Kirchensteuer:


Vatikan und deutsche Bischöfe sind sich bezüglich der Kirchensteuer nicht einig:


Der Staat zieht bei vor der Behörde aus der Kirche Ausgetretenen keine Kirchensteuer mehr ein, für den Staat sind sie keine Katholiken mehr.
Die Kirche verweigert ihnen in Deutschland den Empfang der Sakramente inclusive der Hl. Kommunbion.
Der Vatikan erkennt den Austritt aus der Kirche vor weltlichen Ämtern nicht an und sieht in den auf diese Weise Ausgetretenen nach wie vor Katholiken.
Weltliche Gerichte werden also über die Kirchensteuerpflicht entscheiden müssen.
www.ekd.de/medientipps/68957.html


Vatikan approbiert Schreiben zum 'Kirchenaustritt':
www.kath.net/detail.php?id=16146


Das Gericht wies die Klage des Bischofs ab:
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat bestätigt, dass der "Kirchenaustritt" des deutschen Kirchenrechtlers Hartmut Zapp im Jahr 2007 rechtmäßig war und eine Klage des Erzbistums Freiburg abgelehnt
www.kath.net/detail.php?id=23473


Kirchensteuer - FAZ.NET berichtet:
www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~EE32FA4F0E667415C8BCDBC8CD85DBA72~ATpl~Ecommon~Sspezial.html


Wapedia-Kirchenaustritt:
wapedia.mobi/de/Kirchenaustritt


Folgen eines Kirchenaustritts in Österreich:
www.dioezese-linz.at/pfarren/steyr-muenichholz/292,0,folgen-eines-kirchenaustrittes,index,0.php


Kirchenaustritt in Österreich:
www.help.gv.at/Content.Node/82/Seite.820003.html
Ob die Situation für "nur" vor einer weltlichen Behörde ausgetretene Katholiken in Österreich analog zu bewerten ist wie in Deutschland, entzieht sich meiner Kenntnis.


Radio Vatikan berichtet:
Urteil: Reiner Kirchensteueraustritt nicht möglich als Mitglied der großen Kirchen in Deutschland
Kann man Katholik sein und trotzdem keine Kirchensteuer zahlen? Kann man aus der vom Staat garantierten Form der Kirche aussteigen und trotzdem Mitglied der Kirche sein? „Ja". Dieser Überzeugung war der emeritierte Freiburger Theologieprofessor Hartmut Zapp. Und er trat 2007 unter der Bedingung aus der Kirche aus, nur die Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu verlassen, nicht aber die Glaubensgemeinschaft. „Das geht nicht" war das Urteil der Erzdiözese Freiburg, sie suchte eine rechtliche Klärung durch die Gerichte. Das Freiburger Verwaltungsgericht gab Zapp in erster Instanz Recht, das Mannheimer Verwaltungsgericht in zweiter Instanz nicht. Michael Himmelsbach, Leiter der Finanzabteilung des Erzbistums Freiburg, interpretiert das Urteil von diesem Dienstag als Unterstützung der Sicht der Kirche, dass es keine halben Austritte geben könne:
„Es gibt nur einen einheitlichen Kirchenaustritt und nicht den, den Professor Zapp in seiner Terminologie als Kirchensteuer- oder Körperschaftsaustritt bezeichnet hat. Das sichert aus unserer Sicht eine Gleichmäßigkeit des Tragens der Lasten durch alle Kirchenmitglieder, weil alle Kirchenmitglieder damit ganz klar ihre Beitragslast in Deutschland in Form der Kirchensteuer für die Kirche erbringen."
Wer gibt den Kirchen das Recht, Kirchensteuern einzutreiben? Radio Vatikan schaut hinter die Kulissen des Kirchensteuersystems. (rv)


Ergänzend dazu unter:
www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=377225


VGH Mannheim: Kein auf staatlichen Rechtskreis beschränkter Kirchenaustritt möglich:
beck-aktuell.beck.de/news/vgh-mannheim-kein-auf-staatlichen-rechtskreis-beschraenkter-kirchenaustritt-moeglich


Gericht stoppt Kirchensteuertrick:
www.faz.net/s/RubC4DEC11C008142959199A04A6FD8EC44/Doc~E51102BB36BA940FD8837D5A3C19EAD94~ATpl~Ecommon~Scontent.html



Keinen Kirchenaustritt zum Nulltarif:
kath.de - die Woche:
Bitte bis zum Artikel "Keinen Kirchenaustritt zum Nulltarif" nach unten scrollen:
archiv.kath.de/index.php?id=401&type=70


Der Umstand, dass Katholiken, die nicht aus der Kirche als Glaubensgemeinschaft austreten wollen, sondern lediglich die Körperschaft verlassen wollen, die die  Kirchensteuer eintreibt, exkommuniziert werden, aber Priester, die die Auferstehung Jesu leugnen, nicht einmal suspendiert werden, ist mehr als fragwürdig.

http://gloria.tv/?media=200247Spaemann : Priester dürfen Dogmen leugnen, aber Gläubige nicht die Kirchensteuer verweigern