (nur statt hun gebraucht man hon für ʽsie’), aber man hat ein neues „geschlechtsneutrales“ Kunstwort geschaffen: hen = ʽer+sie’, dieses wird jedoch nicht allzu häufig verwendet und ist darüber hinaus in der Öffentlichkeit umstritten.

Ähnlich wie heute im Skandinavischen war es auch im Hethitischen, der ältest belegten indogermanischen Sprache (in Anatolien), woraus man den Schluss zieht, dass die indogermanischen Sprachen erst relativ spät (nach der Ausgliederung der altanatolischen Sprachen) das ursprüngliche für Belebtes vorgesehene Genus commune in männlich und weiblich aufgespalten haben, wobei die historischen Details nicht ganz klar sind. Aus dem Genus commune haben sich jedenfalls zunächst auf Grund ihrer Bedeutung die primären Feminina herausgebildet. Die sekundär gebildeten Feminina scheinen einen gemeinsamen Ursprung mit den Kollektiva zu haben, worauf auch die Bildung der Abstrakta und der abgeleiteten Feminina hinweist (mit einem gemeinsamen Suffix, das dann in den Einzelsprachen -ā- bzw. -ī- ergab). So sind im Lateinischen Nomina wie mater ʽMutter’ und anus ʽalte Frau’ auf Grund ihrer Bedeutung Feminina wie pater ʽVater’ und senex ʽGreis’ Maskulina sind, ohne dass dies an der Wortbildung erkennbar wäre. Hingegen sind femina ʽFrau’ oder amita ʽTante’ auch morphologisch als Feminina erkennbar und filia ʽTochter’ oder equa ʽStute’ sind moviert, ein maskulines filius ʽSohn’ und equus ʽPferd’ wurde durch Überführung die a-Deklination feminin, wie wir dies auch beim Adjektiv kennen (bonus, -a ʽgut’). Dies ist zwar nicht die einzige Bildungsweise, aber eine sehr produktive. Indogermanisch - begegnet in altindisch devī- ʽGöttin’ (neben deva- ʽGott’); es lebt erweitert mit einem n-Suffix als -in im Deutschen weiter. – Eine andere Sonderentwicklung können wir u.a. im Rumänischen beobachten, wo es neben den Maskulina und Feminina auch ambigene Substantiva gibt, die im Singular maskulin (z.B. braț ʽArm’), im Plural feminin (brațe) sind; Ähnliches kommt mitunter auch in anderen romanischen Sprachen vor (z.B. italienisch il braccio ʽArm’, Plural le braccia) und ist als ein Relikt des lateinischen Neutrums zu betrachten.

Anmerkung 3: Drei Genera (Maskulinum, Femininum und Neutrum) hatten ursprünglich (fast) alle indogermanischen und dravidischen Sprachen, die semitischen Sprachen nur zwei (Maskulinum und Femininum). Unter den indogermanischen Sprachen haben alle drei Geschlechter bis heute das Deutsche, Isländische (und Norwegisch-Nynorsk sowie einige andere germanischen Sprachen bzw. Dialekte), das Slawische, Griechische, einige neuindische (indoarische) Sprachen (v.a. Marathi, Gujarati) sowie bis zu einem gewissen Grad auch das Albanische und Rumänische („ambigen“, s.o.) bewahrt. Die meisten indoiranischen und romanischen Sprachen sowie das Keltische und Baltische unterscheiden – wie die semitischen Sprachen – nur zwischen Maskulinum und Femininum.

Wie die skandinavischen Sprachen (Schwedisch, Dänisch und Norwegisch-Bokmål) unterscheiden auch das Hethitische und die (wie die dravidischen Sprachen nicht zur indoarischen Gruppe gehörenden) Munda-Sprachen nur zwischen Utrum und Neutrum (s.o.). Kein grammatisches Geschlecht haben heute das Neupersische (Farsi, Dari und Tadžikisch), das Armenische und einige indoarische Sprachen (z.B. Bengali und Assamesisch). Ferner das Englische und Afrikaans (nur beim Nomen). – Kein grammatisches Geschlecht kennen u.a. die finnougrischen, Türk-, sinotibetischen Sprachen und das Koreanische, Japanische, Georgische und Baskische (und viele andere).   

