Facharztkosten-Versicherung

   

 

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 
Folgende Information des Shiatsu-Dachverbandes entnahm ich dem Shiatsu-Newsletter 82/2003:

"Shiatsu-Behandlungen werden von der UNIQA im Rahmen einer Facharztkosten-Versicherung abgedeckt. (gültig für Österreich)

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, Shiatsu-Behandlungen im Rahmen einer Facharztkosten-Versicherung abzudecken, sofern eine ärztliche Verordnung bzw. Überweisung vorliegt. Dabei werden 80 Prozent der Kosten bis 1.026 Euro pro Jahr ersetzt.

Die aktuelle Lage ist derzeit so, dass die Versicherung dann auch zahlt, wenn das eine ärztliche Verordnung für das Shiatsu vorliegt.

Da Shiatsu in Österreich aber nur am Gesunden (hier stellt sich die Frage der Definition, wo hört "Gesundheit" auf und beginnt die "Krankheit"?) ausgeübt werden darf und nicht als Therapie sondern im besten Fall als Begleitmaßnahme anerkannt wird, ist es oft schwierig zu einer derartigen Verordnung zu kommen.

Meiner Ansicht nach gelingt es nur in seltenen Fällen, Shiatsu Behandlungen bei der Versicherung überhaupt geltend zu machen. (Stand 2007)