Bedingungen für eine Todsünde:
Damit eine zur Todsünde wird, müssen folgende drei Bedingungen
alle zugleich erfüllt sein (
wissen,
wollen,
wichtig):
- Der Sünder muss sich der Falschheit seines Handels vollkommen bewusst sein. Blindheit für die Tatsachen (ignorantia facti) befreit davon jedoch nicht.
- Die Sünde muss mit voller Absicht geschehen und bewusst, wobei der Sünder sich dabei im Klaren sein muss, dass er der Versuchung auch widerstehen könnte.
- Die Sünde muss schwer sein: Es handelt sich um ein schwere Übertretung der göttlichen Ordnung.
Es gibt in der Praxis nicht immer eine Übereinstimmung darüber, wo die Grenze zwischen Todsünden und lässlichen Sünden liegt. Letzlich weiß dies nur Gott: Allerdings würde der Begriff der Todsünde unzulässig verharmlost, würde man nur in der bewussten
Revolte gegen Gott eine solche sehen oder auch nur solche schweren Sünden, die zugleich in religionsfeindlicher Absicht begangen werden. Gar nicht so selten werden schwere Sünden aber tatsächlich begangen, um Gott mehr damit zu "strafen" als das Opfer. Hier liegen regelmäßig schwerste Sünden vor.
Was eine schwere Übertretung der göttlichen Ordnung ist, wird überdies durch die
Zehn Gebote Gottes
1. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!
2. Du sollst den Namen Gottes nicht mißbrauchen!
3. Du sollst den Sabbat (Feiertag/Sonntag) heiligen!
4. Du sollst Vater und Mutter ehren!
5. Du sollst nicht morden!
6. Du sollst nicht ehebrechen!
7. Du sollst nicht stehlen!
8. Du sollst kein falsches Zeugnis geben Deinen Nächsten.
9. Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Frau.
10. Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Hab und Gut.
und
die fünf Gebote der Kirche ( 1. Feiere den Sonntag als Tag des Herrn!
2. An Sonn- und Feiertagen geh regelmäßig zur hl. Messe!
3. Am Freitag bring ein Opfer zur Erinnerung an den Kreuzestod Christi.
4. Empfange regelmäßig, wenigstens in der österlichen Zeit, die Sakramente der Buße und des Altares.
5. Hilf der Kirche und Deiner Gemeinde!)
verdeutlicht. Eine willentliche Übertretungen eines der Zehn Gebote in einer schweren Sache kann also eindeutig als Todsünde bestimmt werden.
An anderer Stelle werden als
schwere Sünden Glaubensabfall, Mord, Ehebruch, schwere Verleumdung, Verweigerung von Hilfe in Lebensgefahr usw. aufgeführt.
So gen. Läßliche Sünden sind dann gegeben, wenn ein oder mehrer Wesenselemente der Todsünde fehlen: z.B. eine Sünde in einer weniger wichtigen Angelegenheit oder zwar in einer schweren Sache, aber nicht mit ausreichendem Bewußtsein oder voller Freiheit.
Das
echte Gewissensurteil des Büßers darüber, ob eine Missetat oder ein Zustand
schwer wiegt oder nicht, ist auch dann zu achten, wenn ein (unvermeidbarer) Irrtum vorliegt. Denn nur aufrichtig erkannte und bereute Sünden können Gegenstand eines ehrlichen Bekenntnisses in der Beichte sein. Eine bewusst manipulative Fehlzuordnung einer schweren Sünde zu den "lässlichen" (um sie dann zu verschweigen) ist nicht statthaft. Im Zweifel
darf der Büßer den "lässlichen" Umstand zwar weglassen (da es in der Beichte nicht um ein möglichst exaktes Gesamt-Sittengemälde gehen kann), aber es ist sehr zu empfehlen, solche Probleme im Gewissensurteil offen zu benennen.
www.kathpedia.com/index.php/Tods%C3%BCnde Hauptsünden werden jene Sünden genannt, die alle übrigen in sich schließen und aus denen die anderen hervorgehen. Die Hauptsünden sind keine Sünden im eigentlichen Sinn, sondern Hauptlaster, also ungeordnete Leidenschaften bzw. Wurzelsünden, da sie die Voraussetzung für andere Sünden schaffen, wobei diese dann sowohl schwer als auch lässlich sein können.