Das Genus ist also eine ganz bestimmte Art von Klasseneinteilung der Substantiva und Pronomina und neben dem Begriff des Genus gibt es auch den Begriff der Nominalklasse, der zunächst mit Bezug auf eine Klassifikation von Substantiven u.a. in den Bantusprachen (z.B. Swahili, auch Suaheli, s. Anm. 4) eingeführt wurde. Wie beim Genus (das schon seit der Antike aus dem Griechischen und Lateinischen bekannt war) ist auch hier das Substantiv der Bezugspunkt zu anderen Wörtern im Satz, die mit ihm kongruieren. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Genus und Nominalklasse kann man kurz so zusammenfassen: Die traditionellen Sprachen mit Genus (wie Latein, Französisch, Deutsch usw.) haben nie mehr als drei Genera, Bantusprachen hingegen können über zehn Nominalklassen haben; da diese im Singular und Plural verschieden sind, ergeben sich formal über 20 Klassen. Hier ist weltweit eine große Vielfalt zu beobachten, so hat beispielsweise die Sprache Dyirbal (in Australien) nicht vier Genuskategorien, sondern vier Klassen (männliche, weibliche Lebewesen [einschließlich Feuer und gefährliche Dinge], essbare, übrige Dinge), andere Sprachen (wie die Bantu-Sprachen in Afrika) haben weit mehr, daher nennt man sie „Klassensprachen“.

Anmerkung 4: Einige Swahili-Beispiele zur Illustration: mtoto mmoja anasoma ʽein Kind liest’, watoto wawili wanasoma ’zwei Kinder lesen’ (1./2. Klasse bzw. „Menschenklasse“ Singular m- oder a-, Plural einheitlich wa-; dazu Abstraktum utoto ʽKindheit’, 11. Klasse), oder kitabu kimoja kinatosha ʽein Buch reicht aus’, vitabu viwili vinatosha ʽzwei Bücher reichen aus’ (7./8. Klasse für Werkzeuge, Artefakte, Diminutiva usw.“, Singular ki-, Plural vi-; dazu kitoto ʽKleinkind’, Plural watoto, auch Sprach­bezeichnungen Kiswahili ʽ Swahili’, Kiingereza ʽEnglisch’).

Solche Nominalklassen sind zwar besonders charakteristisch für die Bantusprachen und einige andere Zweige der Niger-Kordofanischen (auch Niger-Kongo-) Sprachen in Afrika wie u.a.  Fulfulde, doch auch einige kaukasische Sprachen weisen sie auf. Weiters gibt es sie ansatzweise u.a. im Chinesischen (durch die sogenannten Zählwörter oder Numeralklassifikatoren).

Da ein Genussystem Maskulinum und Femininum unterscheidet, stellt sich die Frage nach einem Zusammenhang zwischen diesen beiden Genera und dem männlichen/weiblichen Sexus. Die verschiedenen Nominalklassensysteme sind meist nach anderen Kriterien unterteilt, v.a. „belebt/unbelebt“ oder „natürlich (= von der Natur vorgegeben) / künstlich (= vom Menschen gemacht/hergestellt usw.)“. Der Unterschied zwischen Genus und Nominalklasse ist jedoch nicht scharf; insbesondere gibt es auch (umfangreiche) Nominalklassensysteme, die eine Unterscheidung des Sexus mit einschließen. Es gibt viele Arten der grammatischen Klassifikation der Substantive, v.a. Genus, Nominalklasse und Numerusklassifikation. Der Oberbegriff für solche Klassifikationen ist Nominalklassifikation. Aus diesem Grunde kann man Genus als eine bestimmte Art von Nominalklasse auffassen.

