"Pflücke den Tag"


relaunch 03.2013  

Verhaftet

Im Februar 2001 rollten während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien, Panzertransporte per Zug durch Österreich. In Hall in Tirol wurde ein Transport von grünen Aktivisten gestoppt, indem sich diese an die Geleise ketteten. Mit dabei auch Landstagsabgeordneter Franz Klug.

Obwohl wir (mein Redakteur Christoph Gratl) und ich für die APA vor Ort waren, und wir uns schon vorher als Journalisten ausgewiesen hatten, wurde ich während der Ausübung meiner Arbeit, als erster Pressefotograf in der Geschichte der 2.ten Republik, verhaftet. In Ketten (Handschellen) gelegt und in den Zug verfrachtet.
Christoph informierte den Chefredakteur, der welch ein glücklicher Zufall, gerade einen Termin beim Innenminisiter hatte. Dieser wiederum verfügte meine sofortige Freilassung.

Schlussendlich dauerte es bis zum Brenner, wo man mich sofort aus dem Zug holte, sich entschuldigte und mich zur Gendarmerie brachte. Dort erwartete ich auch das mir meine Kamera ausgehändigt wird. Es stellte sich heraus , das diese nicht aufzufinden war! Inzwischen traf mein Redakteur ein und wir fuhren direkt vom Brenner nach Hall in Tirol., irgendwo musste die Kamera ja sein. Der Redaktionsschluss nahte und auf dem Film waren brisante Fotos (Festnahme des immunen Abgeordneten Klug).

Am Gendarmerie Posten Hall wurde mir dann mein Kamera ausgehängt. Was ich allerdings ohnehin schon vermutete bestätigte sich. noch vor den Augen der Gendarmerie Beamten überprüfte ich das Zählwerk. Dieses stand zu meinem Erstaunen auf 8 Aufnahmen. Das konnte unmöglich sein. Bei solch einer Aktion verheize ich (wenn ich nicht gerade verhaftet werde 2-3 Filme. Ich hatte aber den ersten Film fast voll.
Nun kurz gesagt, nachdem ich den in der Kamera befindlichen Film zurückgespult hatte und die Kamera öffnete, wunderte ich mich noch mehr. Der Film wurde ausgetauscht. Ein Konfektionierung (12 Aufnahmen) befand sich darin.

Im Handel gibt es aber nur 24 oder 36 Aufnahmen zu kaufen. Außerdem verwendete ich 30 Meterware von Ilford und konfektionierte meine Patronen selbst. Sofort gab ich die Manipulation zu Protokoll, dass ich stinksauer ist klar.

Meine Verhaftung, die Kameramanipulation waren eine klare Verletzung des Rechtes auf Pressefreiheit und Menschenrechts. Ich erstattete über meinen Anwalt Beschwerde beim "Unabhängigen Verwaltungssenat" und klagte die Republik Österreich. Bei den Verhandlungen erlitten die Cobra Beamten, die damals im Einsatz waren und als Zeugen geladen waren allesamt einen Gedächnisverlust, keiner wollte sich erinnern welcher Beamte mich tatsächlich festnahm.

Was die Beamten nicht wussten, das wir ein Aß im Ärmel hatten. Die Zeugen wurden nach Ihrer Ausstattung (welche Jacke, welcher Helm etc.) von meinen Anwalt befragt. Einer der Beamten gab dann an, er habe einen grünen israelischen Helm getragen. Er war der einzige mit diesem Helm. Darauf hin legte im mein Anwalt ein Foto vor das ihn zeigte und das er auch bestätigte. Ein weiteres, dass meiner Verhaftung (ich am Bauch liegend ein Beamter auf mir, mit einem Knie in meinen Kreuz, dabei mir Handschellen an zu legen) zeigte eben diesen Beamten der damit überführt war meine Verhaftung vorgenommen zu haben.

Was nämlich niemand wusste, ein Aktivist machte abseits der Blockadeaktion Fotos und fotografierte dabei auch meine Verhaftung. Pech gehabt.

Auf eine Schadenersatzzahlung der Republik verzichtete ich, Wie auch auf eine Zivilrechtsklage gegen den überführten Beamten. Mir ging es ausschließlich darum gegen die erfolgte rechtswidrige Verhaftung eines Journalisten bzw. gegen die Verletzung der Pressefreiheit vorzugehen.

Amnesty schrieb:

AUSTRIA
Allegations of ill-treatment in police custody

The case of Werner Nosko

In June Amnesty International wrote to the Austrian authorities concerning the ill-treatment by police officers of Werner Nosko in February 1991. Press photographer Werner Nosko had been arrested while taking pictures at a demonstration near Innsbruck. Ignoring his protestations that he was photographer and not a demonstrator, a police officer had handcuffed Werner Nosko's wrists behind his back in such a way as to cause bruising and swelling to his left wrist.

In February the Tyrol Independent Administrative Tribunal (Unabhängiger Verwaltungssenat in Tirol) concluded that the placing of handcuffs on Werner Nosko by an unidentified officer had been unnecessary, and that the injury he had suffered as a result had amounted to inhuman or degrading treatment. The tribunal established that since the injuries the complainant had incurred must have been visible, the entry on the police arrest card which stated that the detainee had suffered no injuries had been falsely made.

In its letter to the Austrian Government, Amnesty International asked what efforts had been made by the police authorities, in the light of the decision by the tribunal, to identify the officer who had ill-treated Werner Nosko. The organization also inquired whether disciplinary action had been taken against the officer who, it was established, had made a false entry on the police arrest card. Finally, Amnesty International asked whether Werner Nosko would be receiving compensation for the ill-treatment he suffered. No reply to Amnesty International's letter had been received by the end of October.



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