Hostien:
www.dreipage2.de/userdaten4/004678/63/bilder/kirchliches/web_hostien.jpg Memoriale Domini - Das Gedächtnis des Herrn:
www.herzmariens.de/Eucharist/handkomm/memoriale.htm
Hl. Kommunion:
www.intratext.com/IXT/DEU0299/_PD.HTM Kommunion - Eucharistie - Vatikan beklagt Rückgang der Beichte:
kirchensite.de/?myELEMENT=96274
Apostolisches Schreiben als Motu Proprio erlassen von Papst Benedikt XVI
Über den Gebrauch der Römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970:
www.fssp.org/de/sumpont.htm
Motu Proprio Summorum Pontificum:
www.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=143492
Missa Tridentina:
www.introibo.net/missa1.htm
Deutsche Bischofskonferenz - Leitlinien zum Apostolischen Schreiben
Motu proprio "Summorum Pontificum" für die deutschen Diözesen:
www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/4/2/4/07_12_01.pdf
Einführung in die Liturgie:
www.tibs.at/rpi/download/Skripten/LIT-A_Theologie_Gottesdienst.pdf#search=%22Ende%20des%20Tempeldienstes%22
Aus der Bibliothek der Kirchenväter: www.unifr.ch/bkv/ Cyrill von Jerusalem (+ 387) - Mystagogische Katechesen an die Neugetauften (catecheses mystagogicae)
V. MYSTAGOGISCHE KATECHESE
21. Trittst du vor, dann darfst du nicht die Hände flach ausstrecken und nicht die Finger spreizen. Da die rechte Hand den König in Empfang nehmen soll, so mache die linke Hand zum Throne für denselben! Nimm den Leib Christi mit hohler Hand entgegen und erwidere: Amen! Berühre behutsam mit dem heiligem Leibe deine Augen, um sie zu heiligen! Dann genieße ihn, doch habe acht, daß dir nichts davon auf den Boden falle! Was du davon fallen ließest, wäre natürlich so viel als Verlust eines deiner eigenen Glieder. Sage mir doch: Würdest du nicht, wenn dir jemand Goldstaub gäbe, denselben recht sorgfältig aufheben, damit ja nichts verloren gehe und du keinen Schaden erleidest! Solltest du also nicht viel mehr darauf bedacht sein, daß dir kein Brosämlein von dem verloren gehe, was kostbarer ist als Gold und Edelstein?
Kommunionempfang - Hinweis auf CIC:
C. 844
§1 Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen der §§ 2, 3 und 4 dieses Canons sowie des can. 861, § 2.
§2 Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden.
§3 Katholische Spender spenden erlaubt die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung Angehörigen orientalischer Kirchen, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben, wenn diese von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind; dasselbe gilt für Angehörige anderer Kirchen, die nach dem Urteil des Apostolischen Stuhles hinsichtlich der Sakramente in der gleichen Lage sind wie die genannten orientalischen Kirchen.
§4 Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind.
§5 Für die in den §§ 2, 3 und 4 genannten Fälle darf der Diözesanbischof bzw. die Bischofskonferenz nur nach Beratung zumindest mit der lokalen zuständigen Autorität der betreffenden nichtkatholischen Kirche oder Gemeinschaft allgemeine Bestimmungen erlassen.
Bedenken bezüglich der Concelebration:
www.kath.net/detail.php?id=25903