Das Deutsche  unterscheidet folgende Genera (s.a. Generisches Maskulinum):

maskulines Genus („männliches Geschlecht“) bzw. Maskulinum, z.B. (der) Löffel, Löwe

feminines Genus („weibliches Geschlecht“) bzw. Femininum, z.B. (die) Gabel, Ziege

neutrales Genus („sächliches Geschlecht“) bzw. Neutrum, z.B. (das) Messer, Tier

Alle diese Substantive haben ein (lexikalisch festgelegtes) Genus und es gibt kein Substantiv, das keines besitzt; es gibt nur Schwankungen wie der/das Teil, die Ecke / das Eck, die/das Erkenntnis – oft verbunden mit einem Bedeutungsunterschied. Wie die oben genannten sechs Beispiele zeigen, besteht bei diesen auch kein primärer und direkter Zusammenhang sowohl zwischen Lebewesen und Sachen als auch zwischen Genus und Sexus. Letzterer ist sekundär nur durch Wortbildung (Derivation wie z.B. Löwin oder Komposition wie z.B. Ziegenbock) eindeutig auszudrücken. Das Genus des eine Person bezeichnenden Substantivs entspricht zwar meist dem Sexus der betreffenden Person (z. B. die Frau, der Mann); typische Ausnahme sind die Verkleinerungsformen (Diminutiva), die immer sächlich sind (z. B. das Mädchen). Mit dem Suffix -in hat das Deutsche ein sehr leistungsfähiges Wortbildungselement entwickelt, mit dem aus (grammatisch und/oder semantisch ursprünglich) männlichen Begriffen weibliche abgeleitet werden können wie Koch > Köchin, Löwe > Löwin usw. Besonders produktiv ist -in in Verbindung mit -er, also Leser > Leserin, Wiener > Wienerin usw., aber in die umgekehrte Richtung ist keine verlässliche Aussage möglich. Um aus weiblichen Bezeichnungen männliche zu bilden, sind die Möglichkeiten beschränkt, z.B. Hebamme (es gibt nur Geburtshelfer o.ä.), neben der Krankenschwester gibt es nur den Krankenpfleger, neben dem Göden (oder Goten) die Godel oder Gotel ʽPate bzw. Patin’). Im Tierreich hat die Ableitung mit -erich eine gewisse Verbreitung, z.B. Gänserich, Enterich, Mäuserich, aber daneben kommen auch andere Bildungen wie Kater, Ganter vor. Es gibt also kein produktives, dem femininen -in entsprechendes Wortbildungselement, das männliche Bezeichnungen bildet. Weiters gibt es einige weibliche Begriffe, die vom Genus her nicht feminin sind, z.B. das Weib, umgangssprachlich bzw. mundartlich das Mensch (Plural die Menscher); die meisten von ihnen werden aber (zumindest heute) abwertend gebraucht. Ein Sonderfall ist das (auch der) Mannequin (eine Entlehnung aus dem Französischen, die selbst aus dem Niederländischen stammt und dort ursprünglich ein diminutives Neutrum ʽMännchen’ bezeichnet hat, das dann zunächst die Bedeutung ʽModepuppe’ bekam und schließlich zur Bezeichnung für Personen, die modische Kleidung präsentieren, wurde). Auch Bezeichnungen wie Kundschaft oder Lehrkraft sind „neutral“. Ist das biologische Geschlecht also unbekannt oder nicht wichtig oder soll über eine gemischtgeschlechtliche Gruppe gesprochen werden, hat man im Deutschen die Möglichkeit, Oberbegriffe in der Form eines Generikums zu benutzen: generisches Maskulinum (der Mensch, der Hund), generisches Femininum (die Person, die Katze) oder generisches Neutrum (das Tier, das Pferd). Allerdings gibt es für Personenbezeichnungen nur sehr wenige generische Feminina (z.B. die Person, die Geisel, die Waise) und Neutra (z.B. das Kind), aber für Tierbezeichnungen gibt es diese relativ häufig. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Substantiven, die generisch (oder allgemein) für beide Geschlechter, aber spezifisch für nur ein Geschlecht stehen können – wobei Neutra hier nicht vorkommen, z.B.:

Generisches Maskulinum (s.a. Generisches Maskulinum):

generisch der Bär, der Koch, der Lehrer, der Wiener

spezifisch der Bär (gegenüber die Bärin), der Koch (gegenüber die Köchin), der Lehrer (gegenüber die Lehrerin), der Wiener (gegenüber die Wienerin)