Man spricht daher von "
Hauptsünden", weil sie weitere Sünden, weitere Laster erzeugen.
Die Hauptsünden werden oft mit den Todsünden verwechselt, was sich auch in der falschen umgangssprachlichen Rede von den "sieben Todsünden" niederschlägt. Richtig müsste es die "sieben Hauptsünden" heißen.
www.kathpedia.com/index.php/Haupts%C3%BCnde www.kathpedia.com/index.php/Exkommunikation Kirchenbann:
de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbann
Interdikt (Kirchenrecht):
de.wikipedia.org/wiki/Interdikt_(Kirchenrecht)
Suspension:
de.wikipedia.org/wiki/Suspension_(Kirchenrecht)
Exkommunikation im Zusammenhang mit Abtreibung:
www.eduvinet.de/comcult/pdf/wertedebatte/d/cocdets-102.pdf
Exkommunikatiom bei Abtreibung:
www.gero-p-weishaupt.com/?Kirchenrecht:Sie_fragen_Ich_antworte:Strafbestimmungen
Der Papst kann die Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe nicht zurücknehmen:
www.lvz-online.de/download/content/090205_papst.pdf
Der Glaubenskongregation vorbehaltene Urteile:
www.kna.de/doku_aktuell/vat_sittlichkeit.html Johannes Paul II. Motu proprio mit der Bekanntgabe von Vorschriften bezüglich schwerer Straftaten, die der Glaubenskongregation vorbehalten sind: ww.uni-tuebingen.de/uni/ukk/nomokanon/quellen/023.htm
Codex iuris canonici: www.codex-iuris-canonici.de/buch6.htm Bußsakrament:
www.stjosef.at/morallexikon/busssakr.htm
APOSTOLISCHES SCHREIBEN ALS »MOTU PROPRIO« ERLASSEN
MISERICORDIA DEI - ÜBER EINIGE ASPEKTE DER FEIER DES SAKRAMENTES DER BUßE:
www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_20020502_misericordia-dei_ge.html Die Neu-Evangelisierung erfordert also - und das ist eine absolut unausweichliche pastorale Forderung - eine neue Anstrengung, um den Gläubigen das Sakrament der Buße oder Versöhnung näherzubringen, (69) "das den Weg zu jedem Menschen selbst dann ebnet, wenn er mit schwerer Schuld beladen ist. In diesem Sakrament kann jeder Mensch auf einzigartige Weise das Erbarmen erfahren, das heißt die Liebe, die mächtiger ist als die Sünde.(70) Wir brauchen keine Angst davor zu haben, mit Eifer zu dieser sakramentalen Praxis dadurch zu ermutigen, daß wir auf intelligente Weise langlebige und heilsame christliche Traditionen erneuern und wiederbeleben. In einem ersten Schritt wird es darum gehen, die Gläubigen mit Hilfe des Heiligen Geistes zu einer tiefgehenden Umkehr anzuhalten, die eine aufrichtige und bußfertige Anerkennung der im Leben jedes Menschen vorhandenen moralischen Unordnung hervorruft; sodann wird es notwendig sein, den Gläubigen die Bedeutung der häufigen Einzelbeichte beizubringen, bis es möglich ist, mit einer echten persönlichen Seelenführung zu beginnen.
Um den kompletten Text zu erreichen, klicke bitte auf den folgenden Link:www.vatican.va/roman_curia/congregations/cclergy/documents/rc_con_cclergy_doc_19031999_pds_ge.html Ablass:
www.karl-leisner-jugend.de/Ablass.htm Apostolische Konstitution über die Neuordnung des Ablasswesens 1967:
Papst Paul VI: Apostolische Konstitution über die Neuordnung des Ablasswesens (Indulgentiarum Doctrina) 1967
Die Entwicklung des Ablasses:
www.internetpfarre.de/ablass.htm Die Ablässe - ihr Wesen und Gebrauch:immaculata.ch/verlag/raccolta/ablass_001.htm Ablass
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie:
www.geistigenahrung.org/ftopic5662.html