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... "Die dem Kläger unterstellten (teilzeitbeschäftigten) "Werksvertragnehmerinnen" Daniela Zeppelzauer und Caroline Faulmann reagierten auf diese Zeiteinteilung ablehnend und brachten - gegenüber dem Kläger, der dies an Rossipal weiterleitete zum Ausdruck, es sei nicht erträglich mehr zu arbeiten ohne dafür mehr zu bekommen (AS 230, Beilagen J,K).Dem Abteilungsleiter Rossipal ist diese Ablehnung "einigermaßen sauer aufgestossen"(AS 230)." ... ... "In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass selbst der sehr augenfällig um die Position der Beklagten bemühte Zeuge Rossipal gelegentlich die eingeübte Diktion verließ." ... ... "Viel näher liegt es daher, dass die Ablehnung des von Rossipal erstellten Dienstplanes durch den Kläger und seine Mitarbeiterinnen im unmittelbaren Vorfeld Anlass für die Beendigung gab (AS 230 f; Beilage D). Entgegenstehende Angaben von Rossipal, Mag. Papp und dem Geschäftsführer Mag. Fellner vermochten aus den dargelegten Gründen nicht zu überzeugen." ... ... "Es ist daher festzuhalten, dass die Beklagte einen Zeitraum von nahezu 2 Jahren benötigte, um sich eines angeblichen Entlassungsgrundes bewusst zu werden." ... .. "Es handelt sich daher um eine Prozesspartei, der nur in sehr beschränktem Maße Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann." ... ... "Damit sei die Entlassung insgesamt nicht gerechtfertigt;" ... |