Generisches Femininum:

generisch die Katze, die Ziege

spezifisch die Katze (gegenüber der Kater), die Ziege (gegenüber der Ziegenbock)

Generisches Neutrum:

generisch das Pferd, das Rind, das Kind

spezifisch der Hengst / die Stute, der Stier (Bulle) / die Kuh, der Bub (Junge) / das Mädchen

Doch nicht in jedem Fall ist die Dichotomie generisch/spezifisch vorhanden, während es zu Katze oder Löwe männliche Bezeichnungen gibt, fehlen diese z.B. bei Person und Kind; in den beiden letzteren Fällen könnte man zwar auf Mann bzw. Bub (oder Junge) ausweichen, doch die Bedeutung von Mann/Frau und Bub/Mädchen stimmt mit Person und Kind semantisch nicht überein, weil diese Bezeichnungen beide Geschlechter einbeziehen. Außerdem wird das Genus nur im Singular unterschieden, im Plural gibt es keinen Genusunterschied (oder wenn man so will, bezogen auf Lebewesen: nur genus commune). Die meisten Substantive des Deutschen lassen keinen allgemeinen, durchgehenden Zusammenhang zwischen der Bedeutung (Semantik) eines Wortes und seinem Genus erkennen. Abgeleitete Substantive (wie etwa Kundschaft, Mehrheit) sind dabei meist eine Ausnahme, da das Wortbildungselement (-schaft, -heit) für das neugebildete Wort ein bestimmtes Genus (hier Femininum) vorgibt und es gleichzeitig in eine bestimmte Bedeutungskategorie (in unserem Fall Abstraktum) einordnet.

 

Kritische Bemerkungen zur „feministischen Linguistik“

Das generische Maskulinum bei Personenbezeichnungen wird von der feministischen Linguistik kritisiert, indem sie behauptet, dass Männer bevorzugt, Frauen hingegen „unsichtbar“ gemacht würden. Daher wird bevorzugt auf „gegenderte“ Formen mit Binnen-I (Muster: LehrerInnen) oder Schrägstrich (Muster: Schüler/innen oder Schüler/-innen), mitunter auch mit _ (Unterstrich, Muster: Teilnehmer_innen) oder * (Sternchen, Muster: Student*innen), bestanden. Vielfach werden auch „neutrale“ Bezeichnungen wie Lehrende, Studierende usw. bevorzugt, denn nur mit diesen seien beide Geschlechter gemeint, doch auch auf Plurale wie die Lehrer und die Studenten würde dies zutreffen, wenn man auch einschränkend behaupten kann, dass die Frauen nur „mitgemeint“ sind (s.o. Anm. 2), denn man weiß ja, dass Lehrer und Studenten nicht nur Männer, sondern auch Frauen sind, was auch auf die „neutralen“ Bezeichnungen Lehrende, Studierende zutrifft, nur in der Einzahl ist alles klar: der/die Lehrende/Studierende wie auch der Lehrer/Student bzw. die Lehrerin/Studentin. Doch das „Mitmeinen“ erscheint den feministischen Linguistinnen als zu wenig. Solche Auslegungen haben allerdings mit der traditionellen allgemeinen und historischen Sprachwissenschaft nur sehr wenig zu tun. Vielfach wird in Anspielung auf die historische Entwicklung der Sprachen und dem Sprachwandel behauptet, es gebe keinen „natürlichen“ Sprachwandel, Sprache sei immer den Machtinteressen bestimmter Gruppen unterworfen    doch dies ist nicht Sprachwissenschaft, sondern Ideologie. Hier wird offensichtlich „Sprachwandel“ mit „Sprachplanung“ verwechselt. Die vorliegenden Empfehlungen und Anleitungen zu geschlechter­gerechtem Sprachgebrauch sind ein Lehrbeispiel für versuchte Sprachplanung mit schwerwiegenden Eingriffen in historisch gewachsene sprachliche Strukturen. Da dies auch an den Universitäten als „Gender-Studies“ mit wissenschaftlichem Anspruch gelehrt wird, sind diese Richtlinien in Seminar- und Diplomarbeiten, Dissertationen usw. entsprechend zu berücksichtigen, wobei die von den Vertreterinnen der „feministischen Linguistik“ eingeforderten Schreibregeln von vielen Studierenden als Zwang wahrgenommen werden. Vielfach entsteht der Eindruck, dass diese Vorgangsweise legal sei, also durch staatliche Gesetze oder verbindliche Vorschriften gedeckt (s.o. Anm. 1). Doch vielmehr ist es so, dass es bloß vage Empfehlungen gibt, die in den orthographischen Regelwerken kaum erwähnt werden und zu deren Einhaltung in einem Rechtsstaat niemand verpflichtet werden kann. Dass dies in manchen Bereichen dennoch geschieht, ist bedenklich.

