Alle Maschinen müssen seit 1. Januar 1995 die CE - Kennzeichnung tragen.
Dieses Programm hilft Ihnen in einer geordneten Form, die Anforderungen an die Dokumentation für die EG - Maschinenrichtlinien konforme Produkte zu erfüllen. Dieses Programm führt Sie von der Definition der Maschine bis zum Erstellen der Konformitätserklärung. Der Aufbau dieses Programms erlaubt Ihnen den Aufbau Ihrer eigenen Normenbibliothek und kann somit für jede Maschine angewendet werden. Im Programm eingebaute Hilfen erklären die Vorgänge. Konformitätserklärung, Maschinenrichtlinie ? Normenlabyrinth auf einmal ganz einfach mit Hilfe vom Gefährdungsanalyse-Programm. Das Programm "Gefährdungsanalyse" erstellt für Ihre Maschine eine Dokumentation, die für CE-Kennzeichnung e i n e P f l i c h t i s t. Laut EG - Maschinenrichtlinie heißt es: Der Hersteller ist verpflichtet eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine demnach unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen.
Interessiert? Senden Sie eine Nachricht um mehr Informationen zu erhalten. Die Webesite www.dyrektywa.com widmet sich zur Gänze dieser Anwendung.Systemanforderungen: - Personal Computer
- Wir empfehlen die Benutzung von Microsoft Windows XP Professional oder 2000 als Betriebssystem.
- Microsoft Access 2002 auf einem Windows Betriebssystem PC
(Eine Lizenz von Access 2002, falls noch nicht vorhanden, kann separat bezogen werden). (Bereitstellung von Access 2002 Runtime innerhalb des Installationspaketes kann auf Kundenwunsch in einer zukünftigen Version eingearbeitet werden - dzt. geplant). - Ca. 10MB Platz auf der Festplatte für die Installation
Ausreichend platz auf der Festplatte um die Bearbeitungsdaten zu speichern (typisch 1-10MB pro Maschinenauftrag). - Wir empfehlen 256MB oder mehr RAM Speicher.
- Bildschirmauflösung von 800x600 und 256 Farben ist völlig ausreichend.
- Im Betriebssystem installierter Drucker (benutzt wird A4 Ausgabeformat) der als Standarddrucker benutzt wird.
Erwerb einer Nutzungslizenz: - Eine nicht ausschließliche, begrenzte und nicht übertragbare Nutzungslizenz kann pro Arbeitsplatz und Kundenname/Standort bezogen werden.
- Die Nutzungslizenz beinhaltet keine Microsoft Access 2002 Lizenzen (separat zu beziehen falls noch nicht vorhanden).
- Die Nutzungslizenz beinhaltet keine Normenwerke oder Richtlinien (separat zu beziehen falls noch nicht vorhanden).
- Die Bereitstellung des Installationspaketes und Lizenzschlüssel erfolgt ausschließlich am elektronischen weg (zB. Email).
Die Konformität mit der Maschinenrichtlinie muss auch für Maschinen oder Sicherheitsbauteile für den eigenen Gebrauch hergestellt werden. Bei Importen aus nicht EU - Ländern betrifft die CE - Kennzeichnungspflicht sowohl neue als auch gebrauchte Maschinen. Es ist unbedingt zu entscheiden, ob die Maschine einer EG- Musterprüfung unterliegt (siehe Anhang IV EG - Maschinenrichtlinie). Was ist eine Maschine? - Eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist und für eine bestimmte Anwendung, wie die Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung oder Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt wird. Die Beweglichkeit muß durch externe oder gespeicherte Energie erreicht werden.
oder - Eine Gesamtheit von Maschinen, die zum Zusammenwirken so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.
oder - Eine auswechselbare Ausrüstung zur Änderung der Funktion der Maschine, sofern es kein Ersatzteil oder Werkzeug ist. oder Einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsteile.
Die Richtlinien Da die EG - Richtlinie Maschinen in Artikel 8 schreibt, dass mit der CE - Kennzeichnung auch von der Konformität einer Maschine mit anderen relevanten Richtlinien auszugehen ist, muss der Hersteller durch entsprechende Recherchen, dies herausfinden und bei der Konstruktion und Bau der Maschine berücksichtigen. Die wichtigsten Richtlinien: - Die EG -Niederspannung Richtlinie (gilt seit 1974)
- Die EG - Richtlinie - Maschine (gilt ab 1.1.1995)
- Die EG - Richtlinie EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) (gilt ab 1.1. 1996)
- Die EG - Richtlinie - Persönliche Schutzausrüstung (gilt ab 1.7.1995)
Alle, die CE - Kennzeichnung anbringen wollen müssen zumindest folgende Richtlinien und Normen besorgen: - EG Richtlinie Maschinen 98/37/EWG,
- EN 12100 T1 und T2,
- EN 954 T1,
- EN 1050.
Dieses Programm beschreibt die Vorgehensweise bei der Gefährdungsanalyse, darum ist es unbedingt notwendig zitierte Richtlinien und Normen zu besorgen. (z. B. Deutsches Normungsinstitut oder Beuth Verlag). Durchführung der CE - Kennzeichnung Die CE - Kennzeichnung darf erst dann vorgenommen werden, wenn alle Anforderungen der EG - Richtlinien erfüllt sind. Wird eine Maschine betriebsbereit versendet, muss CE - Kennzeichnung vorher vorgenommen werden. Wird die Maschine am Aufstellungsort fertig montiert muss die CE - Kennzeichnung vor der Inbetriebnahme erfolgen. Die Maschinenkennzeichnung muss folgendes beinhalten: - Name und Anschrift des Herstellers oder in der EG niedergelassenen Vertretung
- Seriennummer, Typ, Bezeichnung
- Baujahr
- CE - Kennzeichnung
Aus den Maschinenrichtlinien: Anh. I 1.1.2.a: Durch die Bauart der Maschine muss gewährleistet sein, dass Betrieb Rüsten und Wartung bei bestimmungsgemäßer Verwendung ohne Gefährdung von Personen erfolgen. Die Maßnahmen müssen darauf zielen, Unfallrisiken während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine, einschließlich der Zeit, in der die Maschine montiert und demontiert wird, selbst in den Fällen auszuschließen, in denen sich die Unfallrisiken aus vorhersehbaren ungewöhnlichen Situationen ergeben. Laut EG - Maschinenrichtlinie heißt es: Der Hersteller ist verpflichtet eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine demnach unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen.
Interessiert? Senden Sie eine Nachricht um mehr Informationen zu erhalten. Die Webesite www.dyrektywa.com widmet sich zur Gänze dieser Anwendung. DIN Vermerk : Die Daten aus DIN-Normen sind mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. entnommen worden. Sie entsprechen dem derzeitigen Stand des Deutschen Normwerkes. 30. Dezember 1995
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