Folgende Information des Shiatsu-Dachverbandes entnahm ich dem
Shiatsu-Newsletter 82/2003: "Shiatsu-Behandlungen werden von der
UNIQA im Rahmen einer Facharztkosten-Versicherung abgedeckt. (gültig für
Österreich)
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, Shiatsu-Behandlungen im Rahmen einer
Facharztkosten-Versicherung abzudecken, sofern eine ärztliche Verordnung
bzw. Überweisung vorliegt. Dabei werden 80 Prozent der Kosten bis 1.026
Euro pro Jahr ersetzt.
Die aktuelle Lage ist derzeit so, dass die Versicherung dann auch zahlt,
wenn das eine ärztliche Verordnung für das Shiatsu vorliegt. Da
Shiatsu in Österreich aber nur am Gesunden (hier stellt sich die
Frage der Definition, wo hört "Gesundheit" auf und beginnt die
"Krankheit"?) ausgeübt werden darf und nicht als Therapie sondern im
besten Fall als Begleitmaßnahme anerkannt wird, ist es oft schwierig zu
einer derartigen Verordnung zu kommen. Meiner Ansicht nach gelingt es
nur in seltenen Fällen, Shiatsu Behandlungen bei der Versicherung
überhaupt geltend zu machen. (Stand 2007)
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