Wie oben ausgeführt gibt es generische, also allgemeine, und spezifische Bezeichnungen. So sind Koch, Lehrer und Wiener sowohl allgemeine Bezeichnungen, die in erster Linie einen Beruf bzw. einen Einwohner bezeichnen, als auch spezifische Bezeichnungen, die erst in zweiter Linie einen männlichen Vertreter desselben bedeuten, mitunter auch Sachbezeichnungen sein können, z.B. Anhänger (bei einem Lastwagen) oder Römer (ein Weinglas). So ist es bei allen Bezeichnungen, die für die feministische Sprachplanung in Frage kommen, am häufigsten sind es Tätigkeits- bzw. Berufs- und Einwohnerbezeichnungen, also Köchin, Lehrerin und Wienerin.

Bekanntlich kommen alle Menschen entweder als „Mann“ oder als „Frau“ auf die Welt, daher gibt es auch eigene Bezeichnungen für „männlich“ und „weiblich“, aber was selbstverständlich ist, muss nicht unbedingt eigens ausgedrückt werden, daher ist die gemeinsame Bezeichnung unserer Spezies homo sapiens sapiens im Deutschen Mensch, früher Mann (daher jedermann, jemand, man  usw., englisch man noch heute ʽMensch’ und ʽMann’ [s.u. Anm. 5]), das besondere (merkmalhafte) war die Frau (englisch woman, entstanden aus wife + man ʽWeib + Mensch’, ursprünglich etwa ʽweiblicher Mensch’). Daher ist in der Sprache das weibliche Geschlecht historisch gesehen erst später ausgedrückt worden (s.o.) und parallel dazu entstand auch in der Grammatik die Kategorie Genus. Allerdings unterscheiden nicht alle Sprachen in der Grammatik zwischen weiblich und männlich – quer durch alle Kulturen dieser Welt, aber „Männliches“ und „Weibliches“ wird immer bis zu einem gewissen Grad unterschieden (z.B. ungarisch [kein Genus] férfi ʽMann’, ʽFrau’, bika ʽStier’, tehén ʽKuh’, tanitó ʽLehrer’, tanitónő ʽLehrerin’). Die Menschen (bzw. „Männer“) haben also nicht die Natur der Sprache angepasst, sondern die Sprache widerspiegelt mit der Möglichkeit, das weibliche Geschlecht eindeutig auszudrücken, die Natur.

Anmerkung 5: In vielen Sprachen bedeutet das Wort für ʼMenschʼ auch ʻMannʼ, so u.a. englisch man, ungarisch ember, italienisch uomo, französisch homme, russisch čelovek.   

In unserer Sprache wird nur im Singular (grammatisch) zwischen männlich und weiblich unterschieden, in der Mehrzahl nicht (im Gegensatz etwa zu den meisten romanischen und slawischen Sprachen). Mit dem Suffix -in hat das Deutsche ein sehr leistungsfähiges Wortbildungselement entwickelt, mit dem aus (grammatisch und/oder semantisch ursprünglich) männlichen Begriffen weibliche abgeleitet werden, wie Koch > Köchin, Löwe > Löwin usw. Besonders produktiv ist -in in Verbindung mit -er, also Leser > Leserin, Gärtner > Gärtnerin usw. Dieses -er ist „generisch maskulin“, also der Form nach männlich, doch fast immer auch (v.a. im Plural) weibliche Personen miteinschließend bzw. mitmeinend. Früher genügte z.B. in einer Zeitschrift die Anrede „liebe Leser“, die Leserinnen waren eingeschlossen. Gerade dagegen wehrt sich die feministische Linguistik und strebt die konsequente Feminisierung aller Ausdrücke, die sich auf Frauen beziehen, an, also nicht Staatsbürger allein, sondern Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Da solche Doppelschreibungen schwerfällig und zeitaufwendig sind, hat die Schreibung StaatsbürgerInnen in den letzten Jahren eine große Verbreitung gefunden, also die sogenannte „Binnen-I-Schreibung“, obwohl sie weder vom Duden noch vom Österreichischen Wörterbuch vorgesehen ist und nicht in Einklang mit derzeit gültigen Orthographie steht. Trotzdem hat sich dieser orthographische Unfug in manchen Kreisen weitgehend durchsetzen können, nicht nur wegen der Feministinnen, sondern auch aus Bequemlichkeit. Damit werden aber die weiblichen Formen erst recht zu „Anhängseln“, denn am „generisch maskulinen“ Wortkörper Staatsbürger ändert sich nichts, von dem das -Innen deutlich sichtbar abgehoben ist – ob das wohl eine „geschlechtergerechte“ Schreibung sein soll? Als Alternative gibt es auch eine Schrägstrichregelung, Muster Staatsbürger/innen oder Staatsbürger/-innen; der Schrägstrich scheint auf den ersten Blick ein wenig leistungsfähiger zu sein, z.B. der/die [Vorsitzende, Angestellte], den Lehrer/inne/n usw. Doch Schreibungen wie z.B. KochIn oder KöchIn, die man in Arbeitsmarkt-Inseraten oft lesen kann, sind problematisch, außerdem nicht in den Plural zu transformieren: KöchInnen (es sind nun einmal Köche und Köchinnen). Auch auf ÄrztInnen (Ärzte und Ärztinnen) trifft dies zu. Einmal las ich in einer Einladung zu einer Generalversammlung: „Wahl eines Vertreter/In für…“ – wie auch MitgliederInnen, der Kreativität sind offenbar keine Grenzen gesetzt! Das nach dem Muster Beamtin gebildete Gesandtin oder das von Vorstand (ursprünglich keine Bezeichnung für eine bestimmte Person) gebildete Vorständin hat sich inzwischen durchgesetzt, Gästin (zu Gast) noch nicht. Akademische Titel wie Dr.in oder Mag.a sind an unseren Universitäten heute allgemein üblich geworden und statt -männin (z.B. Landsmännin) scheint sich immer mehr -frau durchzusetzen, z.B. Kauffrau, Landeshauptfrau (s.o. Anm. 2e). Bei der Feuerwehr gibt es jetzt statt des neutralen Plurals Feuerwehrleute meist Feuerwehrmänner und -frauen. Problematisch sind Neubildungen à la HochschülerInnenschaft, BürgerInnenversammlung.

Anmerkung 6: Um solche problematischen Schreibungen zu vermeiden, empfehlen viele Anleitungen zum „gendergerechten Sprachgebrauch“ die Weglassprobe:

Variante mit Schrägstrichen: Diese sollen nur dann verwendet werden, wenn das entstehende Wort nach Weglassen des Schrägstriches grammatikalisch korrekt ist und wenn das Wort nach Weglassen der Endung in oder innen korrekt ist. Grammatikalisch nicht korrekt wäre z.B. Beamt/in, Ärzt/in gegenüber Beamter, Arzt.

Variante mit einem großen I (Binnen-I): Es wird im Wortinneren an Stelle des Schrägstrichs das I groß geschrieben, um zu signalisieren, dass die Personenbezeichnung auf Frauen und Männer Bezug nimmt. Die Weglassprobe dient auch hier der Überprüfung, ob eine Kurzform korrekt gebildet werden kann. Wird die Endung -In oder -Innen weggelassen, muss die übrig bleibende Form ein korrektes Wort ergeben. Dies wäre bei MitarbeiterInnen möglich, bei ÄrztInnen aber nicht (gegenüber Ärzte). Es ist dabei auch der Dativ Plural mit seiner Endung -n zu beachten: den MitarbeiterInnen wäre korrekt, den SprecherInnen nicht (gegenüber den Sprechern, doch mit Schrägstrich sehr wohl: den Sprecher/inne/n).

Hinweis: Gilt auch für andere Schreibungen wie Klammern oder Gender_Gap usw. Doch solche Richtlinien werden kaum beachtet.

Es widersprechen also die verwendeten „gendergerechten“ Schreibungen den grundlegenden grammatischen und orthographischen (auch orthoepischen) Regeln des Deutschen und sind ein Eingriff in die natürliche Sprache. Diese Schreib- und Sprachregeln haben für die in vielen Bereichen nach wie vor benachteiligten Frauen keine Verbesserungen gebracht, sie ändern darüber hinaus auch nichts (gar nichts!) an den von der Natur vorgegebenen Verhältnissen. Die Spezies Mensch ist eben Mann oder Frau, und was man selbst durch Vereinigung von Mann und Frau geworden ist, konnte man sich nicht aussuchen und kann man auch nicht ändern. Man kann nur das Beste daraus machen – sich als Macho oder Feministin zu gerieren scheint mir aber der falsche Weg.

 

Vorschläge

Die Schreibung ist die eine Seite, die andere ist das Sprechen. Wie soll man z.B. BürgerInnenversammlung aussprechen: Bürger-Innen­versammlung? (Also wie eine, die  in einem Gebäude stattfindet, nicht im Freien, denn eine solche Innen-Schreibung evoziert „Außen“ – man verzeihe mir dieses Wortspiel!). Solche Schreibungen sind eindeutig überzogen und darüber hinaus nur schwer zu lesen, wie überhaupt eine exzessive „gegenderte“ Schreibweise Texte schwer leserlich macht. Der unlängst vom „Komitee zur Regelung des Schriftverkehrs” gemachte Vorschlag stellt fest: Die Sprache dient der klaglosen Verständigung und nicht der Durchsetzung zweifelhafter politischer Ziele, und weist darauf hin, dass jeder Text unmittelbar laut (vor)lesbar sein muss. Daher rät das Komitee von Doppelschreibweisen wie „der/die Lehrer/in“ ab, wie dies dessen Chefin Walburg Ernst in der „Wiener Zeitung“ (vom 20.3.2014) feststellt. Gleichbehandlung müsse auf faktischer Ebene stattfinden. Statt des Binnen-I wird geraten, „beide Geschlechter getrennt und vollständig anzuführen“, und zwar die weibliche zuerst. Dies kann man im ORF übrigens recht oft hören – es klingt aber langatmig. Zulässig sei auch die Vorbemerkung am Anfang des Dokuments, dass eine Form im gesamten Dokument für beide Formen gelte, die männliche und weibliche. Wie oben ausgeführt, sind alle Berufs-, Funktions- und Einwohnerbezeichnungen doppeldeutig: sie sind entweder allgemeine Begriffe, die die betreffende Person ohne Rücksicht auf das Geschlecht bezeichnen; gleichzeitig sind sie aber auch spezifische Bezeichnungen für männliche Personen, von denen mit dem movierenden Suffix -in (fast) immer entsprechende weibliche Bezeichnungen gebildet werden. Meint man Einzelpersonen, sollte immer die entsprechende Form verwendet werden, z.B. mein Arzt, meine Ärztin usw., sonst wird man ganz allgemein einen Arzt aufsuchen (und keine ÄrztIn), indem man bloß den Beruf bzw. die Funktion im Blickfeld hat. In der Anrede an mehrere Personen gebietet es die Höflichkeit, beispielsweise einen Vortrag mit den Worten „Meine Damen und Herren!“ bzw. einen Brief an namentlich nicht bekannte Personen mit „Sehr geehrte Damen und Herren!“ zu beginnen. Ein pragmatisches Verhalten, der jeweiligen Situation angepasst, ist die beste Lösung, in Einleitungen zu Protokollen, Berichten u.dgl. sowie in Übersichten wird man beide Formen verwenden, im Haupttext die generische Form. Wortungetüme wie BürgerInnenversammlung, HochschülerInnenschaft und MitgliederInnen sind jedoch auf jeden Fall zu vermeiden.

 

Weitere Hinweise:

Zwei interessante Pubikationen mit vielen Vorschlägen zum richtigen geschlechtergerechten Sprachgebrauch:

Horst Fröhler, Sprachliches „Gendern“? – Ja, aber richtig! Wien, H.F. Verlag 2009 (ISBN 978-3-9502730-8-3 – mit Hinweis auf auf eine Wörtersammlung im Internet); vom gleichen Verfasser: Zehn Leitsätze für sprachrichtiges geschlechtergerechtes Formulieren. Wien 2011.

Eine gute Zusammenfassung über die Geschichte und den Gebrauch „gegenderter“ Formen, was eher eine österreichische Besonderheit zu sein scheint (in Deutschland ist dies deutlich weniger zu beobachten) ist im Beitrag „Feministische Sprachpolitik“ von Karin Wetschanow und Ursula Doleschal nachzulesen (im Sammelband Rudolf De Cillia – Eva Vetter (Hrsg.): Sprachenpolitik in Österreich. Bestands­aufnahme 2011. Frankfurt am Main 2013 (Sprache im Kontext, Bd. 40), S. 306-340. Wenn auch die beiden Autorinnen entschieden für diesen eintreten, ist der Artikel dennoch sehr sachlich geschrieben, wenn sie feststellen, dass „die feministische Sprachpolitik … von einem gewissen Spannungsverhältnis gekennzeichnet“ ist und dass die „Feministische Linguistik den Dialog mit den heutigen PraktikerInnen suchen muss“. Abschließend wird festgestellt: „Zehn goldene Regeln aufzustellen, wie man geschlechtersensibel richtig, korrekt, schnell und verständlich formuliert, wären einer feministischen Sprachpolitik nicht förderlich, sondern würden sie verhindern“. Hier scheint sich doch eine Versachlichung der Diskussion anzubahnen.

Ein gemäßigtes Geschlechtergerechtes Formulieren auf den Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Gender Mainstreaming / Gleichstellung und Schule (2016; weitere Internetseiten unter http://www.bmb.gv.at/gleichstellung-schule und http://www.gender.schule.at):

Hinweis auf ein weiteres aktuelles Buch zu diesem Thema: Tomas Kubelik, Genug gegendert! Eine Kritik der feministischen Sprache (Lutherstadt Eisleben, Projekte-Verlag Cornelius 2013).

Zuletzt erschienen: https://dwv-net.de/produkt/gender-studies-wissenschaft-oder-ideologie/ :

Gender Studies – Wissenschaft oder Ideologie? Hg. v. Harald Schulze-Eisentraut und Alexander Ulfig. Deutscher Wissenschaftsverlag (DWV), Baden-Baden 2019 (ISBN 978-3-86888-142-4). Darin mein Beitrag: ´Gender`, Grammatik und Rechtschreibung (S. 177-199).

 

Kurzfassung meines Beitrages Zur Diskussion um das Binnen - I und zum „feministischen Sprachgebrauch“ in tribüne 1/2014, aktualisiert und erweitert in: Kärntner Jahrbuch für Politik 2015, im Internet unter http://www.jahrbuchkaernten.at/index.php?id=26 (Schriftenverzeichnis Nr. 373).Siehe auch meinen etwas zu polemischen Rezensionsaufsatz zu: Kargl, M. / Wetschanow, K. / Wodak, R. / Perle, N. / Bundesministerin für Frauenangelegen­heiten und Verbraucherschutz (Medieninhaberin) / Bundeskanzleramt (Hg.), Kreatives Formulieren: Anleitungen zu geschlechter­gerechtem Sprachgebrauch. Wien, Institut für Sprach­wissenschaft der Universität Wien, Angewandte Sprachwissenschaft 1997 (Schriftenreihe der Frauenministerin, Bd. 13), erschienen in: Kärntner Jahrbuch für Politik 1998, 209-223 (Schriftenverzeichnis Nr. 186).

 

 

 

© H.D. Pohl (http://members.chello.at/heinz.pohl/index.htm)